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und zwar der erste,

Vormittags von 9 bis 12 Uhr, vor hiesige Gerichtöstelle, die beiden legten aber, auf

Vormittags von 9 bis 12 Uhr, in die Wohnung des WirthS Blum zu Elm be­stimmt worden.

Etwaige weitere Pfandgläubiger haben ihre An­sprüche im ersten Verkaufötermine, bei Strafe der Ausschließung, bzw. Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und unter Vorlage der be­treffenden Urkunden gehörig zu begründen.

Schlüchtern am 2. November 1852.

Kurfürstliches Justizamt.

Hartert.

vt. Michael, k. A.

9. Fechenheim. Nachdem die Erben des am 9. Juni d. I. verstorbenen Gastwirths Konrad B ö ff zu Fechenheim dessen Erbschaft mit der Rechts- wohlrhat des Inventars angetreten haben, so ist Behufs Vervollständigung des bereits errichteten Inventars Termin auf

d e n 2. k. M.,

Vormittags 9 Uhr, hierher angesetzt worden, in welchem sämmtliche Gläubiger des Verstorbenen ihre Forderungen unter Vorlegung spezieller Rechnungen, resp, der darüber sprechenden Urkunden, Behufs Aufnahme in das Inventar anzumelden haben, widrigenfalls sie die gesetzlichen Nachtheile einer etwaigen Unterlassung zu tragen haben.

Bergen am 6. November 1852.

Kurfürstliches Justizamt.

Hille.

vt. Molter.

10. Schwarzenfels. Für den Bezirk des un­terzeichneten GerichtS sind folgende Sachverständige und Stellvertreter in Ablösungssachen für den Zeitraum von jetzt bis 1857 gewählt und bestellt worden:

1) von den Berechtigten:

a) Sachverständiger: Fabrikant Wilhelm Aus- farth in Altengronau;

b) Stellvertreter: Landwirth Nikolaus Mül­ler zu Grieshof.

2) von den Pflichtigen:

a) Sachverständiger: Bürgermeister Johann Adam Sperzel zu Mottgerö;

b) Stellvertreter: Bürgermeister Konrad Kühl­thau in Oberzell.

3) vom G ericht:

a) Sachverständiger: Landwirth Michael Koch zu Schwarzenfels;

b) Stellvertreter: Müller Johannes Fuß in Altengronau.

Schwarzenfels am 18. Oktober 1852.

Kurfürstliches Justizamt.

Mertz.

11. Schlüchtern. Auf den Antrag eines Pfand- glätibigerS soll folgendes, auf den 'Namen deS Hirsch Abraham und Joel Rosen baum zu Schlüchtern kaiastrirre, dortselbst gelegene HauS, als:

B ra n dv e r si ch e r. - N r. 150:

Nr. Meßb. 33. 0 R. ein Wohnhaus in der Krä­mergasse, neben Heinrich Weitzel und Konrad Bauer'S rel.,

zum ideellen Drittheil, zwangsweise öffentlich versteigert werden und s^rd zu dem Ende folgende Verkaufötermine, und zwar erster auf

den 2 L Dezeinber d. I., eventuell zweiter auf

den 18. Januar k. I., und dritter auf

den 1 5. Februar k. I.,

jedesmal Vormittags von 9 bis 12 Uhr, vor hiesige Gerichtöstelle anberaumt worden.

Etwaige weitere Pfandgläubiger haben ihre An­sprüche im ersten Verkaufötermine, bei Strafe der Ausschließung, bzw. Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und unter Vorlage der be­treffenden Urkunden gehörig zu begründen.

Schlüchtern am 26. Oktober 1852.

Kurfürstliches Justizamt. Hartert.

vt. Michael, k. A.

12. Burg hau n. Urtheil in der Strafsache wider

den Georg Krauser von Stärckloö, wegen Diebstahls.

Georg Krauser von Stärckloö, welcher auf die öffentliche Ladung zum heutigen Termine nicht erschienen ist, wird nach §. 55 deö Strafprozeß« gesetzeö vom 31- Oktober 1848, sowie dcö §■ 43 deS provisorischen Gesetzes vom 22. Juli v. I. des angeklagten Vergehens:

der Entwendung zum Nachtheil deö Schäfers Peter D r a u sch von Weh, da,

schuldig erkannt, und in Erwägung:

daß dieses Vergehen mit einer in das Er­messen des GerichtS gestellten Strafe nach den Grundsätzen des gemeinen Rechtö zu ahnden ist, zu einer Strafe von 10 Tagen Gefängniß, ab­wechselnd bei Wasser und Brod, und in die vor­erst nicht zu berechnenden Kosten verurtheilt. V.

N- W.

Burghaun am 29. Oktober 1852.

Kurfürstliches Justizamt.

Henning.

Da dieses Urtheil dem Angeklagten wegen Ab­wesenheit nicht behändigt werden kann, so wird dasselbe in Gemäßheit des §. 128 deö Strafpro-