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^51. Ät . 185».

Wochenblatt für d t e Provinz Hanau.

Ha narr, DomrerfLag den LG. Dezember L8LÄ.

A^^ Pränumerationen auf dieses Blatt werden hier am Orte von dem Waifenhauöbuchhalter Limbert, auswärts von den betreffenden Poststellen angenommen. Jährlicher Abonnementspreis 2 Fl-

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Nachdem in Gemaßheit des § 7 der Verord­nung vom 13. September 1827, die Apothekertare betretend, und mir Genehmigung Kurfürstlichen Ministeriums des Innern, Veränderungen und Zusätze in der Arzneicare deö Jahres 1848 er­lassen worden sind, so wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, damit Alle, die eS angeht, denselben vorn 1. Januar 1853 in allen Stücken nachkommen.

Cassel am 22. November 1852.

Kurfürstl. Hessisches Obermedizinalkollegium- Heraeus.

vt. Schwarzenberg.

2. Gutsverpachtung.

Zur Verpachtung des StaatsdomainengutS zu Schwarzenfels von Petritag k. J. an ist dritter Steigerungstermin auf

Donnerstag den 16- Dezember d. J.,

Vormittags 10 Uhr,

in das GeschäftSlokal der Meuterei Schwarzenfels anberaumt, wovon wir Pachtliebhaber mit dem Bemerken in Kenntniß setzen, daß die Qualifi­kation zur Uebernahme dieser Gutspacht durch glaubhafte Zeugnisse, über Vermögen und land- wirthschaftliche Kenntnisse, alsbald im Termine nachgewielen werden muß.

Das Gut ist mit hinreichenden Wohn - und Oekonomiegebauden, auch Branntweinbrennerei und Schäfereiberechtigung, nebst Hute für 300 Stuck Schafe versehen, und enthält:

250H Ar. 3H R. stellbares Land, 1201 8A Wiesen,

9| 5 Garten,

41 7| Triescher, und

A i, 1 » Teiche.

Cassel am 1. Dezember 1852.

Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die Domainen.

W i e d e r h o l d, k. A.

vt. Schuchardt.

3. Bei der dem Plane gemäß am heutigen Tage vor Notar und Zeugen Statt gehabten 15. Se- rienziehung deS Kurhessischen Staätslotterieanlehns vom Jahre 1845 sind folgende zwanzig Serien- nummern gezogen worden:

39, 596, 707, 1149, 2271, 2391, 2649, 2887, 3072, 3162, 3189, 3645, 4136, 4509, 4673, 4853, 5104, 5491, 5996 und 6663, welches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht wird.

Zugleich fordern wir in Gemaßheit des §. 6 der Kurfürstlich Hessischen Verordnung vom 18. De­zember 1823 die Inhaber nachbezeichneter Pra- mienscheine deS oben bemerkten Anlehns:

Serie 5591, Nr. 139,761, zur Hälfte, i - 23,2011

Serie 929 ; A^l Hälfte,

! - 23'204)

welche den Besitzern, wie die vorgeschriebenen Er­mittelungen ergeben haben, abhanden gekommen sind, hierdurch auf, sich unter Vorlegung dieser