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1858.
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Wochenblatt
für d t e Provinz Hanau.
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HanaN, Donnerstag den TL. Oktober L8LT.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. . Ernennung?n
Kurfürstlicher Regier u n g der Provinz H a n a u.
Der Lehrer Wilhelm Demme von Lohrhaup« ten ist zum Lehrer an der Schule zu Rüdigheim, der Lehrer Johann Paul Eckhardt zu Bieder ist zum Lehrer an der Schule zu Berkereheim, und
der Schulamtskandidat Georg Eiter von Roßdorf zum Lehrer an der Schule zu Großenhausen, dieser provlforisch, ernannt worden.
Der Kantor Heinrich Weikert dahier ist zum Lehrer an der hiesigen Knabenbürgerschule bestellt, der zweite Lehrer zu Oberzell, Georg Diebel, zum Lehrer der zweiten Schulstelle zu Bieber ernannt ,
der bisher zum zweiten Lehrer zu Niedergründau ' provisorisch bestellte Johannes Karpenstein in dieser Eigenschaft definitiv bestätigt, auch
der zweite Lehrer an der Schule zu Meerholz, Johannes Pauli, zum ersten Lehrer an der gedachten Schule ernannt worden.
2. Gutsverpachtung.
Behufs anderweiter Verpachtung der zum Staats- vermvgen gehörigen vereinigten beiden Domainen- güter zu Marjoß, das Wirthschafrsgut und der Rohrbacher Hof genannt, mit der dabei hergebrachtes Schäferei-, Hute - und Triftberechtigung für 500 Stück Schafe, sowie mit der dem Wirth- schaftsgute zu Marjoß zustehenden Wirtbschaftöbe- rechtigung nebst Herbergirung, auf zwölf Jahre, von Petritag 1853 an, haben wir einen weiteren Steigerungstermin auf
Montag den 8- k. M.,
Bormittags 10 Uhr, in das Geschäftslokal der Meuterei Steinau anbe- raumt, wovon Pachtliebhaber mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt werden, daß die genannten beiden Güter überhaupt aus:
26 ls Morgen 2| Ruthen stellbaren Landes, 129 ,/ 12Vö « Wiesen, und
2| „ 32^ „ Garten
bestehen und mir den erforderlichen Wohn - und Oekonomiegebäuden versehen sind.
Die Qualifikation zur Uebernahme dieser GutS- pacht muß durch glaubhafte Zeugnisse über Ver- mögen und laudwirthschaftliche Kenntnisse, ohne welche Zeugnisse Niemand zum Mitbieten zugc- lassen wird, in jenem Termine dargelegt werden.
Die Pachtbedingungen können schon jetzt, sowohl in dem Pachtsekretariate der unterzeichneten Finanzministerialabtheilung, als auch bei der Renterei Steinau eingesehen werden.
Cassel am 7". Oktober 1852.
Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die Domainen.
Wieder ho l d, k. A.
vt. Schuchardt.
3. Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom 3. August d. I., die Ausführung des zwischen den Staaten deS deutschen Zollvereins und dem Königreiche der Niederlande abgeschlossenen Handels- und Schifffahrtövertrags vom 31. Dezember 1851 betreffend, werden zum Voll, zuge des Artikels 29 jenes Vertrags weiter diejenigen Zollbegünstigungen, welche von den Niederlanden vertragsmäßig Frankreich, Neapel und Sardinien gewahrt sind und daher auf Grund deö erwähnten Vertragsartikels auch den gleichartigen