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Num. 53. Freytags den 11 Junri/ Anno 1715.

M Äro Römisch. Kayseri, und Königl. Latbol. Mai. allergnadigftm privilegio , wie auch

Eines HochEdlen und Hoch-Weisen Magistrats Hochgünstlgeil Bewilligung.

Von allerhand in-und ausserhalb SerStadtzukauffen und verkauffen, zu verleyhenund lehnen seyenden / auch verlohrnen/ gefundenen und gestohlenen Sachen; So dann Versöhnen, Welche Geld lednem oder außleyhen wollen/Bedienungen oder Arbeitsuche oder zu vergeben haben ; rngleichen denen Copuiinen / Gemufften und Gestorbenen / wie auch Ankommenden Frembden, rc. Welche zu Franckfurr am Mayn bey Amon Hcinscheidt, Buchdrrrcker in der Mayntzer-Gaß, ohnweit der Carmelilerârch bekannt gemacht, und vernommen werden tonnen.

! Sachen die zu verkauffen/ so Beweg als Unbeweglich sind / der Stadt. _ _ _ ,

A?5nmiffber grossen Bockenheimcrgaß gelegene Forder - und Hinter- Dehaussung /hat verschlrdenc Woh« >» nungcn/ «'nen Bleich-Garten / ein wohlgcbamee Gewölbe/ und alle benöthigte Bequemlichtcite»/ zu verkauffen. , A

Das in der Hospitals-Gaß gelegene vormahlig Widerscheinischc Hauß/und vor emen Metzger ionder: E nutz' und dienlich / ist um guten Preiß zu verkauffèn ; oder auch der Untere Stock davon zu verleyhtN.

Zu Sachsenhaussen neben der Gulden Birn und dem Backhauß / im Gassgen / ist ein HEbatr Ktilekr ein grossen Hoffund sonst behönges/ zu^rkauffen/ oder auch zuverleyhen/ und findet manauff dersned' burgergaß neben dem Gulden HirM deßfallS guten Bescheid.

Ein zu Sachsenhaussen o&nfcrn der Gulden Birn gelegen wohlgebaut^ Backhauß / ist um .gar pmia Preiß M verkauffen.

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