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1852.
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Wochenblatt
für
die Provinz Hanau.
Hanan, Donnerftag den V. Oktober L8LT. . ^
Ernennungen und Beförderungen-
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller, gnädigst geruhet:
den Oberstlieutenant Petri vom Artillericregiment zum Obersten und Kommandeur dieses Regiments zu ernennen; ferner
den Oberstlieutenant von Specht, interimistischem Kommandeur des zweiten Infanterieregiments, den Oberstlieutenant von Buttlar, interimistischem Kommandeur des ersten (Leib.) Husarenrezi- ments, und
den Oberstlieutenant von Loßberg, interimistischem Kommandeur des Leibgarderegiments, — als Regimentskommandeure zu bestätigen, sowie
den Major von Kaltenborn, Kommandeur deS Jagerbataillons, und
den Major von Schenk zu Schwcinsberg, Kommandeur der Garde du Korps, zu Oberstlieutenants zu ernennen-
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden,
1. Gutsverpachtung.
Das zum Staatsvermögen gehörige Domainen« gut zu Schwarzenfels, welches aus:
14 Morgen 35 5
iuthen Hofraithe,
3884
ff
4
W
stellbaren Landes,
1591
If
19
1/
Wiesen,
91
f/
334
Garten,
i
1/
15
f/
Teichen, und
241
Hute
besteht und mit den erforderlichen Wohn - und Oekonomiegebäuden versehen ist, soll mit der hergebrachten Schäferei-, Hute- und Triftberechtigung
für 300 Stück Schafe von Petritag 1853 an auf 9 oder 12 Jahre anderweit verpachtet und zu dem Ende öffentlich auSgeboten werden.
Erster Steigerungötermin ist hierzu auf
M o n t a g d e n 18, Oktober d. I.,
Bormittags 10 Uhr,
in das Geschastölokal der Renterei Schwarzenfels anberaumt worden, was hiermit Pachtliebhabern unter dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß die Qualifikation zur Uebernahme dieser Gutspacht durch glaubhafte Zeugnisse über Vermögen und landwirthschaftliche Kenntnisse, ohne welche Zeugnisse. Niemand zum Mitbieten zugelassen wird, in jenem Termine nachgewiesen werden muß.
Die Pachtbedmgungen können schon jetzt in dem Pachtsekretariake der unterzeichneten Finanzmini- sterialabtheilung sowohl, als auch bei der genannten Renterei eingesehen werden.
Cassel am 24. September 1852.
Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die Domainen.
Wiederhold, k. A.
vt. Schuchardt.
2. Mit höherer Genehmigung ist zum Zwecke des Postdienstes die Entfernung
a) von Gelnhausen nach Wachtcröbach (über Haitz) auf 1| Meilen,
b) von Wachtersbach nach Salmünster (über Aufenau) auf 1 Meile, und
c) von Gelnhausen (über Haitz und Wachtersbach) nach Salmünster auf 2| Meilen festgesetzt worden.
Eö wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß hiernach die Entfernung von Gelnhausen bis Birst ein, welche im November 1848 für die Route über Wirtheim