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1853.
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für
-ie Provinz Hanau.
Hanau, Donnerstag den LO. Dezember L8LÄ.
^^^ ^ranumeratiDnen auf dieses Blatt werden hier am Orte von dem Waisenhausbuchhalter Limbert, auswärts von den betreffenden Poststellen angenommen. Jährlicher AbonnementspreiS 2 Fl.
Ernennungen und Beförderungen-
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller, gnädigst geruhet:
dem Kaiser!. Königl. Oesterreich. Ministerialrathe Dr. V. Hock das Kommandeurkreuz des Kurfürstlichen WilhelmsordenS zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
dem Kaiser!. Königl. Oesterreich. Rath undHaupt- zollamtödirektor Fi chn a in Wien den Kurfürstlichen Wilhelmsorden vierter Klasse zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Sekondlieutenant a. D. Rudolph v. Stein zum Sekondlieutenant im ersten (Leib-) Husarenregiment zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Premierlieutenant v. Lepel vom dritten Infanterieregiment zum Leibgarderegiment zu versetzen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den ObergerichtSreferendar Karl Peters in Cas- sel zum Obergerichtöanwalt daselbst zu bestellen.
Der Obergerichtsanwalt Friedr. Ostker ist von seiner Stelle entlassen worden.
Allgeineiue Verfügungen der Oberbehörden,
1. Gutsverpachtung.
Zur Verpachtung des Kurfürstlichen Domainen- gutes zu Lippoldsberg vom 1. Mai 1853 an auf weitere zwölf Jahre, ist zweiter Termin auf
M o n t a g den 3- Januar k. I., Vormittags 10 Uhr,
in das GefchaftSIokal der unterzeichneten Finanz- ministerialabthellung anberaumt worden.
Das erwähnte Gut besteht aus:
571^ Acker 1| Ruthen stellbaren Landes,
142| „ If „ Wiesen,
14| „ 4 „ Garten, und
43| „ | „ Trieschern rc.
und ist mit den erforderlichen Wohn- und Oekono- miegebäuden, sowie mit Schäferei -, Hute- und Triftberechtigung für 800 Stück Schafe versehen.
Pachtliebhaber werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gefegt, daß alsbald im Termine die Qualifikation zur Uebernahme dieser Gutspacht durch glaubhafte Zeugnisse über Vermögen und landwirthschaftliche Kenntnisse nachgewiesen werden muß, auch daß die Pachtbedingungen schon jetzt, sowohl bei der unterzeichneten Finanzmini- sterialabtheilung als auch bei der Renterei Giesel- werder, eingesehen werden können.
Cassel am 9. Dezember 1852.
Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die Domainen.
W i e d e r h o l d , k. A.
vt. Schuchardt.