Num. 49. Zttytags den 1<S Junü, Anno. »750.
Mir Zbro Rmnisch. Kayserl. und Komgl. Lathol. Maj. alkrandW« privilegio , wie uuch
Eines HâEdlm und Hoch Weisen ^LOI8Ur^8 HochgünstigenBeWUllguns.
Frag ^ und Anzeigungs * Nachrichten / ènallechandm-Md ausserhalb^
zu verleyhen und lehnen seyenden/ auch verlohrnen/ gefundenen und gestohlenen Sachen; So dann Persohnen / Welche Geld lehnen, oder außlcyhcn wollem Bedienungen oder Arbeitsuchen, oder zu vergeben haben; ingletchen denen Copuiincn / Gemufften und Gestorbene«/ wie auch Ankommenden Frembden, rc.
Wrlche'zu Franckfurth am Mayn in Der HrmftheidtWrn Buchdruckerey in der Mayntz^r- Gsß ohnwei't d-rCormeliterkKirch bekannt gemacht/ und vernommen werden können.
i- Sachen die zu verkauffen / so Beweg-als Unbeweglich stnd/ In der Stadt.
grosse Hauß und Gatten in der Maysengaß / vonnals dein Seel. Hrn. Daut kn der Engel- Apotheck ^»/ zuständig / ist zuverkauffen / oder der Garten alleine ntbfi einer Wohnung darzu an einen Blumen« , Gärtner oder auch andern Liebhabern zuvcrleyhen / und tan man dessentwegen ht der Fabrgaß gegen dèk Mchlwaag üder bey Hrn. Johann Friederich Ochs/ ^cst. voÄ. Sc krsÄico Orstioaiio, fernern Bescheißt sowohl wegen des Bertaussö als auch wegen des Derleyhs haben und einholen.
Das ehemalig Wièderscheiiiische Hauß in dem Hospitalgäßgen / ist um billichen Preiß zuberkausse» oder auch Wohnungsweiß zuverlehnen; und findet man darüber bey Hrn. Dr. Rücker / neben dem Trieri chen»Hoff wohnhasst/ gutenBescheidt.
Lin wohlgebaut und gelegenes Tast -Hauß / ist um billichen Preiß zuverkauffen/ und findet niandeß« Wegen bey Hrn. AM/ auffdem grossen Hirfchgraben inderGumen Hand guten Bescheidt.
^ Ein auffdem Marckt vor einen Handelsmann gar w-hlgelegenes Hauß/ ist um civiienPreiß juver»