Num. 99. Donnerstag den 18 Novembris/ Anno ^z^
Mit Mo Römisch. Kayser!, und Königs. Lathol. Raj.
~ ÄSndNâsteiiPRiviLEGio,
wie auch
Eines Hoch-Edlen und Hoch-Weisen Magistrats Hochgünstige» Bewilligung.
Wöchentliche Franckfurter Fragend AnzeigungsMachrichtm/ Von allerhand in und ausserhalb derStadt Zukauffen und verkauffen, zu verkyhmund lehnen seyenden / auch verlornen / gefundenen und gestohlenen Sachen; So dann Persehnen/
Welche Geld lehnen/ oder Mßleyhen wollen ,■ Bedienungen oder Arbeit suchen oder zu vergeben haben ; urglcichen denen Copuinten / Getaufften und Gestorbenen/ wie auch Ankommenden Frembden/ x*
Weiche zu Francks«« am Mayu Ley Aruon Heinscheidt , Buchdrucker inderMayntzer-Gaß, ohntSeit der Carmelstex-Kirch bekannt gemacht, und vernommen werden können.
L Sachen die zu verkanffen/ so BewegäUub »weglich lmd/ jn der Stadt.
fC^se grosse Kiff mit Eissen beschlagen / ist zu Verkauffen.
w Ein groß Dannener-Schranck Waaren darinnen zu legen / ist zu verkaussen.
Zwey grosse Waaren-Schrünck sind zuverkaussen.
EingroßgeLrauchtNußbaumnerSchranck/ ein Meisterstück/ mit 2 Thüren/ 4 Schubladen/ und alle« mit sauber» Schlösser / ist nm billichen Preiß zuverkaussen.
Ein leerer Poppen-Schranck/ ist zu verkaMn.
ZwcyKuchen-Schränck/ jeder mit 2 Thüren/ sind zu verkaussen.
Eine Bettlade mit epchenen Stollen / und eine dito mit Dannenen Stollen/ sind zuverkaussen.