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ist, wird aufgefordert, sich binnen 14 Tagen, bei Meldung steckbrieflicher Verfolgung, dahier zu sisti- ren, um sich in einer wider ihn anhängigen Untersuchung wegen Diebstahls vernehmen zu lassen.
Wachtersbach am 6. August 1852, Kurfürstliches Justizamt.
Hattenbach.
vt. Flohr, k. A.
22. Wächtersbach. Dorothea Bei [in von Waldensberg hat sich binnen 14 Tagen, bei Mei- dung steckbrieflicher Verfolgung, zur Verbüßung einer gegen sie erkannten achttägigen Arreststrafe dahier zu sistiren.
Wächtersbach am 6. August 1852. Kurfürstliches Iustizamt.
H a t t e n b a ch.
vt. Flohr, k. A.
23. Wachtersbach. Die unbekannten Eigenthümer der nachstehend bezeichneten, bei dem juuter- zeichneten Gerichte seit längerer Zeit ausbewahrten Gegenstände:
1) mehrere Eisen stücke,
2) ein Sech,
3) eine Rotthacke,
4) vier Taschenmesser,
5) drei Gewichtsteine,
6) eine Pistole, ein Pulverhorn und ein Schrot- beutel ,
7) ein baumwollenes Halstuch,
8) eine Lampe,
9) ein Kappchen,
10) fünf Sacke,
11) zwei Kamisole,
12) zwei Handschuhe,
13) zwei Kinderhemdchen, werden hiermit ausgefordert, ihre Ansprüche an obigen Gegenständen binnen 14 Tagen so gewiß dahier geltend zu machen, als widrigenfalls über dieselben anderweit verfügt werden wird. Wächtersbach am 7. August 1852. Kurfürstliches Iustizamt.
’ Hattenbach.
vt Flohr, k. A.
24. Ulmbach. In Sachen des Valentin Krieger, Beisassen zu Ulmbach, Klägers, gegen den Friedrich Z i n k a n d, für sich und als gesetzlicher Vertreter seiner Ehefrau, Eva, geb. Betz, daselbst, Verklagten, wegen Vertragserfüllung, sind zum zwangsweisen Verkaufe der dem Letzteres zugehörigen, in Ulmbach liegenden Immobilien: Wohnhaus, Nr. 91, an Valentin Krieger und den Gemeindeweg stoßend, mit 22 SL St.-A» und 2 Pf. 86 Thl. St.-S., erster Termin auf
den 30. September d. I.,
eventuell zweiter Termin auf
den 28- Oktober d. I., und dritter Termin auf
den 25- November d. I., jedesmal Nachmittag 3 Uhr, in hiesiges Gerichtslokal an beräumt worden.
Kaufliebhaber werden .hierzu eingeladen, und Gläubiger, welche an jenen Immobilien Pfandrecht« liche Forderungen haben, ausgefordert, diese im ersten Termine, bei Verlust des Pfandrechts im Falle deS Zuschlags, anzumelden und durch die darüber sprechenden Urkunden zu begründen.
Salmünster am 4. August 1852.
Kurfürstliches Justizamt.
U d e t.
vt. Simon.
25. Fulda. Der Taglöhner Adolph Dreifürst von Marbach wird zur Vernehmung in einer wider ihn wegen Diebstahls anhängigen Untersuchungssache auf
den 1. September d. I.,
Vormittags 8 Uhr, beiMeidung steckbrieflicher Verfolgung, anher vorgeladen.
Fulda am 9. August 1852.
Kurfürstliches Iustizamt 1. Dudnitz.
vt. Stockhardl.
26. Hersfeld. Folgende Personen, als:
1) Wilhelm Bauer von Tann,
2) Georg Schade von Rohrbach,
3) Jakob B e tt e n h a u se n 's Frau von Gittersdorf,
deren gegenwärtiger Aufenthaltsort dahier unbekannt ist, werden ausgefordert, sich binnen 14 Tagen, bei Meldung steckbrieflicher Verfolgung, zur Verbüßung der gegen sie im Monat Dezember 1851 erkannten Forststrafen dahier zu sistiren.
Hersfeld am 3. August 1852.
Kurfürstliches Iustizamt I.
G1 e i m.
vt. Humburg, k. A.
27. W ol ferbor n. Nachdem in Sachen des Rech- nungöführers des lateinischen Schulfonds dahier, Pfarrer Römheld, Klägers, gegen Adam Sauer und dessen Ehefrau, Gertraud, geb. Geiö, in Wol- ferborn, Verklagten, pto. deb. hypoth., durch Erkenntniß vom heutigen Tage der Verkauf nachfolgender, in der Gemarkung von Wolferborn gelegenen Grundstücke verfügt, und erster Versteigerungstermin auf
den 30. September d. I.,
Vormittags 11 Uhr,
in das Gerichtszimmer, für den Fall aber, daß der Zuschlag in diesem Termine nicht zu ertheilen steht, zweiter Versteigerungstermin auf
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