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Num. 10. Freytags den ; Fcbruarii, Anno i7;o. Mit Jbro Römisch. Kayserl. und Königs. Lathol. Mai. allergusdigsten privileglo, wie auch

Eines Hoch-Edlen und Hoch-Weisen MAGISTRATS Hochgünftigen Bewilligung.

H Frag * und Anzetgungs * Nachrichten / ^Von allerhand tn-und ausserhalb derStadzu kauffenundverkauM/ zu verleyhen und lehnen seyenden/ auch verlohrnen, gefundenen und gestohlenen Sachen; So dann Versöhnen,

; Welche Geld lehnen, oder außleyhen wollen,Bedienungen oder Arbeitsuchen,

> oder zu vergeben haben; ingleichen denen Copuiirtm / Getauffren und Gestorbenen, wie auch Ankommenden ^rembden, k.

Weicht zu Francksurth am Mayn in der Heinscheidtischen Buchdruckerey in derMaynßer- Gaß ohnweit der Cadmelittr-Kirch bekannt gemacht/ und vernommen werden können.

l. Sachen die zu verkauffen, so Beweg-als Unbeweglich sind.

In der Stadt.

$5n in der §âgaß gegen det Kaandtengiessergaß über wohlgelegenes Hauß / darinnen anjetzs ein chi ' v rurguswohnet/ ist e«twtderzu verkauffen/ oder auch zuberltSnen/ und tan man deßwegen bey Hrn' Wann Ludwig WaKerführer/in der Schnurgaß /vollkommene Nachricht haben.

Eine Bebaussung auff der Bockenheimergaß gegen den Zwey Rothen Schwerdi'cr über gelegen / iftjw Ifttfwffm) welche bestehet in einem Laden/ » Siuben/ etliche Kammern sampt Wasser-Pompe uud * âr übereinander/ und findet man daselbst gu«n Bescheide.

Das von Mohrenhelmische Hauß auffder Zeil/ zwischen Tk. Hrn. Schöffvon Holtzhaussen und Tk. ^rn. Schöff von SyvereesBeyaussung gelegen / ist zu verkauffen / oder auch zu verleyhen.

Unter rerEatharinen'.Pfort neben dem Graben/ ist eine wohlgelcgcneBehaussung/ so saubere Zim» «» und einen Laden hat / lampe darin» befindlichen Waaren zupertaussen / und findet mag bey Einwohnern Mbfi ferner sm<» Bescheid.