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aus dem Kurhessischen Unterthanenverbande, Behufs Auswanderung nach 'Nordamerika, nachgesucht.
Gelnhausen am 8- September 1852- Kurfürstliches Landrarhsamt-
Huck.
JnGemaßheit deöGeseyes vom 4. April 1832, die Besteuerung des inländischen Weins betreffend, ist ein jeder Weinbauer verpachtet, der Steuerbehörde des Ortes innerhalb der nächsten drei Tage nach dem Ende der Kelrerung den gewonnenen Most oder Wein anzumelden, zu welchem Behufe gedruckte Formulare bet den Gemeindevorstehern unentgeldlich in Empfang genommen werden können, worin jedes Gefäß, welches mit einer Nummer versehen, so wie der Kaum, wo der junge Wein aufbewahrt wird, in der vierten Spalte zu bemerken und in doppelter Ausfertigung abzuge- ben ist-
Mir Rücksicht auf die durch die §§. 25, 26 und 27 des erwähnten Gesetzes verordneten Strafen finden wir un» zur Abwendung von Benachteiligungen veranlaßt, hiermit wiederholt bekannt zu machen, daß
a) nach dem §. 4 der erwähnten Verordnung, wenn Verkauf des .selbstgezogenen Weins entweder sofort nach der Kelrerung oder überhaupt vor dem 1. August künftigen IahreS Statt findet, mithin der Wein aus den Handen des Weinbauers in andere Hände über- geht, die Abgabe vor der Ablieferung, nach vorgängig Start gehabter Feststellung der Quantität, eingezahlt werden muß;
b) nach dem §. 6 desselben Gesetzes kein Transport von Trauben oder Most aus einem Bezirke in den andern oder an Orte, wo die Weinsteuer wegen mangelnden Weinbaues gar keine Anwendung findet, anders als nn« ter steueramtlicher Koncrole übergeführt werden darf;
c) in beiden Fällen daher Anmeldung bei den Steuerstellen der Abfendungs- oder Bestim- mungsorte Statt finden und der Führer eines jeden Transports darüber die ordnungsmäßige Legitimation vorzuzeigen im Stande fein muß, welche an die Steuerstelle des Bestimmungsortes vor der Abladung oder Einlagerung abzugeben ist.
Die Ortövorgesehten der Weinbau treibenden Gemeinden werden hiermit aufgefordert, die vorstehenden Bestimmungen mittelst Publikation zur Kenntniß der Ortseingesessenen zu bringen.'
Hanau am 11 September 1852.
Kurfürstliches Provinzialsteueramt.
, Moedlinger. MatheS. Hein.
^erm?nn Christian Schultheiß zu Volzberg beabsichtigt mit seiner Familie nach Nord
amerika auszuwandern und hat deshalb dahier um Entlassung aus dem Kurhessischen Untertha- nenveibnnoe nach gesucht.
Gelnhausen am 8. September 1852. Kurfürstliches Landrathsamt.
H u ck.
8. Die Militaii Pflichtigen:
1) Wilhelm Bartholmey, 2) Andreas Löhr, 3) Johann Dietrich 'Nennstiehl, 4) Ich. Baptist Adolph Rullmann, 5) Adam üdolph Schneider , 6) Johannes Spiegelberg, und 7) Bernhard Wolf, aus Hersfeld; 8) Nikolaus Reiher aus Allmershaufen; 9) Peter Valentin Hahn, 10) Joh. Nikolaus Kehres, und 11) Adam Schneider, aus Friedlos; 12) Johannes Läpp aus Mecklar; tg) Heinrich Nuhn aus OberngeiS; 14) Ernst Döll aus Wipperehain; 15) Jakob Oswald Gempel, unb 16) Valentin Grenzebach, aus Niederaula; 17) Johann Georg Reu- ber aus Mederjossa ; 18) Joh. Heinrich Schmidt aus Reckerote; 19) Johannes Nuhn aus Rot- terterode; 20) Philipp Heinz aus SvlmS; 21) Johann Heinrich Ernst aus Friedewald; 22) Heinrich Engel aus He>mbvldöhaufen; 23) Johann Philipp Dihel aus Heringe»; 24) Philipp Zierv aus Kleinensee; 25) Michael Wald aus Pengers; 2t>) Karl Schüler, 27) Christian Schüler, und 28) 'Nikolaus Heimervkh, aus ScheiMengsfetd; 29) Johannes ElaußuS aus Dünkelrode; 30) Johann Heinrich Bock aus Hilmes; 31) 9kikolauö Hujo, 32) Johann Jakob Rüger, unö 33) Valentin Ruppel aus Oberlengsfeld; 34) Johann Konrad .Rudolph Schlotzhauer, unö 35) August Schwur, aus Philippsthal; 36) Heinrich Plöller aus Unter« weisenborn; 37) Johannes Ehlmg, 38) Peter Mannel, und 30) Wilhelm Alannel, aus Wehrö- hausen,
welche entweder nicht zur diesjährigen Aushebung erschienen, oder im darauf folgenden Musterungs- lermine zurückgeblieben sind, bzw. sich der Einstellung in das Militair entzogen haben, werden hierdurch aufgefordert, sich noch binnen 3 Monaten bei der unterzeichneten Behörde zur nachträglichen Erfüllung ihrer Militairpflicht, bei Meidung der in den §§. 68, 69 und 70 des RekrutirungS- geseßes vom 29- September 1848 auf das AuS- treten gefesten Strafen und Nachtheile, zu stellen.
Hersfeld am 2. September 1852- Kurfürstliches Landrathsamt. UlotH.
9. Der Konrad ? ilch von Lichenroth hat dahier Behufs Auswanderung nach Nordamerika um Entlassung aus dem Kurhessischen Unterthanenverbande nachgesucht.
Gelnhausen am 10- September 1852. Kurfürstliches Landrathsamt.
Schmidt.