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Mit Wo Römisch. Kayserl. und KöM.MHol.Ral. allergnâdigstm privilegio, wie auch

Eines HochEdlen und HochWeisen MAGISTRATS Hochgünstigen Bewilligung.

Wöchentliche Franckfurther

Frag- und Anzeigungs-Nachrichten /

Von allerhand tn-mrd ausserhalb derStad zn kauffeu undverkauffech zu verleyben und lehnen seyenden / auch bedobrnen, gefundenen ^ und gestohlenen Sachen; So dann Persohmn / Welche Geld lehnen, ceer außleyhm wollen, Bedienungen oder Arbeitsuchen, oder zu vergeben haben; ingleichen denen Copuiirtcn, Gemufften und Gestorbenen, wie auch Ankommenden Zrcmbden ^ %. Welchr?ju Franckfurth am Mayn in der Hrinscheidtischrn Buchdruckerey in derMaynM Gaß oknweit der Carmeliter Kirch bekannt gemacht/ und vernommen werden können.

1. Sachen die zu verkauffen, so Beweg- als Unbeweglich sind. In der Stadt.

k?^As Paulische Hauß hinter derAooß auffder Zeil gelegen/ le einen Wein - Gattenbon einem Morge« Schemen/Stallungen und; Keller nebst r Hoff/und sonst M andern darzu erforderlichen Bequem- lichkciten dar ist zu verkauffen oder auch zuverlehnen . Dann:

Ein zu Sachsenhaussenin derKlappergaß stehendes Hauß/ ist zu verkauffen. Wie auch:

in circa 6c Morgen Land an Zlcckcr und,Wics-n. Franckfurther Gebl'eths / welche alle bcsâct. llnl>

In Oberrode drev Bamu Stuck und ein Weingarten ohngefehrvon r Morgen / find zusammen oder zertheilt zu verkauffen / und hat man sich von All diesen Vier Stücken bey Hrn, Pauli Pauli Seel. Erbe« deßfallS/als Einwohnern des erstercn Hauffes zu melden.

i Ein auff der Bockrnheim-rgaß neben dem Heissen Stein stehendes Hauff/ woran ein Weinstock und* Nußbaume / dann; Stuben/ z Kuchen/ L Kammern/ r Böden übereinander / r Hoff/ Waschtessel/ Keüerundllttvechat/ist zuverkauffen..