Num. i o i . Sambstags bcn i December/ Anno r71,
Mit Mo Römi-H. Kâyferl. und Mnigl. LatHol. Mai akergnädigstm privilegio , '*
wie auch
EinesHoch-EdsenundHoch-Weisen Magistrats Hochgün stigen Bewilligung.
Wöchentliche Franckfurttr AM M Anzeigungs ^Nachrichten / VMllerhand m^unö aussechalbderStadtzukauffen undvettauffen- zu verleyhm und lchnm seven^n / auch verlohrucn, gefundenen und gestohlenen Sachen; So dann Persohnen,
Welche Geld lehnen, oderaußleyhen wollen, Bedienungen oder Arbeit suchen, oder zu vergeben haben; in leichen denen Loxuiirren, Getaussten und Gestorbenen, wie auch Ankommenden Frembden, x.
Welche zu Frarrcksurt am Nkayn bey Anton -Heinscheidt, Buchdrucker in der Mayntzer-Gaß< ohtiwcit der Carmcliter-Kirch bekannt gemacht, und vernommen werden können.
i- Sache!) die zu verpuffen/so Beweg als Unbeweglich sind /
der Stadt.
^Jn Seyden Fmuenu'mnier-Kleid mit braimeu Grund und goldgelb Seydenen Blumen/ noch wenig ge» '* tragen / ist gmen Preissce zii K-iuff zu haben.
Zwey Flinden und eine Italiänische Endten Flind/ wie auch 4 Teutsche Büchsen / sind um billichen iil Verpuffen. ■
Zwry sauber woStcondinonkt Cyserne Stück/ deren jedes über ir koch schiesset/ sind zu verkaussen. Eine wohlconciiciouirt Vierräderlgtc Chaise vor r Pcrsohnen / mit 2 oder einem Pferde zu fahren / NM civilen Preist zu verkaussen.
Zwey Weingrüne Stückfaß sind um billichen Preiß zu verkaussen.
Ein wohleoncliciooiicer Waagen-Balck mittler Grösse/ ist umbillichen Pttiß zuverkauffen.
Etliche Pfund guter Théc unbThéc Boey, sind zu verkaussen.