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Num. 51. Frèytâgö bin n Juntt/ Anno 1715: Mir Ihro Römisch. Kayseri, und Königl. Lathol. Ma/, allergnädigsten privilegio , wie auch

Eines HochEdlen und Hochâeism MAGISTRATS Hochgünstigen Bewilligung.

Wöchentliche Franckfurter Fragend Anzetgungsâachrichten/ Bon allerhand in-und ausserhalb derStadtzukauffen und verkauffm, zu verleyhen und lehnen seyenden / auch verlohnen / gefundenen und gestohlenen Sachen; So dann Persohnen,

Welche Geld lehnen, oder außleyhen wollen, Bedienungen oder Arbeit suchen, oder zu vergeben haben; ingleichen denen Copuhrten, Gctaussten und Gestorbenen, wie auch Ankommenden Frembden, rc.

Welche zu Franckfurt am Mayr» bey Anton Heinschèidt , Buchdrucker in derMayntzer.»sa-, ^^-ohnweit der Carmeliter-Kirch bekannt gemacht, und vernommen werden können. _ l. Sachen die zu verkauften/so Beweg als Unbeweglich (mb /

(KIne auf der Zeil zwischen der Gulden ®5 lÄeMo genannten Weissm-Hauß stehendeBehaâ ill iu versaufen/ hat unten r commo.se Stuben/ fernere r Stuben/ StUben-Kamilitt/ ; versch s skne Kuchen/ Kammern/ eine grosse Henck-Bühne/ dann einen wohlgewolbten Keller i-L-tucr zu legen, und ist diese Behaussung Grnndzinß frey. . ,_ . , - ,,.., /

Ein hinter den Predigern dem Noiineii-Clostcr über gelegenes Hauß ^Wttttw^^

r Kuchen / ; Kammern / wie auch ein Keller, und findet man bey Frau Schillerin/ als Einwohnerin, ießfalls Bescheid.

Ein ausser Bockenheimergaß gelegenes Back-Hauß ist zu verkauffen. ,.,., vrt ,

. Zu Sachsenhaussen gegen dem Wasser-Weibgen über das Hauß / zum Kleinen Hirschhorn genann M verkauffen/ und findet man bey Einwohnern daselbst guten Bescheid.