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{ Num. i z. Dienstags den i 3 Februarii, Anno 17z j. ' Mit Ihrs Römisch. Kayserl. und Königs Catbos Mai : allerznâdigsten privilegio,

1 wie auch

Eines HochEdlen und Hoch-Weisen Magistrats Hochgünstigen Bewilligung.

Wöchentliche Franckfurter i Fragend Anzetgungs »Nachrichten/ I Von allerhand in-und ausserhalb derStadt Zukauffen und verkauffen, zu verleyhen und lehnen seyenden / auch verlohrnen, gefundenen

1 und gestohlenen Sachen; So dann Persohnm, Welche Geld lehnen, oderaußleyhen wollen, Bedienungen oder Arbeit suchen/ oder zu vergeben haben ; ingleichen denen Copuiirten , Getaufften und Gestorbenen, wie auch Ankommenden Frembden, -c.

Welche zu Francsfurt am Mayn bey Amon Hcinschcidt, Buchdrucker M derMayntzer-Gaß ohnweit der Carmcliter-Kirch bekannt gemacht, und vernommen werden können.

i- Sachen die zu verkauffen/so Beweg als Unbeweglich find/

In der Stadt.

F>AöauffderZellwohlgelegene und sogenannte Niedrige Hauss/ samptdcm daran stehenden Brauhauss/ 1 ^ ist zu verkauffen/ und findet man bey Einwohnern daielbsten / deßsâ fernern Bescheide.

I Das an dem Weckmarct wohlgclegene/ und so wohl in-.als ausser Meß -Zeiten zur Wirthschafft sehr

bequeme Wirths -oder Gast-Hauss zum güldenen Hamel genannt/ stehet zu verkauffen/ und kan Lessfalls bey

1 Ausgebern dieses weitere Nachricht eingeholet werden. , - ^..^ ,

1 . Eln in dcr Graubengaß unter dem Brunnen stehendes Hauss / welches die Gerechtigkeit hat Frembde zu

' logiren/ wie auch Wein zu schencken und gar commollc ist / es hat iolches 4 Stuben / 4 Kuchen, "Kam» ^Ein /1 schonen Boden / i Regen-Cistern / unten wie oben schone grosse Platz / i Keller zu m Stuck/ und tm "lvec ^ ist zu verkauffen oder auch zu verlehnen.