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Num. 99. Donnerstag den 18 Novembris/ Anno ^z^

Mit Mo Römisch. Kayser!, und Königs. Lathol. Raj.

~ ÄSndNâsteiiPRiviLEGio,

wie auch

Eines Hoch-Edlen und Hoch-Weisen Magistrats Hoch­günstige» Bewilligung.

Wöchentliche Franckfurter Fragend AnzeigungsMachrichtm/ Von allerhand in und ausserhalb derStadt Zukauffen und verkauffen, zu verkyhmund lehnen seyenden / auch verlornen / gefundenen und gestohlenen Sachen; So dann Persehnen/

Welche Geld lehnen/ oder Mßleyhen wollen , Bedienungen oder Arbeit suchen oder zu vergeben haben ; urglcichen denen Copuinten / Getaufften und Gestorbenen/ wie auch Ankommenden Frembden/ x*

Weiche zu Francks«« am Mayu Ley Aruon Heinscheidt , Buchdrucker inderMayntzer-Gaß, ohntSeit der Carmelstex-Kirch bekannt gemacht, und vernommen werden können.

L Sachen die zu verkanffen/ so BewegäUub »weglich lmd/ jn der Stadt.

fC^se grosse Kiff mit Eissen beschlagen / ist zu Verkauffen.

w Ein groß Dannener-Schranck Waaren darinnen zu legen / ist zu verkaussen.

Zwey grosse Waaren-Schrünck sind zuverkaussen.

EingroßgeLrauchtNußbaumnerSchranck/ ein Meisterstück/ mit 2 Thüren/ 4 Schubladen/ und alle« mit sauber» Schlösser / ist nm billichen Preiß zuverkaussen.

Ein leerer Poppen-Schranck/ ist zu verkaMn.

ZwcyKuchen-Schränck/ jeder mit 2 Thüren/ sind zu verkaussen.

Eine Bettlade mit epchenen Stollen / und eine dito mit Dannenen Stollen/ sind zuverkaussen.