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bei der Postverwaltung in Wi1s: 214) an Helene Schulze in Breitenbach bei Leinefelde.
7. Der Ortsbürger Heinrich Alt zu Birstein hat dahier um Entlassung aus dem Unterthanenver- bande, Behufs feiner Auswanderung nach Nordamerika, nachgesucht.
Gelnhausen am I. September 1852. Kurfürstliches Landrathsamt. Schmidt.
8. Karte der topographischen Landesaufnahme von Kurhessen,
i n 40 Blattern n ach yöTTa- Auf dem Bureau Kurfürstlicher Landesvermessung zu Cassel werden jetzt folgende 15 Sektionen abgegeben: Nr. i. Carlöhafen, 2. Merzhausen, 8. Asbach, 14. Trechdach, 22. Lohra, 24. Nuhlkir- chen, jede zu | Thlr. — 9tr. 2. Volkmarsen, 9. Frankenberg, 23. TreiS a d. L., jede zu | Thlr.— Nr. 3- Hofgeismar, 5. Wolfhagen, 7. Witzenhau- fen, 12. Sontra, 15. Warburg und 16. Ziegen- Hain, jede zu 1 Thaler. Cassel am 4. September 1852. Aus d e in B ür tau Kur f u rst l icher Landesvermessung.
9. Heinrich Eckhard von Breunings hat um Entlassung aus dem Kurhessischen SlaatSverbande, Behufs Auswanderung nach Amerika, gebeten, welches bestehender Vorschrift gemäß zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Schlächtern am 11. September 1852. Kurfürstliches LandrathSamt. Cöster.
10. Franz Michael Müller, genannt Staff, geb. zu Windecken, heimatheberechtigt zuschwar- zenfels, hat zum Zwecke der Auswanderung nach Amerika um Entlassung aus dem Kurhessischen StaatSverbande nachgesucht, welches bestehender Vorschrift gemäß zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Schlächtern am 9. September 1852. Kurfürstliches LandrathSamt. Cöster.
11. Der Ortsbärger Heinrich Lohfink zu Völz- berg hat dahier um Entlassung mit seiner Familie aus dem Kurhessischen Unterrhanenverbande, Behufs Auswanderung nach Nordamerika, nachgesucht.
Gelnhausen am 8. September 1852- Kurfürstliches LandrathSamt- Huck.
12- In Gemaßheit des Gesetzes vom 4. April 1832, die Besteuerung deS inländischen WeinS betreffend, ist ein jeder Weinbauer verpflichtet, der Steuerbehörde des Ortes innerhalb der nacktsten drei Tage nach dem Ende der Weiterung den gewon
nenen Most oder Wein anzumelden, zu welchem Behufe gedruckte Formulare bei den Gemeindevorstehern unentgeldlich in Empfang genommen werden können, worin jedes Gefäß, welches mit einer Nummer versehen, so wie der Raum, wo der junge Wein aufbewahrt wird, in der vierten Spalte zu bemerken und in doppelter Ausfertigung abzugc- den ist.
Mit Rücksicht aus die durch die §§. 25, 26 und 27 deS erwähnten Gesetzes verordneten Strafen finden wir uns zur Abwendung von Benachthei- ligungen veranlaßt, hiermit wiederholt bekannt zu machen, daß
a) nach dem §. 4 der erwähnten Verordnung, wenn Verkauf deS selbstgezogenen Weins entweder sofort nach der Weiterung oder überhaupt vor dem 1. August künftigen Jahres Statt findet, mithin der Wein auS denHän- den des Weinbauers in ankere Hände über« geht, die Abgabe vor der Ablieferung, nach vorgängig Starr gehabter Feststellung der Quantität, eingezahlt werden muß;
b) nach dem §. 6 desselben Gesetzes kein Transport von Trauben oder Moskaus einem Bezirke in den andern oder an Orte, wo die Weinsteuer wegen mangelnden Weinbaues gar keine Anwendung findet, anders alö unter steueramtlicher Kontrote übergeführt werden darf; M—~w
c) in beiden Fallen daher Anmeldung bei den Steuerstellen der AbsendungS- oder Bestimmungsorte Statt finden und der Führer eines jeden Transports darüber die ordnungsmäßige Legitimation vorzuzeigen im Stande sein muß, welche an die Steuerstelle des Bestimmungsortes vor der Abladung oder Ein- lagerung abzugeben ist.
Die Ortsvorgesetzten der Weinbau treibenden Gemeinden werden hiermit aufgefordert, die vorstehenden Bestimmungen mittelst Publikation zur Kenntniß der Ortseingesessenen zu bringen.
Hanau am 11. September 1852.
Kurfürstliches Provinzialsteueramt. Moedlinger. M a t h e s. H e i n.
13. Der Ackermann Christian Schultheiß zu Völzberg beabsichtigt mit seiner Familie nach Nordamerika auszuwandern und hat deshalb dahier um Entlassung aus dem Kurhessischen Untertha- nenverbande nachgesucht.
Gelnhausen am 8. September 1852. Kurfürstliches LandrathSamt. Huck.
14. Die Militairpflichtigen:
1) Wilhelm Bartholmey, 2) Andreas Löhr,
3) Johann Dietrich Nennstiehl, 4) Joh. Baptist Adolph Nullmann, 5) Adam Adolph Schneider, 6) Johannes Spiegelberg, und 7) Bern-