NB. In Johann Uaxt'niillan von Sandens Buchlaven ist zubekommen: Robberk Gells/ Decken Muster oder Probe tut Verbesserung ter letzten Englischen Übersetzung der Bibel: Oder/ Eine durch w und manche Exempel und Bewei'ßlhüme gezeigte und dargethane Probe/ daß die letzte Übersetzung derBil« ins Englische möge verbessert werden/ dercrstcThcil über die f Bücher Mosts / der andere über das Äm Testament/ gro.
hem: Johann Conrad Lrevi'ranl / Geistliches Rauch-Werck Gläubiger und Andächtiger Seelen Oder / Christliche Gebete aussallerley Geist iche und Leibliche Nothwendigkeiten ; auch auff allerley ZÄtii, Zufälle /Stände und Persohnen gerichtet. Nebst bepgefügter Schrifftmäßigcr Unterweisung/ in teil!« Haupt- et tiefen der Christlichen Lehre / vor die Christliche Jugend / sonderlich vor diejenige / welche jmn Heil, Abendmahl wollen gehen / durch Frag und Antwort vorgestellet / svo.
NB. In Friederich Wilhelm Forsters Buchladen alhier/ ist zu haben: Döpleri f Jacobi) Reudit- mehrlcr Getreuer und Ungetreuer Rechnungs Bcampter / in 3 Theilen abgcfaffet / mit mit einem teilst» menen Register versehen/ Dritte Auflage: rem bepgefüg«: Joachim Grupens/- Gründliche lviormÈ vonAmpts-Verwalt- und Berechnungen/ 4to. 1724.
Ferners die Wöchentlich heraußkommende Nouvelien-Extraae, sind dato xxn. Theile.
item: M. Benj. Hederichs/ Grüntiiches l-cxicon ^l)tlioioZicum, worinnen sowohl diefabelèâ alswahcicheinliche und eigentliche Historie derer alten und bekannte» Römischen / Griechischen und Cgypli' schen Götler und Göttinnen / wie auchHctteu und Heldinnen / seltsamen Wunder Thiere / merckwârdis» ■ Flüsse / Brunnen / Berge und dergleichen zur Mythologie oder so genannten Historia Poctica ge^riätö Dinge entfasset/ Median gyo. 1714,
NB. Demnach Ihro Kayserlich - und Königlich -Catholische Majestät, Dero zu M Gumherischen Credit - Wesen verordneter Kayseri. CommiHion , allergnädigst anbesolM, die in denen beyden im Junckhof - und Rhein eckischen Keller liegende, und in gu/e/r asten W' ganer und Mostler Weinen bestehende Unterpfänder offenklich feil zu bitten/ undmdenfâ bietenden zu verkanffen ; Solchemnach denen hiesigen Obrigkeitlich - bestellten geschwer« Unterkauffern, diese Vcrganchung, mit Beobachtung aller erforderlichen Legales nnü Sit' nung / der Gebühr zu vollziehen , äussgetragen , und sie darüber an Eydes »statt in Hâ' Gelübde genommen worden ; Als wird solches jedermünnigiich , insonderheit denmjcwgiss welche dergleichen Weine zu kauften in Willens sind , hiermit bekandt gemacht, daß sie aff den i^. nachstmnfttigen MonatsAuAuM, Vormittags um 9.Uhr, zu ProbierlMg >etlM Weine, den folgenden Tag best-, gten Monats aber, zur öffentlichen Verganthung deffâ^ Vor - und Nachmittags, in besagten Kellern sich cinfinden möchten; Von ob habender fle^ serl. Commißior^ wegen versicherende, die meistbietende Kauffere, gegen baare Erlcgiili^« KauffschMngs, nicht allein kic erkanffte Weine, so fort und ohne Aüffcnchaltziehen znW, sondern sie auch gegen allen Ahspruch zu schützen und zu handhaben. Franckfurt Nn^F
1724.
(L.S.) Lotharms Frantz Ichcph/ Frey-Herr von Wetzel, m.^r^.
(l.8.) Johann Ge<wg Mi in. pipp.
NB. Weil sehr viele Menschen / (wie die Erfahrung,bezeuget / und gar bekanntlich § an denen Leichtd-mer/ oder so genannten Hüneraugen/ öffters enlsttz-und obnltiW (i^t SÄmertzen erdulten/ welche aber nach und nach/ fast mit den allergeringsten KM ohne solche zu schneiden vertrieben werden können; Als bat eine sichere Persohn / (emM richtiger Teutscher ) auß Christlicher Liebe und Mitleiden gegen Allen / so damit behMM ein Arcanum zu Jedermans Dienst bey Außgebern dieser Nachrichten offenbahrt ur.bME als bey welchem der Gericht davon / und wie es zu crsâu m / gedruckt ä 4 Kreutzer zu M»1