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für
Wochenblatt
die Provinz Hanau.
Hanau, Donnerstag den T. September 18LT.
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Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden.
1- In der Waisenhausbuchhandlung zu Hanau ist zu haben:
Gesetz vom 2. Juli 1846, über die Anlegung von Eisenbahnen und die dazu erforderliche Abtretung von Grundeigenchum.
2- Die chronologische Uebersicht zu dem Kurhessi, schen Gesetzblatts, Jahrgang 18dl, ist erschienen. Das alphabetische Jnhaltsverzeichniß zu dem 12. Bande dieses Gesetzblattes wird in Kurzem ebenfalls erscheinen.
Cassel am 12- August 1852.
Waisenhaus-Verlagsverwaltung.
3. Für die Kurhesstschen Postämter dient zur Nachricht, daß die Formulare zum
Manual über die angenommenen rekommandir- ten Briefe, und
Manual über die angekommenen Packereien und Fahrpostgegenstande und die Arc und Weise der Bestellungen derselben .
fortwährend im Waisenhaus-Verlags- komptoir zu Cassel, das Buch für 74 Sgr., zu haben sind.
4. Von der Polizeibehörde in Lausanne ist der Todesschein eines daselbst verstorbenen Schreiners Friedrich Huth von Berenburg hierher abgegeben worden. Da Angehörige des Verstorbenen bis jetzt nicht ermittelt werden konnten, so wird dies mit
dem Ersuchen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, etwaige sachdienliche Auskunft anher mitzutheilen.
Homberg am 11. August 1852.
Kurfürstliches Land rath samt.
Sunkel.
5- KaSpar Strott und Heinrich Strott, beide ledig, von Sterbfritz, haben zum Zwecke der Auswanderung nach Amerika um Entlassung aus dem Kurhesstschen Staatsverdande nachgesucht, welches vorschriftsgemäß zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Schlüchtern am 18. August 1852. Kurfürstliches Landrathsamt. Kramm.
6. Montag den 4. Oktober d. I., Vormittags 10 Uhr, soll in dem Gemeinderathhause da, hier eine noch in gutem Stande befindliche Kir.» chenorgel meistbietend öffentlich verkauft werden. Kaufliebhaber können dieselbe nach Belieben schon vor dem Termine in Augenschein nehmen.
Rumpenheim am 24. August 1852.
' Der Bürgermeister.
Zelter.
7- Für jede der Hofgärtnereien zu Philippsruhe und Fasanerie bei Hanau sind 60Zenlner Roggenstroh erforderlich, welche
Dienstag den 7. September d. J.,
Vormittags 10 Uhr, dahier an denWenigstfordernden verakkordirt wer, den sollen.
Das Stroh muß von guter Qualität sein und wird die Zahlung nach beigebrachter Bescheinigung über die Lieferung geleistet.
Hanau am 27. August 1852.
Kurfürstliche Renterei.
Boeßer.