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1858.
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Wochenblatt
für die Provinz Hanau.
Hanau, Donnerstag den TV August L8LÄ.
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Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Durch allerhöchste Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Kurfürsten ist dem Bäcker Georg Schott zu Marburg das nachgesuchte Patent auf eine von ihm gemachte Erfindung bezüglich der Beleuchtung der Backöfen, für den Umfang des Kurstaates auf die Dauer von sechs Jahren allergnädigst bewilligt worden.
Marburg am 4. August 1852.
Kurfürstliche Regierung der Provinz Oberhessen.
W a g e n e r.
vt. Etienne.
2. Nachdem dem Fabrikanten James Black zu Edinburg ein Patent auf eine von ihm erfundene Maschine zum Falten von Papier, Tuch und anderen Massen für den Umfang des KurstaateS auf die Dauer von fünf Jahren ertheilt worden ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Cassel am 6. August 1852.
Kurfürstliche Regierung der Provinz Niederhessen.
Wachs.
vt. Zick-
3. Nachdem dem Herrn Joseph Watremez zu Aachen ein Patent auf eine von ihm erfundene Vorrichtung an Dampfkesseln zur Verhinderung von Erplosionen, mittelst hörbaren Signalisirenö, für den Umfang deS Kurstaates auf die Dauer von fünf Jahren ertheilt worden ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Cassel am 31. Juli 1852.
Kurfürstliche Regierung der Provinz Niederhessen-
Wachs. vt. ,Zick.
4 Gutsverpachtung.
Die zum Staacsvermögen gehörigen vereinigten beiden Domamengüter zu Marjoß, das Wirth- schaftsgut und der Rohrbacher Hof, welche überhaupt aus:
261 Morgen 1 Vrtl. 2^ R. stellbaren Landes, 129 „ — „ 121V u Wiesen, und
2 „ 2 „ 32tV « Garten
bestehen und mit den erforderlichen Wohn- und Oekonomiegebäuden versehen sind, sollen mit der hergebrachten Schäferei-, Hute- und Triftberechtigung für 4 bis 500 Stück Schafe, sowie mit der dem WirthschaftSgute zu Marjoß zustehenden Wirthschaftsberechtigung am dasigen Orte, nebst der Herbergirung, von Petritag 1853 an auf weitere zwölf Jahre verpachtet und zu dem Ende öffentlich ausgeboten werden.
Erster SteigerungStörmin hierzu ist auf Montag den 3 0. August d. J.,
Morgens 10 Uhr, in das Geschäftslokal der Meuterei Steinau anbe- raumt worden, was hiermit Pachtliebhabern unter dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß die Qualifikation zur Uebernahme dieser GutSpacht durch glaubhafte Zeugnisse über Vermögen und landwirthschaftliche Kenntnisse, ohne welche Zeugnisse Niemand zum Mitbieten zugelassen wird, in jenem Termine dargelegt werden muß, und daß die bezüglichen Bedingungen schon jetzt sowohl im Sekretariate der unterzeichneten Finanzministerial- abtheilung, als auch bei der kenteret Steinau eingesehen werden können.
Cassel am 9. August 1852.
Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die Domainen.
Wieder hold, k. A.
vt. Schuchardt.