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Num. i o i . Sambstags bcn i December/ Anno r71,

Mit Mo Römi-H. Kâyferl. und Mnigl. LatHol. Mai akergnädigstm privilegio , '*

wie auch

EinesHoch-EdsenundHoch-Weisen Magistrats Hochgün stigen Bewilligung.

Wöchentliche Franckfurttr AM M Anzeigungs ^Nachrichten / VMllerhand m^unö aussechalbderStadtzukauffen undvettauffen- zu verleyhm und lchnm seven^n / auch verlohrucn, gefundenen und gestohlenen Sachen; So dann Persohnen,

Welche Geld lehnen, oderaußleyhen wollen, Bedienungen oder Arbeit suchen, oder zu vergeben haben; in leichen denen Loxuiirren, Getaussten und Gestorbenen, wie auch Ankommenden Frembden, x.

Welche zu Frarrcksurt am Nkayn bey Anton -Heinscheidt, Buchdrucker in der Mayntzer-Gaß< ohtiwcit der Carmcliter-Kirch bekannt gemacht, und vernommen werden können.

i- Sache!) die zu verpuffen/so Beweg als Unbeweglich sind /

der Stadt.

^Jn Seyden Fmuenu'mnier-Kleid mit braimeu Grund und goldgelb Seydenen Blumen/ noch wenig ge» '* tragen / ist gmen Preissce zii K-iuff zu haben.

Zwey Flinden und eine Italiänische Endten Flind/ wie auch 4 Teutsche Büchsen / sind um billichen iil Verpuffen.

Zwry sauber woStcondinonkt Cyserne Stück/ deren jedes über ir koch schiesset/ sind zu verkaussen. Eine wohlconciiciouirt Vierräderlgtc Chaise vor r Pcrsohnen / mit 2 oder einem Pferde zu fahren / NM civilen Preist zu verkaussen.

Zwey Weingrüne Stückfaß sind um billichen Preiß zu verkaussen.

Ein wohleoncliciooiicer Waagen-Balck mittler Grösse/ ist umbillichen Pttiß zuverkauffen.

Etliche Pfund guter Théc unbThéc Boey, sind zu verkaussen.