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für
Wochenblatt
1852.
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die Provinz Hanau.
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Hanau, Donnerftag den TV. Juli L8LT.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Herzoglich Sachsen-Meiningen'schen Obersten !> la suite und Kammerherrn v. Mauderode das Kommandeurkreuz des Kurfürstlichen Wilhelmsordens zu verleihen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Zur anderweiten Verpachtung der zum Staats' vermögen gehörigen, zusammengelegten beiden Güter zu Hersfeld, das Kehrengut und das Hüt- teroth'sche Gut, wovon ersteres neben den erforderlichen Wohn - und Oekonvmiegebäuden:
61^ Acker 101 Ruthen Vanb,
29H H 7| „ Wiesen, und li » 2| „ Garten,
un^> das andere:
26Z- Acker 7| Ruthen Land,
33j^ „ I „ Wiesen, und
3| „ 34 „ Fulda-Anfluß
Halt, ist dritter Steigerungstermin auf-
Donnerstag den 5. August d. I.,
Vormittags 10 Uhr,
in dasGeschaftslokal der unterzeichneten Finanzmi- nisterialabtheilung anberaumt worden, zu welchem Pachtliebhaber mit dem Bemerken eingeladen wer-
^^ Qualifikation zur Uebernahme dieser Outspacht durch glaubhafte Zeugnisse über Vermögen und landwirchschafthiche Kenntnisse alsbald im Lermine dargelegt werden muß, und daß die Pacht- beeingungen auch schon vor dem Termine in dem
Pachtsekretariate der unterzeichneten Finanzmini- sterialabtheilung einzusehen sind.
Cassel am st. Juli 1852.
Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die Domainen.
Wiederhoid, k. A.
vt. Schuchardt.
2. 'Der disponible Landmesser Karl Hartmann von Bischoffsheim wird, da er sich in das Auö- land begeben hat, aufgefordert, zum Termine, den 1 6. Ä u g u st d. I.,
im GeschafrSlokale Kurfürstlichen Finanzministeriums, Abtheilung für die direkten Steuern, sich einzufinden, um sich in der wegen Verlassens des Dienstes ohne Urlaub, in Gemaßheit des §. 18 des provisorischen GeseßeS vom 14. Juli 1851, gegen ihn eingelsiteten Untersuchung vernehmen zu lassen.
Cassel am 8. Juli 1852.
Koch, k. A., Oberfinanzassessor.
3. Bekanntmachung, die Vorbereitung der Aspiranten für daö Sch u l l eh rerse mina r zu Schlüchtern betreffend.
Da bei den Aufnahmeprüfungen der Aspiranten für das Schullehrerseminar zu Schlüchtern sich wiederholt eine unverhältnißmäßig tief stehende Vorbildung der gedachten Aspiranten gezeigt hat, durch welchen Mangel das Seminar in der Durchführung seiner Lehrkurse und somit die Bildung des Schullehrerstandes in dem betreffenden Bezirke benachtheiligt wird, so ist bis auf Weiteres Verfügung dahin getroffen worden, daß
1) die Lehrer Henkel zu Neukirchen und Schäfer zu Rothenkirchen die Ermächtigung erhalten haben, am erstgenannten Orte