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Num. 9- SROht^â öM I Februarii, Anno 171^

Mit Bewilligung Einer Hohen Obrigkeit.

Wöchentliche Franckfurter Frag' und Anzeigungs 'Nachrichten /

Von allechand m-und ausserhalb derStadt zukaussen und verkauffeiif zu verlcyhen und lehnen seyenden / auch verlohrncn / gefundenen und gestohlenen Sachen; So dann Versöhnen / Welche Geld ktjncn/oberaußleyhen wollen^ Bedienungen oder Arbeit suchen oder zu vergeben haben; tnglcichen denen Copuhrtcn / Getaufften und Gestorbenen/ wie auch Ankommenden Frembden/ ?c. Welche z» KranckHirr am Mayn bey Anton Heinschcide, -Buchdrucker in der Mayntzer-Gass«. ohnweit der Carmeliter-Kinch bekannt gemacht, lind vernommen werden kan.

I. Sachen die zu verkauften/ so Beweg als Unbeweglich sind/ In der Stadt.

/LJne Behaussung auff der kleinen Galzengaß mit 4 Stuben / 6 Kammern / Küchens r Böden und el- nemKeller/ ichzu verkauffen.

Ein schön neugebautes Wirthshauß / zur Stadt Wurtzburg genannt anderHvltz-Pfort gelegen /ist zu verkauffen/ Hf gruben/ r Kuchen / 6 Kammern/Böden/; grosse Vorplätz/einen schönen Stall zurr Pferdten <1 Keller/ Waschkeffel undPompe / und ist bey (Anwohnern dafelbsten guter Bescheid zu haben.

Auff der Bockenheimergaß/ nebendem Barbier-Hauß zu St. Jacob, ist ein zurKramerey/ Mehl / und Tabacks-Hanbcl ec. wohl gelegenes Hauß / so um und um in Brandmauern stehet / Grundzinß und gantz fre­ist/ zuverkauffen/ hat eine» schönen gewölbten Keller/ zu 16.18. und mehr Stuck Wein / auff derErden eine Stub / Küche / Laden / VrËplatz und Hoff; im zweyten Stock/ eine Stub /Kammer / Kuch / und beson­dern Dorplatz; im dritten Stock dergleichen Stub ec. rc. und drüber 3 Kammern und r Bühne/ sampteinem Himer-Baugen und Hoff rc. daß also der Eigenthümer gar füglichen ZiußLeute bey sich wohnen lasscukan.

Eine Behauffung in der Fischergaß neben dem Gulden Löwen ist zu verkauffen / darinnen im ersten Stock ein grosser Keller / in welchem zwölff Stück Wein zu legen sind/ ein grosser Hauß-Ehra / Stube und Küche/ auch einen Hoffdarinnen ein steinern Regen-Sarck/ ein eingemauerter Kessel und Uriver. Im zweyten Stock eine grosse Stube / Kammer / Küche / Vorplatz und Privet. Im dritten Stock / eine Stube / zwey Kam. mern / eine Küche und Vorplatz. Im vierdten Stock/ fânff Kammern. Im fânffte» Stock/ ein grosser Bodenmmptr Kammern / und ist dieses Hauß ohneErb-und Grund-Zinß/ sondern gantz frey/ auch ist deßfalS bey Frau Becherin als Einwohnerin daselbst/ fernerer Bescheid zu haben.