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Nam6s. Dienstags den 14 Augusti, Anno 1750. M Idro Römisch. Kayseri. und Köntgl. Cathol. Mas. I allergnâdigften pRivilegio , wie auch

Eines Hoch-Edlen und MbSßeifcn MAGISTRATS Hochgünstigen Bewilligung.

Frag»und Anzeigungs -Nachrichten /

Won allerhand in und ausserhalb derStad zu kauffen undvcrkauffen/

LU vcrleydm und lehnen seyenden/ auchverlohrnen, gefundenen und gestohlenen Sachen; So dann Versöhnen /

Welche Geld^chnen. odcraußleyhen wollen, Bedienungen oder Arbeitsuchen, oder zu vergeben haben; ingleichen denen ^opuiuren, Gemufften und Gestorbenen/ wie auch Ankommenden Frembden / -c.

Welch« m Zranckfurth am Mayn in der Heinschridtischen Buchdruckercy in derMayntztr. Gaß ohnweil drrCarmelittr^Kirch bekannt gemacht / und vernommen werden können.

L Sachen die zu verkauffen, so Beweg« als Unbeweglich sind.

In der Stadt.

<^>Ic Körberisthe Behaussung/ sampt Brau-Hauß Vorder- und Himer- Hoff/ wie auch Garten/ anssder AllwheiNgengaß qeleqrn/ ist zuverkauffen oder auch zuverlexhen/ und finde, man bey Hrn. Feiner im Râyth sssdeßfalls guten Bescheide.

c . Das Gleßtische Hauß auff dem kleinen Kornmarckt gelegen / ist zuverkauffen / und wofern etwa ein Käufer dak-.ranhc Capital nicht abkragen bönte / ist man crböthig / ihme nach einiger Angabe dax übriae / als c»ten R'ffKauff-SchilliGauffdemselben hassten zu lassen/ undkan mandeßhalben bey Hr». Dr. Echedell/ und -prn. Dornboffcr/ weitere Nachricht einbolen.

Das Boll >c 11 es rite Hauß auff 1 cm E^rt, cl en ^lah stehet / ist noch um ED'if tri Preiss zuberkaussen ® ehe aber jemand Belieben wagen / solches auffeine Zeit'ona ;u miethen / so tönte man sich auch deßfalls bey denen Bochleitnerilchen Erben melden / und ferner guten Bescheidl einholen.