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gen über die erforderlichen Fähigkeiten und Ei­genschaften an die unterzeichnete Stelle zu wenden.

Cassel am 21- September 1852.

Das Vorsteheramt der Jsraeliten dahier.

vt. P inha S.

4. Geeignete Bewerber um die erledigte Schulftelle zu Krauthausen haben sich, unter Vorlegung der erforderlichen Zeugnisse, dahier oder bei dem Pfarr- amre zu Breitau zu melden.

Notenburg am 24. September 1852- Kurfürstliches Landrathsamt. Groß.

5. Die Schulftelle zu Kernbach ist erledigt. Be­werbungsgesuche müssen binnen 4 Wochen dahier oder bei dem Herrn Pfarrer Sangmeister zu Kal­bern, unter Beifügung der Sitten- und Befahi- gungSzeugnisse, eingereicht werden.

Marburg am 24. September 1852. Kurfürstliches Landrathsamt. Cornelius.

6. Bewerber um die erledigte Schullehrerstelle zu Stolzenbach haben sich innerhalb vier Wochen, unter Vorlegung ihrer Zeugnisse, bei dem Herrn Pfarrer DilUch oder dahier zu melden.

Homberg am 25. September 1852. Kurfürstliches Landrathsamt. Sunkel.

7. Durch die Versetzung des Lehrers Leimbach zu Treysa ist an der dasigen Stadtschule die Knaben­elementarlehrerstelle, verbunden mit einem Jahres­gehalt von 114 Thlrn. 16 Sgr. 3 Hlr., vakant.

Geeignete Bewerber um diese Lehrerstelle werden aufgefordert, sich innerhalb 4 Wochen unter Vor­legung ihrer. Befahigungs- und Sittenzeugnisse bei der unterzeichneten Behörde zu melden.

Treysa am 27. September 1852.

Der Schulvorstand-

Schantz. vr. v. Roques. Reismann.

Stephan.

Gerichtliche Bekanntmachungen.

1. Kilianstädten. Die von dem Ortsbürger Konrad Ohl (in der Ecke) und dessen Ehefrau, Maria, geb. Vollmar, zu Kilianstädten am 2. Dezember 1831 zu Gunsten des verlebten Georg Gärtner von da über ein Darlehn von 100 fl. gerichtlich ausgestellte Schuld- und Pfandverschrei- bung ist angeblich, nachdem dieselbe mit Quittung des Gläubigers über die Nückzahlrmg versehen worden war, verloren gegangen.

Es werden auf desfallsigen Antrag Alle, welche Ansprüche aus jenem Schuldverhältnisse, bzw. der fraglichen Urkunde geltend zu machen haben, aus­gefordert, solche bis längstens

den 10. Dezember d. J.

dahier zu begründen, widrigenfalls die bezeichnete Ui“-'^ für vernichtet erklärt und die Löschung des Pfandeintrags verfügt werden wird.

Hanau am 10. September 1852. . Kurfürstliches Justizamt ...

C ö st e r.

vt. Avenarius.

2. Langenselbold. In Sachen der Wittwe deö Senators Franz Nickel, Maria, geb. Beck, in Hanau, Klägerin, gegen den Apotheker Wilhelm Weber in Langenselbold, für sich und in väter­licher Gewalt seiner minderjährigen Kinder: Karl, Wilhelm, Friedrich, Auguste, Otto und Ernst W e- b e r, Verklagten, wegen Forderung, ist der Zwangs« verkauf nachstehender, auf den Namen der Ver­klagten eingetragenen Immobilien, alS:

1) Pag. 320. 1 V. 19 R. Hofraithe, Hauöplatz, Hofraum, nebst einem zweistöckigen Wohnhause und einem neuen Anbau, Scheuer und Schwein­stall, einerseits neben Johannes Schneider, ander­seits neben den Aeckern; 2) 3 V. 7 R. Garten bei m Hause, mit Obstbaumen.

A e ck e r i m Brücklesfeld:

3) 1 V. 12 R. hinter'm Kloster, neben Johan­nes Weidenbach; 4) 1 V. 15 R. Hinter'm Klo­ster, neben Anton Mohn,

erkannt, und zu dessen Vollzug anstatt des nicht abgehaltenen, anderer dritter Verkaufstermin auf den 8. Oktober b. I.,

Vormittags von 10 bis 12 UhrW^* anher anberaumt worden, was hiermit zur öffent­lichen Kenntniß gebracht wird, unter Bezugnahme auf die frühere Bekanntmachung vom 5. Jum 1851.

Langenselbold am 9. September 1852. Kurfürstliches Justizamt.

M e n z.

vt. .Fuß, k. A.

3- Hailer. In Sachen des Lehrers Wicgand Ewald in Gelnhausen, nun der Wittwe deS Han­delsmanns Zadock Lorsch, Recha, geb. Fuld da­selbst, als Cessionarin, Klägerin, gegen den Orts­bürger Ernst Herbert und dessen Ehefrau, Ma­ria, geb. Franz, zu Hailer, jetzt deren Erben: Johann Georg Franz, ledig, Georg Herbert zu Hailer, und die Ehefrau des Johann Adam Bohländer, Elisabeth, geb. Franz, in Eiden- gesäß, Verklagten, wegen Hypothekforderung, ist auf Betreiben der klagenden Seite der Verkauf der, den Verklagten zugehörigen, in Hailer und dasiger Gemarkung belegenen Immobilien:

Von der Hofraithe, Brandversicher.- Nr. 5:

1) Nr. 61. 34| R. das Wohnhaus zur Hälfte, nebst | Scheuer und Stallung.