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Zwar besteht für Kucheffm schon eine andere Anstalt zu gleichem Zwecke in Rengshaufen, welche bisher auch viele Kinder aus Stadt und Provinz Hanau ausgenommen hat. Aber dieselbe ist weit überfüllt, wodurch denn eine zweite derartige Gründung dringendes Bedürfniß ist. Bei unserem Unternehmen handeln wir demnach ganz in brüderlichem Einverständniß mit jener älteren Stiftung in Rengshausen.
Jeder der Unterzeichneten ist bereit, milde Gaben in Empfang zu nehmen, über deren treue Verwendung von Jahr zu Jahr öffentlich Rechenschaft abgelegt werden wird. Als Gaben werden nicht bloß Geldbeträge, sondern auch Kleidungsstücke, Lebensmittel und HauSgerärhe mit Dank angenommen. Zur Unterzeichnung werden demnächst Liften in Umlauf gesetzt werden.
Schlrichteru und Hanau, den 7. Dezember 1852.
Albach, Pfarrer in .Seblüchtorn. — Carl, Konsistorialrath und Pfarrer in Hanau. — Calaminus, Pfarrer in Hanau. — Fuchs, Pfarrer in Hanau. — Gel haar, Kaufmann in Hanau. — Dr. Herwig, Reallehrer in Hanau. — Kuhl, Obergerichtsprokurator in Hanau. — Manns, Pfarrer in Gelnhausen. — Pfeiffer, Lehrer in Hanau. — Rauch, Metropolitan und Pfarrer in Steinau. — Römer, Lehrer in Hanau. — Schäfer, Pfarrer in Schlüchtern. — Stamm, Seminardirektor; Wetzell, Seminarlehrer in Schlüchtern.
Besondere Bekanntmachungen
der Verwaltungs- und Fluanzbebörden.
1 In der Waisenhaus-Buchhandlung zu Hanau ist zu haben:
Gesetz vom Ä. Juli 1846, über die Anlegung von Eisenbahnen und die dazu erforderliche Abtretung von Grund- eigenthum.
2. LaNdrathöamt Hanau. Georg Bend er von Niederdorfelden beabsichtigt nach Amerika aus- zuwandern, was in Gemaßheit ^er bestehenden Vorschrift hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Hanau am 30. November 1852.
Kurfürstliches Landrathöamt. Weber.
3. Die zur regelmäßigen Aushebung für das Jahr 1853 aufgestellte Reki utirungsliste über die im Jahre 1832 gebornen, sowie die im §. 44, Nr. 2,3,4 und 5 deS Rekrutn ungSgefeheS vom 29. September 1848 bezeichneten Militairpflichtigen des Kreises Ziegenhain soll vom 13. d. M. an 8 Tage lang im hiesigen LandrathSamtölokale zu Jedermanns Einsicht aufgelegt werden, und wird Jeder aufzefordert, Mängel oder Irrthümer, insbesondere aber übergangene Militairpflichtige zur Berichtigung oder nachträglichen Einzeichnung bei unterzeichneter Stelle zur Anzeige zu bringen.
Von einer etwaigen Uebergehung muß von dem Militairpflichtigen selbst, oder im Falle seiner Abwesenheit von dessen Eltern oder Vormund we
nigstens drei Tage vor der Aushebung, bei Mei- dung von 1 Thaler Strafe, Anzeige gemacht werden.
Die Herren Bürgermeister haben diese Bekanntmachung in ü)nm Gemeinden öffentlich bekannt zu machen, und daß dies geschehen, sofort bericht- hd) dahier anzuzeigen.
Ziegenhain am 2. Dezember 1852.
Kurfürstliches bandrathsamt.
Für den Landrath:
der Kreissekrecar Pfeiffer.
Verehelichte, Geborne hud Gestorbene in hiesiger Sradl.
V r r r ft f l i d) t r.
Den 29- November. Bürgerlich getraut: Bürger zu Ludwigsburg, im Königreich Würtemberg, und Silberarbeiter dahier Johann Christoph Ludwig Wagner mit Henrierce Friederike Bodenburg von hier. — Dieselben kirchlich getraut denselben Tag, in der katholischen Gemeinde.
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In der evangel. Gemeinde der Marienkirche.
Den 4. November. Georg Friedrich, deS Regiments- schreibers im Kurhessischen 3. Infanterieregiment Abel Weigel, S.
Den 15. November. Emilie, unehel. T.
Den 20. ^November. Johanna Auguste, des Bürgers und Weißbindermeisters Karl Wilhelm Brst- son, T.
Den 20. November. Johann Christian Friedrich, des Bürgers und GoldarbeirerS Johann Daniel Collier , S-