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Num. 17. Montag den 2,8 Februarii, Mno 1714. Mit Jbro Römisch. Kayserl. und Königs.Latdol.Mat. allergnadigsten privilegio, wie auch

Eines Hoch Edlen und Hoch-Weisen Magistrats Hoch« günstige» Bewilligung.

Wöchentliche granckfurter

Fragend Anzeigungsâachrichten/

Von allerhand in und ausserhalb derStadt zukauffèn und verkauffen, zu verleyhmund lehnen seyenden / auch vcrlohrnen, gefundenen und gestohlenen Sachen; So dann Versöhnen,

Welche Geld lehnen, oder aräßleyhen wollen, Bedienungen oder Arbeit suchen, oder zu vergeben haben; ingleichcn denen Copuiirten , Gemufften ' und Gestorbenen / wie auch Ankommenden Frembden, -c.

Welche 8« Francksurt am Mayn bey Amon Hcinscheidt, Buchdrucker in der Mayntzer-Gast, ohnweit der Carnreliter-Kirch bekannt geumcht, rmd vernommen werden können.

1 Sachen die zu verkanffen/ so Beweg als Unbeweglich sind / In der Stadt.

/LJn wohlklingendes Spinet, ist um Wichen Preiß zu verkauffen.

Ein cxrra sauber und wohlcvn-liriovirres Clavicotdium von schwartzgebèitzttN Holtz / Uüd dlecllsÈ von Elsseiibein/ istraikonnsdlen PreisseS zuKauffzu haben.

Ein gar sauber und über allemaffen wohlgemacht Ovales Faß / zwcv Stück haltend/ ist «u verkaufen. Söuls Ohm Rmgauger i ster Wein / sind um civilen Preiß zu verkanffen.

Ein sauber groß Nussbäumen Außzieh-Tisch / ist zu verkanffen.

Sin tocßfconditionitter viertcÉ^ter Schieftrsreinern Tijch sampt einem sauber Evcheneu Gestell und mit 4 schwartzenScollen/ ist zu verkallsie».