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bei der Postverwaltung in Wi1s: 214) an Helene Schulze in Breitenbach bei Lei­nefelde.

7. Der Ortsbürger Heinrich Alt zu Birstein hat dahier um Entlassung aus dem Unterthanenver- bande, Behufs feiner Auswanderung nach Nord­amerika, nachgesucht.

Gelnhausen am I. September 1852. Kurfürstliches Landrathsamt. Schmidt.

8. Karte der topographischen Landesauf­nahme von Kurhessen,

i n 40 Blattern n ach yöTTa- Auf dem Bureau Kurfürstlicher Landesvermessung zu Cassel werden jetzt folgende 15 Sektionen ab­gegeben: Nr. i. Carlöhafen, 2. Merzhausen, 8. Asbach, 14. Trechdach, 22. Lohra, 24. Nuhlkir- chen, jede zu | Thlr. — 9tr. 2. Volkmarsen, 9. Frankenberg, 23. TreiS a d. L., jede zu | Thlr.— Nr. 3- Hofgeismar, 5. Wolfhagen, 7. Witzenhau- fen, 12. Sontra, 15. Warburg und 16. Ziegen- Hain, jede zu 1 Thaler. Cassel am 4. September 1852. Aus d e in B ür tau Kur f u rst l icher Landesvermessung.

9. Heinrich Eckhard von Breunings hat um Entlassung aus dem Kurhessischen SlaatSverbande, Behufs Auswanderung nach Amerika, gebeten, welches bestehender Vorschrift gemäß zur öffentli­chen Kenntniß gebracht wird. Schlächtern am 11. September 1852. Kurfürstliches LandrathSamt. Cöster.

10. Franz Michael Müller, genannt Staff, geb. zu Windecken, heimatheberechtigt zuschwar- zenfels, hat zum Zwecke der Auswanderung nach Amerika um Entlassung aus dem Kurhessischen StaatSverbande nachgesucht, welches bestehender Vorschrift gemäß zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht wird.

Schlächtern am 9. September 1852. Kurfürstliches LandrathSamt. Cöster.

11. Der Ortsbärger Heinrich Lohfink zu Völz- berg hat dahier um Entlassung mit seiner Familie aus dem Kurhessischen Unterrhanenverbande, Be­hufs Auswanderung nach Nordamerika, nachge­sucht.

Gelnhausen am 8. September 1852- Kurfürstliches LandrathSamt- Huck.

12- In Gemaßheit des Gesetzes vom 4. April 1832, die Besteuerung deS inländischen WeinS betreffend, ist ein jeder Weinbauer verpflichtet, der Steuer­behörde des Ortes innerhalb der nacktsten drei Tage nach dem Ende der Weiterung den gewon­

nenen Most oder Wein anzumelden, zu welchem Behufe gedruckte Formulare bei den Gemeindevor­stehern unentgeldlich in Empfang genommen wer­den können, worin jedes Gefäß, welches mit einer Nummer versehen, so wie der Raum, wo der junge Wein aufbewahrt wird, in der vierten Spalte zu bemerken und in doppelter Ausfertigung abzugc- den ist.

Mit Rücksicht aus die durch die §§. 25, 26 und 27 deS erwähnten Gesetzes verordneten Strafen finden wir uns zur Abwendung von Benachthei- ligungen veranlaßt, hiermit wiederholt bekannt zu machen, daß

a) nach dem §. 4 der erwähnten Verordnung, wenn Verkauf deS selbstgezogenen Weins ent­weder sofort nach der Weiterung oder über­haupt vor dem 1. August künftigen Jahres Statt findet, mithin der Wein auS denHän- den des Weinbauers in ankere Hände über« geht, die Abgabe vor der Ablieferung, nach vorgängig Starr gehabter Feststellung der Quantität, eingezahlt werden muß;

b) nach dem §. 6 desselben Gesetzes kein Trans­port von Trauben oder Moskaus einem Be­zirke in den andern oder an Orte, wo die Weinsteuer wegen mangelnden Weinbaues gar keine Anwendung findet, anders alö un­ter steueramtlicher Kontrote übergeführt wer­den darf; M—~w

c) in beiden Fallen daher Anmeldung bei den Steuerstellen der AbsendungS- oder Bestim­mungsorte Statt finden und der Führer eines jeden Transports darüber die ordnungsmä­ßige Legitimation vorzuzeigen im Stande sein muß, welche an die Steuerstelle des Be­stimmungsortes vor der Abladung oder Ein- lagerung abzugeben ist.

Die Ortsvorgesetzten der Weinbau treibenden Gemeinden werden hiermit aufgefordert, die vor­stehenden Bestimmungen mittelst Publikation zur Kenntniß der Ortseingesessenen zu bringen.

Hanau am 11. September 1852.

Kurfürstliches Provinzialsteueramt. Moedlinger. M a t h e s. H e i n.

13. Der Ackermann Christian Schultheiß zu Völzberg beabsichtigt mit seiner Familie nach Nord­amerika auszuwandern und hat deshalb dahier um Entlassung aus dem Kurhessischen Untertha- nenverbande nachgesucht.

Gelnhausen am 8. September 1852. Kurfürstliches LandrathSamt. Huck.

14. Die Militairpflichtigen:

1) Wilhelm Bartholmey, 2) Andreas Löhr,

3) Johann Dietrich Nennstiehl, 4) Joh. Bap­tist Adolph Nullmann, 5) Adam Adolph Schnei­der, 6) Johannes Spiegelberg, und 7) Bern-