Num j«. Freytags den I^lii, Anno 1730.
MitZbro Römisch. Kayseri. und Königl. Cathol. Maj. allergnâdjgsten privilegio , wie guch
Eines Hoch-Edlen und Hoch-Weisen MAGISTRATS £ 7 HMünstigen Bewilligung.
Wöchentliche Franckfurtber
^ra^ * und Anzetgungs. Nachrichten/
Von allerhand in und ausser halb derStad zu kauffen undverkauffen- zu vcrleyden und lehnen seyenden/ auch verlohrnen/ gefundenen und gestohlenen Sachen; So dann Persohnen,
Welche Geld lehnen, oder außlcyhen wollen/ Bedienungen oder Arbeitsuchen/ oder zu vergeben haben; tngletchen denen Copuiirtcn / Gerauffcen und Gestorbenen/ wie auch Ankommenden ^rembden^ k.
Welche tu Franckfurth am Mayn in der Heinscheivtischm Buchdruckerey in derMavnßer« Gaß ohnweit der Cormeliter^Kirch bekannt gemacht/ und vernommen werden können.
i. Sachen die zu verkauffen, so Beweg «stl^Üntott^
In der Stadt.
. ^AsPaulische Hauß hinter der Ryoß/ ingleichen das zu Sachfenhaussen in der Klappergaß stehende/ wie auch so Morgen Aecker in den drey Franckfurther Felder gelegen/ dann r Kutschen / sind zu ver- f aussen/ und hat man sich bey denen Paulschen Erben deßwegen zu melden. Damitaber wider allesDer- muthen/ die Herren Liebhabere so von vorgemeldten Stücken etwas zuerkauffen gesinnet/ versichertsivn/ daß es an Frembde verkaufft werden solle / so wird hiermit wissend gemacht/ daß sich die samptlich Paulische Erben revcrfiret und unter,Hrieben haben / daß sie von obgedachten Stücken nichts zu taussen Willens / noch niemandzuversseigern oderabzutreiben geneigssind. Auch sind annoch einige in der Oberroder Termciiey gelegene Aecker / ebenfalls von besagten Paulischen Erben zuvertaussen.
Zwey Tentures aus Flandern scynd unw billichen Preiß zu verkauffen.
Eine starcke mit Ey len beschlagene grosse Kist / 2. und einen halben Schuh hoch /auch eben so breit/ und e, und einen halben Schtthlang/ ist billigen Preises zu verkauffen,