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1852.

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Wochenblatt

für

die Provinz Hanau.

Hanan, Donnerftag den V. Oktober L8LT. . ^

Ernennungen und Beförderungen-

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller, gnädigst geruhet:

den Oberstlieutenant Petri vom Artillericregiment zum Obersten und Kommandeur dieses Regiments zu ernennen; ferner

den Oberstlieutenant von Specht, interimisti­schem Kommandeur des zweiten Infanterieregiments, den Oberstlieutenant von Buttlar, interimisti­schem Kommandeur des ersten (Leib.) Husarenrezi- ments, und

den Oberstlieutenant von Loßberg, interimisti­schem Kommandeur des Leibgarderegiments, als Regimentskommandeure zu bestätigen, sowie

den Major von Kaltenborn, Kommandeur deS Jagerbataillons, und

den Major von Schenk zu Schwcinsberg, Kommandeur der Garde du Korps, zu Oberstlieu­tenants zu ernennen-

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden,

1. Gutsverpachtung.

Das zum Staatsvermögen gehörige Domainen« gut zu Schwarzenfels, welches aus:

14 Morgen 35 5

iuthen Hofraithe,

3884

ff

4

W

stellbaren Landes,

1591

If

19

1/

Wiesen,

91

f/

334

Garten,

i

1/

15

f/

Teichen, und

241

Hute

besteht und mit den erforderlichen Wohn - und Oekonomiegebäuden versehen ist, soll mit der her­gebrachten Schäferei-, Hute- und Triftberechtigung

für 300 Stück Schafe von Petritag 1853 an auf 9 oder 12 Jahre anderweit verpachtet und zu dem Ende öffentlich auSgeboten werden.

Erster Steigerungötermin ist hierzu auf

M o n t a g d e n 18, Oktober d. I.,

Bormittags 10 Uhr,

in das Geschastölokal der Renterei Schwarzenfels anberaumt worden, was hiermit Pachtliebhabern unter dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß die Qualifikation zur Uebernahme dieser Gutspacht durch glaubhafte Zeugnisse über Vermögen und landwirthschaftliche Kenntnisse, ohne welche Zeug­nisse. Niemand zum Mitbieten zugelassen wird, in jenem Termine nachgewiesen werden muß.

Die Pachtbedmgungen können schon jetzt in dem Pachtsekretariake der unterzeichneten Finanzmini- sterialabtheilung sowohl, als auch bei der genann­ten Renterei eingesehen werden.

Cassel am 24. September 1852.

Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die Domainen.

Wiederhold, k. A.

vt. Schuchardt.

2. Mit höherer Genehmigung ist zum Zwecke des Postdienstes die Entfernung

a) von Gelnhausen nach Wachtcröbach (über Haitz) auf 1| Meilen,

b) von Wachtersbach nach Salmünster (über Aufenau) auf 1 Meile, und

c) von Gelnhausen (über Haitz und Wachters­bach) nach Salmünster auf 2| Meilen festgesetzt worden.

wird dies mit dem Bemerken zur öffentli­chen Kenntniß gebracht, daß hiernach die Entfer­nung von Gelnhausen bis Birst ein, welche im November 1848 für die Route über Wirtheim