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1853.

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Wochenblatt

Ha»a», Donnerstag den 98. Oktober 18&9.

Ernennungen und Beförderungen-

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

dem Königlich Bayerischen Oberzeremonienmeister, Grasen Ursch, und dem Königlich Bayerischen Ge- neralmajor Delpy von La Roche, Generaladju- tant Seiner Majestät des KönigS, das Großkreuz, und

dem Königlich Bayerischen Obersten, Freiherr» v. der Tann, das Kommandeurkreuz zweiter Klasse des Kurfürstlichen Wilhelmsordens zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- 'gnädigst geruhet:

den Geheimen Legationsrath Sigmund Fried­rich v. Meyer von der Stelle eines Vortragenden Rathes im Gesammtstaatsministerium für Rekurs- und Konfliktsachen zu entbinden und zum vertra­genden Rathe im Ministerium des Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten allergnädigst zu er­nennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller­gnädigst geruhet:

^den zum Prorektor der Landesuniversität für das Studienjahr 18S2As erwählten Professor, Konsisto- nalrarh Dr. Scheffer zu Marburg zu bestätigen;

die erledigte Stelle eines Kreisthierarztes für den Kreis Cassel dem Kreisthierazte Karl Rocholl zu Hofgeismar zu übertragen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller­gnädigst geruhet:

den Staatsanwalt, Justizrath Ignatz Zahn zu Fulda in den Ruhestand zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller­gnädigst geruhet:

die erledigte Pfarrei Helmarshausen, in der Klasse Trendelburg, dem Pfarrer Georg Geis zu Wippe­robe zu übertragen;

den zu der erledigten Pfarrei Ropperhausen, in der Klasse Ziegenhain, präsentirten Rektor an der Stadtschule zu Borken, Pfarrer extr. Ferdinand A! tmüller, sowie

den zu der erledigten Pfarrerstelle an der Neu- stadter Kirche zu Hofgeismar präsentirten Diakonus an der dasigen Altstädter Kirche, Karl Nolde, zu bestätigen;

den Kaufmann Christian Wagner dahier, unter Verleihung des Prädikats „Kommerzassessor/ zum Mitgliede der Direktion der Leihbank hierselbst zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller­gnädigst geruhet:

den Amtsaktur Johannes Degen zu Win­decken in den Ruhestand zu versetzen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden, i« Gutsverpachtung.

Behufs anderweiter Verpachtung der zum Staats­vermögen gehörigen vereinigten beiden Domainen- guter zu Marjoß, das Wirthschaftsgut und der Rohrbacher Hof genannt, mit der dabei hergebrach­ten Schäferei-, Hute - und Triftberechtigung für 500 Stück Schafe, sowie mit der dem Wirth­schaftsgute zu Marjoß zustehenden Wirthschaftsbe- rechtiguug nebst Herbergirung, auf zwölf Jahre, von Petritag 1853 an, haben wir einen weiteren Steigerungstermln auf