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21 Schlierba ch. Nachdem in Sachen der Ehefrau des Apothekers Philipp Hausch, Sophie, geb. Eunz von hier, und Konsorten, i» actis genannt, Klägerin, gegen Christoph Wilhelm, Sohn des Heinrich Wilbelm, von Schlierbach, Verklagten, wegen Forderung, durch Erkenntniß vom heutigen Tage der Verkauf nachfolgender, in der Gemarkung von Schüerbach gelegenen Grundstücke verfügt, und erster Versteigerungstermin auf
den 25. N o v e m b e r d. I.,
Vormittags 1t Uhr, in das Gerichtszimmer, für den Fall aber, daß der Zuschlag in diesem Termine nicht zu ertheilen steht, zweiter Versteigerungstermin auf
den 3- Januar k. I.,
Vormittags 1t Uhr, nach Schlierbach, sowie nöthigenfalls dritter Ver- steigerungStermin auf
den 3. F e b r u a r k. I.,
Vormittags 11 Uhr, hierher angesetzt worden ist, so wird dieses mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, daß sonstige hypothekarische Gläubiger ihre Pfandrechte an den zu versteigernden Grundstücken im ersten Versteigerungstermine, bei Meldung des Ausschlusses von diesem Verfahren, bezüglich der Benachrichtigung deS ausbleibenden Gläubigers auf seine Kosten, zu Protokoll anzuzeigen haben.
V e r z e i ch n i ß der Grundstücke: Buchstaben
u, Nummern der Karte. Ar. Rth,
A. Land:
438. | 33 in der Struth, an Peter Schultheiß 3r und Heinrich Ehresmann ;
N.
100. — 30 auf dem Noth, an Heinrich Höhn und dem Weg.
D. Wiese:
262- — 14^ die Dorfwiese, an Konrad Lein's Wittwe und Konrad Deutrich'S Wittwe.
Wächtersbach am 30. September 1852. Kurfürstliches Justizamt.
H a t t e n b a ch.
vt. Flohr, k. A.
22- Fulda. U r M) e i l in der Strafsache wider
Franz Trapp von Eiters,
wegen BettelnS außerhalb des Wohnortes und Beleidigung.
Der Franz Trapp von Eiters wird auf den Grund seines Ungehorsams der angeklagten Vergehen, des BettelnS außerhalb des Wohnortes im ersten BetretungSfalle sowie der Beleidigung des Bürgermeisters zu Dipperz im Dienste, schuldig erkannt, und in Erwägung:
daß das erste Vergehen nach §§. 3 und 13 der Verordnung vom 29. November 1823 mit Ltägiger Gefängnißstrafe, das letztere aber mit willkürlicher Ahndung zu belegen ist, in die von der Staatsbehörde beantragte Strafe von 12 Tagen Gefängniß, wovon die letzten vier Tage abwechselnd bei Wasser und Brod zu verbüßen sind, verurtheilt- V- R- W.
Fulda am 4. Oktober 1852.
Kurfürstliches Justizamt III.
Gveßma n n.
Da dieses Urtheil nicht zu verkündigen stehet, so wird solches durch zweimaliges Emrücken im hiesigen und Hanauer Provinzialwochenblatte veröffentlicht, und dient dem Verurtheücen zur Nachricht, daß das Urtheil acht Tage nach dem Datum desjenigen Blattes, in welchem die zweite Einrückung zuletzt erfolgte, als publizirt gilt, und derselbe vom Tage der Publikation an gegen dasselbe, unter Bezeichnung der im Verhandlungstermine aufzunehmenden Beweise, binnen 8 Tagen mündlich oder durch einen bevollmächtigten Anwalt schriftlich Einsprache erheben kann.
Fulda am 7. Oktober 1852.
Kurfürstliches Justizamt III.
G o e ß in a n n.
vt. Braun-
23. Hanau. In Sachen der Schnepp'schen A?-"^ menstiftung dahier, Klägerin, gegen den Goldarbeiter Konrad Schuckhard lind dessen Ehefrau, Maria, geb. Eller dahier, Beklagten aus Dar- lehn, ist der Zwangsverkauf deS den Verklagten zugeschriebenen, in der hiesigen Neustadt gelegenen Wohnhauses Nr. 455 mitZwerghaus und Flügelgebäude, neben Franz Kaffel und der Banno'schen Kasse, erkannt, und hierzu erster Versteigerungstermin auf
den 2 4. November d. I., eventuell zweiter und dritter auf
den 2 2. Dezember d. J. und
26. Januar k. I-, jedesmal Vormittags 10 Uhr, in daS Lokal deö unterzeichneten Gerichts bestimmt worden.
Kaufliebhabern dient dieses zur Nachricht, weitere Hypothrkargläubiger aber werden aufgefordert, ihre Aufprüche in dem erwähnten ersten Termine, unter Vorlage der darüber sprechenden Urkunden, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bzw. der besonderen Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und zu begründen.
Hanau am 27. September 1852- Kurfürstliches Justizamt I.
Gillcr.
vt. Lieberknecht.