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Num. ; 7. Dienstags den */ April / Anno 1730.

MitZbro Römisch. Kayseri, und Kömgl. Lathol. Maj. allergnädigsten privilegio , Wie auch

Eines Hoch-Edlenund Hoch-Weisen M^Ol8HiH8 Hochglinstigen Bewilligung.

Wöchentliche Franckfurther Frag» und Anzeigungs» Nachrichten/

Von allerhand in-und ausserhalb derStad zu kauffcn undverkauffen, zu verleihen und lehnen seyenden/ auch verlobrnen, gefundenen " 11 und gestohlenen Sachen; So dann Versöhnen, Welche Geld lehnen, oder außleyhen wollen, Bedienungen od. r Arbeitsuchen, oder zu vergeben haben; ingleichen denen Copuiirtm , Gemufften und Gestorbenen, wie auck Ankommenden Frembden / ;c. Weicht zu Franckfurlh am Mayn in der Heinschridtischen Buchdruckerey in der Mayntzex. Gaß ohnweit der Carmeliter-Kirch bekannt gemacht/ und vernommen werden können.

i. Sachen die zu verkauffen, so Beweg» als Unbeweglich sind.

In der Stadt. ..

sT^As von Mobrenhelmische Hauß miss ter Zeil neben Tk. Hrn. Schaff von Holtzhaussens / und Tk(.

Hrn. Schöff von Sieverts Behanffunge» gelegen/ ist zu vertauffen/ oder auch zuverlehnen.

Das Ditzel-oder Gleßtische auff dem Kleinen Kornmarcktwodlgelegene Hauß/ hinten in das Gaß- gen außgèhend / n bin dem Schlosser Meister Nicbling gelegen/ vor einen Wein-oder Bier- Schenck sich wohl schickend / ist zu verkauffen / und hat man sich beyHrn.Dornhöffcr/geschwornen Schätzer/ weiter deßfallS anzumelden.

Ein unter der Catharinen-Pfort neben dem Graben stehendes Hauß/ so vor einen Kränier sehr dienlich / ist mit derer annsch darin» befindlichen «Waren zuverkauffen / und tönte sogleich nach der Meß bezogen wei­den / und hat man sich bey Einwohnern daselbst zu melden.

Die Bochleitnerische Sterb Behaussung / so in der Fahrgaß und auffdem Garküchen - Platz außgehet / $iiMtfAi<cn/ und Mel man hex denen Hinseriassenell Erben/ deßfalls behörtzen Bescheidt.