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Mim. 17. Dirnstags den * April/ Anno 1716.

M Mo Römisch. Kayserl. Md Kömgl. Cachol. Maj. allergmdigsten privilegio. Wie auâ

Ms Hoch-Edlen und Hoch-Weisen MAGISTRATS ' Hochgünstigen Bewilligung.

Wöchentliche Fmnckfurter

Frag'- und Anzetgungs »Nachrichten / Bon allerhand in-und außerhatboerStadtzutauffen und verkauffen, zu verleyhen und lehnen seyenden / auch verlohrnen , gefundenen und gestohlenen Sachen; So dann Perfohnen / Welche Geld lehnen, oder außleyhen wollen, Bedienungen oder Arbeit suchen, oder zu vergeben haben ; ingleichen denen Copuiirten, Gemufften und Gestorbenen, wie auch Ankonnmnden Frembden, re» Welche zu Franckfurc am May» bey Amott Heiuscheidt , Buchdrucker in der Mayntzer-Gaß, ohnweit der Carmeliter-Kirch bekannt gemacht, und vernommen werden können.

i. Sachen die zu verkauffen/so Beweg als Unbeweglich sind / der Stadt.

/VJninderLindheimergaß stehend woh^ iffzuverkanffen/ oder auch zu berleyhen/ undfim

V detman bey Hrn. Eysen des Raths guten Bescheid.

JnderRochenCreutzgaß/ ist ein Hauß um billichen Preiß'zu verkauffen/ oderauch zuverlephen/ und ist bey Meister Fichtmüller / Schneider/ deßfalls fernerer Bescheidt zu haben.

Das Hauß zum Schnabel neben dem Brauhauß zur GuldnenIBirn/ darinnen das Schreiner Hand» werck geraume Zeit getrieben/ und »meinem grossen Hoffversehen/ ist zu Verkauffen.

Eine in der Gelbhâussergaß oben dem Gasthauß jum Gulden Engel über gelegen gar wohlgebaute,Kra- mers Behaussung/ as:ch sonsten zu andern Handthierunzen sehr bequeme / ist um billichcii Preiß zu ber- kauffen / oder auch sampt den Kram Sachen zu verleyhen / und findet man bey Einwohnern daselbfie» / als Äayinund Klenck / oder Außgebern dieses ferner guten Bescheidt.