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21 Schlierba ch. Nachdem in Sachen der Ehe­frau des Apothekers Philipp Hausch, Sophie, geb. Eunz von hier, und Konsorten, i» actis genannt, Klägerin, gegen Christoph Wilhelm, Sohn des Heinrich Wilbelm, von Schlierbach, Verklagten, wegen Forderung, durch Erkenntniß vom heuti­gen Tage der Verkauf nachfolgender, in der Ge­markung von Schüerbach gelegenen Grundstücke verfügt, und erster Versteigerungstermin auf

den 25. N o v e m b e r d. I.,

Vormittags 1t Uhr, in das Gerichtszimmer, für den Fall aber, daß der Zuschlag in diesem Termine nicht zu ertheilen steht, zweiter Versteigerungstermin auf

den 3- Januar k. I.,

Vormittags 1t Uhr, nach Schlierbach, sowie nöthigenfalls dritter Ver- steigerungStermin auf

den 3. F e b r u a r k. I.,

Vormittags 11 Uhr, hierher angesetzt worden ist, so wird dieses mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, daß sonstige hypothekarische Gläubiger ihre Pfand­rechte an den zu versteigernden Grundstücken im ersten Versteigerungstermine, bei Meldung des Ausschlusses von diesem Verfahren, bezüglich der Benachrichtigung deS ausbleibenden Gläubigers auf seine Kosten, zu Protokoll anzuzeigen haben.

V e r z e i ch n i ß der Grundstücke: Buchstaben

u, Nummern der Karte. Ar. Rth,

A. Land:

438. | 33 in der Struth, an Peter Schul­theiß 3r und Heinrich Ehres­mann ;

N.

100. — 30 auf dem Noth, an Heinrich Höhn und dem Weg.

D. Wiese:

262- — 14^ die Dorfwiese, an Konrad Lein's Wittwe und Konrad Deutrich'S Wittwe.

Wächtersbach am 30. September 1852. Kurfürstliches Justizamt.

H a t t e n b a ch.

vt. Flohr, k. A.

22- Fulda. U r M) e i l in der Strafsache wider

Franz Trapp von Eiters,

wegen BettelnS außerhalb des Wohnortes und Beleidigung.

Der Franz Trapp von Eiters wird auf den Grund seines Ungehorsams der angeklagten Ver­gehen, des BettelnS außerhalb des Wohnortes im ersten BetretungSfalle sowie der Beleidigung des Bürgermeisters zu Dipperz im Dienste, schuldig erkannt, und in Erwägung:

daß das erste Vergehen nach §§. 3 und 13 der Verordnung vom 29. November 1823 mit Ltägiger Gefängnißstrafe, das letztere aber mit willkürlicher Ahndung zu belegen ist, in die von der Staatsbehörde beantragte Strafe von 12 Tagen Gefängniß, wovon die letzten vier Tage abwechselnd bei Wasser und Brod zu verbüßen sind, verurtheilt- V- R- W.

Fulda am 4. Oktober 1852.

Kurfürstliches Justizamt III.

Gveßma n n.

Da dieses Urtheil nicht zu verkündigen stehet, so wird solches durch zweimaliges Emrücken im hiesigen und Hanauer Provinzialwochenblatte veröffentlicht, und dient dem Verurtheücen zur Nachricht, daß das Urtheil acht Tage nach dem Datum desjenigen Blattes, in welchem die zweite Einrückung zuletzt erfolgte, als publizirt gilt, und derselbe vom Tage der Publikation an ge­gen dasselbe, unter Bezeichnung der im Ver­handlungstermine aufzunehmenden Beweise, bin­nen 8 Tagen mündlich oder durch einen be­vollmächtigten Anwalt schriftlich Einsprache er­heben kann.

Fulda am 7. Oktober 1852.

Kurfürstliches Justizamt III.

G o e ß in a n n.

vt. Braun-

23. Hanau. In Sachen der Schnepp'schen A?-"^ menstiftung dahier, Klägerin, gegen den Goldar­beiter Konrad Schuckhard lind dessen Ehefrau, Maria, geb. Eller dahier, Beklagten aus Dar- lehn, ist der Zwangsverkauf deS den Verklagten zugeschriebenen, in der hiesigen Neustadt gelegenen Wohnhauses Nr. 455 mitZwerghaus und Flügel­gebäude, neben Franz Kaffel und der Banno'schen Kasse, erkannt, und hierzu erster Versteigerungstermin auf

den 2 4. November d. I., eventuell zweiter und dritter auf

den 2 2. Dezember d. J. und

26. Januar k. I-, jedesmal Vormittags 10 Uhr, in daS Lokal deö unterzeichneten Gerichts be­stimmt worden.

Kaufliebhabern dient dieses zur Nachricht, wei­tere Hypothrkargläubiger aber werden aufgefordert, ihre Aufprüche in dem erwähnten ersten Termine, unter Vorlage der darüber sprechenden Urkunden, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bzw. der besonderen Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und zu begründen.

Hanau am 27. September 1852- Kurfürstliches Justizamt I.

Gillcr.

vt. Lieberknecht.