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nach Weilers angesetzt worden ist, so wird dieses mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, daß sonstige hypothekarische Gläubiger ihre Pfand­rechte an den zu versteigernden Grundstücken im ersten Versteigerungstermine, bei Meidung des Ausschlusses von diesem Verfahren, bezüglich der Benachrichtigung des ausbleibenden Gläubigers auf seine Kosten, zu Protokoll anzuzeigen haben.

V e r z e i ch n i ß der Grundstücke:

1) Hofraithe mit Haus, Scheuer undStallung, neben Konrad Bolker's Erben, wovon aber die Scheuer verkauft und abgebrochen worden und wozu die Kurfürstliche Kreditkasse ihre Bewilligung ge. geben hat; 2) 2 V- 10 R. 20 S. Wiese unter dem Haus, neben Georg Höhn; 3) 3 V. 10 N. Gar­ten über dem Haus, neben Heinrich Wilhelm ^un.; 4) 1 V. 6 R. Garten unter dem Haus, am Ge­meindeweg; 5) 1 M. 20 R. Acker über dem HauS, bis an den Wald; 6) 3 V. do. über Konrad Vol- ker's Garten.

Wächtersbach am 24. Juli 1852. Kurfürstliches Justizamt.

Hattenbach.

vt. Flohr, k. A-

15. N ückinge n. In Sachen der Ehefrau des Oekouomen Heinrich August Kaul, Dorothea, geb. Jeck, von Niedermockstadr, Klägerin, gegen den Gabriel Schwarzschild und dessen Ehefrau, Bettchen, geb. Engel, von Rückingen, Verklagten, wegen Hypothekforderung, ist auf Antrag der Klägerin wegen nicht bezahlten Kaufschillings der Zwangsverkauf der dem Sattler Johannes Bar- thel adjudizirten Hofraithe:

Pag. 206. 18 R- Hausplatz'und Garten, nebst einem einstöckigen Wohnhaus/ neben der Gemein­degasse, auf dessen Gefahr und Kosten erkannt, und zu dessen Vollzug erster Verkaufstermin auf

den 3- September d. I., eventuell zweiter und dritter auf den 1- Oktober und

2 9. Oktober d. I., jedesmal Vormittags von 11 bis 12 Uhr, anher gesetzt.

Pfandgläubiger haben ihre Ansprüche im ersten Verkaufötermine, bei Meldung des Ausschlusses, bzw. der Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzu- melden und alsbald unter Vorlage der betreffen­den Originalurkunden zu begründen. Langenselbold am 9. Juli 1852.

Kurfürstliches Justizamt.

Menz.

vt. Scherer.

^vlferborn. Nachdem inSachen deSSüssel runebaum in Hesseldorf, Klägers, gegen Jakob u"b dessen Ehefrau, Eleonore, geb.

Protzmann, in Wittgenborn, Verklagten, pto.

deb., durch Erkenntiß vom heutigen Tage der Verkauf nachfolgender, in der Gemarkung von Wolserborn gelegenen Grundstücke verfügt, und erster Versteigerungsrermm auf

den 2 1. September d. I., Vormittags 11 Uhr,

in das Gerichtszimmer, für den Fall aber, daß der Zuschlag in diesem Termine nicht zu ertheilen steht, zweiter Versteigerungstermin auf

den 1 9. Oktober d. I., Vormittags 1t Uhr, dahin, sowie nöthigenfallö dritter Dersteigerungs- termin auf

den 1 6. November d. I., Vormittags 11 Uhr, eben dahin angesetzt worden ist, so wird dieses mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, daß sonstige hypothekarische Gläubiger ihre Pfand­rechte an den zu versteigernden Grundstücken im ersten Versteigerungstermine, bei Meidung des Ausschlusses von diesem Verfahren, bezüglich der Benachrichtigung des ausbleibenden Gläubigers auf seine Kosten, zu Protokoll anzuzeigen haben. Verzeichnis der Grundstücke:

1) Nr. 8. ein Wohnhaus und Scheuer unter einem Dach; 2) Nr. 8. 1 V- 35 R. 36 S- Hof- rairhe und Garten, an Konrad Horst; 3) Nr. 860. 1 V. 24 R. 59 S. Acker auf dem Großen- acksr, das mittelste Theil; 4) Nr. 654 und 655. 2 V- 6 R. 92 S. do. in der Hohenwiese, das oberste Theil an JohS- Knoth.

Wachtersbach am 27. Juli 1852.

Kurfürstliches Justizamt- Hattenbach.

vt Flohr-

17. Noßbach. In Sachen der katholischen Kirche zu Burgberg, Klägerin, gegen den Orsbürger Jo­hannes Rothenbücher und dessen Ehefrau, Anna Maria, geb. Mann, zu Roßbach, Verklag­ten, wegen Hypothekschuld, sollen folgende Im­mobilien der Verklagten:

. 1) Pmb. 90. 21 R- die ideelle Hälfte des Hau­ses und der Hofraithe, am gemeinen Wege und Da­vid Koller; 2) Pmb. 72. 20 R. Ackerland am Farnacker, neben Adam Senzel und den Wiesen; 3) Pmb. 381. 11 R. Wiesen am Mühlgraben, neben Michael Nassauer und Maria Rothenbücher, zwangsweise verkauft, und die gesetzlichen Verstei- gerungstermine: erster

am 22. September d. I., eventuell zweiter

am 20. Oktober d. I., im GerichtSlokale dahier,

Vormittags 10 Uhr, und dritter

am 17. November d. I., in Rvßbach abgehalten werden.

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