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Num-44- ZttytaSSdeNröM«), Anno 1750.

Mit Jhro RöMsch. Kayserl. und König!. Lathol.Maj. allergnâdigsten kir.tvu.L6io, Wit auch

Eines Hoch-Edlenund Hochâisen MAGISTRATS Hochgünstigen Bewilligung.

Wöchentliche Franckfurther Fragend Anzeigungs^Nachrichten/ Bon allerhand in«d ausserhalb derStadzu kauffenundverkauffen/ zu verleyhen und lehnen seyenden/ auch verlohrnen/ gefundenen und gestohlenen Sachen; So dann Persohnen /

Welche Geld lehnen, oder außleyhen wolle»/ Bedienungen oder Arbeitsuchen, oder zu vergeben haben; ingleichen denen Lopuiirren, Gemufften und Gestorbenen/ wie auch Ankommenden Frembden / x.

Welche?;» Franckfurth am Mayn in der Heinscheidtischen Buchdruckerey in der Maynßer- Gaß ohnweit der Carmeliter-Kirch bekannt gemacht / und vernommen werden können.

l. Sachen die zu verkauffen, so Beweg - als Unbeweglich sind,

In der Stadt.

tT^As Paulische Hauß hinter der Rooß auffderZeilgelegen/ ss einen Wein-Gartenbon einem Morges ^' Schemen / Stallungen und; Keller nebst r Host / und sonst all andern darzu erforderlichen Bequem- richkeiten hat / ist zu verkauften oder auch zuverlehnen Dann:

Ein zu Sachs-nhaussen in der Klappergaß stehendes Hauß/ ist zu verkauffen. Wie auch:

In circa 60 Morgen Land an Aecker und Wiesen/ Franckfurther GebiethS / welche alle besäet. Und:

,3» Oberrodt drey Baum^Stück und ein Weingarten ohngefehrvon s Morgen / find zusammen oder zertheilt zu verkauffen/ und hat man sich von all diesen Bier Stücken bey Hrn. Pauls Pauli Seel. Erben deßfalls /als Einwohnern des ersteren Hauffes zu melden.

Das ehemalig Wiedcrscheinischc Hauß in dem Hospitalgaßgen/ ist um b'illichenPreiß zuverkauffen oder auch Wohnungsweiß zuverlehnen; und findet man darüber bey Hrn.vr, Rücker/ neben demTrieri- ichemHyffwohnhasst/ guten Bescheidt.