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23. Zum 1832, die Errichtung der LandeSkredck- kasse betreffend, hierdurch gekündigt.

Cassel am 29. Juni 1852.

Kurfürstliche Direktion der LandeSkreditkasse. L o x.

7. Im Laufe des zweiten Quartals dieses Jahres sind auf der Kurhessischen Strecke der Main-We­ser-Bahn und auf der mit derFriedrich-Wilhelms- Nordbahngesellschaft gemeinschaftlichen Bahnstrecke von Cassel bis Günteröhausen die nachverzeichnecen Gegenstände gefunden und noch nicht zurückgefor- derr worden, als: 1) 32 Stöcke; 2) drei seidene Regenschirme; 3) zwei baumwollene Regenschirme;

4) zwei seidene Sonnenschirme; 5) drei Tabacks­pfeifen ; 6) eine Cigarrenspiye von Meerschaum;

7) ein Cigarrenetui; 8) ein Pfeifenstocher mit Gesteck; 9) zwei Zündholzbüchschen von Messing;

10) vier Tuchmüyen; 11) fünf Hüte (für Män­ner); 12) ein Frauenhut (von Pferdehaaren); 13) ein seidenes Taschentuch; 14) zehn andere Ta­schentücher , von Baumwolle und Deinen; 15) ein bunteS seidenes Tüchelchen ; 16) ein wollenes Tuch;

17) ein baumwollenes Frauentuch; 18) vier Paar Handschuhe; 19) drei einzelne Handschuhe; 20) zwei Tuchmäntel; 21) ein Bieber-Ueberrock; 22) ein Schlafrock; 23) ein gesticktes Strumpfband;

24) ein grünseidener Arbeitsbeutel; 25) eine blau- karrirte wollene Tasche; 26) eine goldne Broche;

27) zwei Schlüssel; 28) vier kleine Vorhängschlöß- chen von Messing; 29) ein Taschenmesser; 30) ein hölzerner Maßstab; 31) zwei litographirte Bilder; 32) ein Buch, Charakterzüge aus dem Leben des Königs Friedrich Wühelm III. von Preu­ßen ; 33) ein Buch, die Psalmen Davids; 34) ein Präsentirreller; 35) eine Blechbüchse mit Ter- prntinöl; 36) einige bleierne Spielsachen; 37) ein kleines Holzkästchen; 38) ein alter Riemen; 39) zwei grobe leinene Beutel.

Die unbekannten Eigenthümer dieser Gegen­stände werden zur alsbaldigen Empfangnahme der­selben bei unterzeichneter Behörde mit dem Be­merken hierdurch aufgefordert, daß nach Ablauf von drei Monaten darüber anderweit verfügt wer­den wird.

Cassel am 13. Juli 1852.

Kurfürstliche Generaldirektion für den Bau der StaatSeifenbahnen.

R u h l.

vt. Hübner.

8. Nachdem dem Ingenieur E. Meggenhofen zu Frankfurt a- M- ein Erfindungspatent auf eine, die Gefahr von Erplosionen durch zu hohe Dampfspannung beseitigende Verbesserung derFe- derwaagen an den Lokomotiven auf die Dauer von fünf Jahren für den Umfang des Kurstaates er- lheilt worden ist, so wird solches in Gemäßheit

Beschlusses Kurfürstlichen Ministeriums des Innern hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Cassel am 8. Juli 1852.

Kurfürstl. Regierung der Provinz Niederhessen. Wachs.

Vt. Zick.

Besondere Bekanntmachungen der Berwalttmgs- und Fmanzbekörden.

1. Der auf Mittwoch den 15. September d. Z. fallende Kram- und Viehmarkt zu Borken ist durch Beschluß Kurfürstlicher Regierung auf

M i t t >o o ch den 8. S e p t e mder d. I. verlegt worden.

Homberg am 7. Juli 1852.

Kurfürstliches Lanbrathsamt.

Für den Landrath:

der Kreissekretar v. Dernbach.

2. Nachdem der seitherige Kollator des Breiden- bach'schen BenefiziumS verstorben ist, so werden die Mitglitder der Breidenbach'schen Familie hier­durch ausgefordert, binnen 4 Wochen, bei Meidung der Ausschließung von der Wahl, einen neuen Kollator zu wählen und die Abstimmung im Ori­ginale bei der unterzeichneten Behörde einzureichen.

Marburg am 6. Juli 1852.

Kurfürstliches Landrathsamt. Cornelius.

3- Landrathsamt Hanau. Die Elisabeth Blum aus Bruchköbel, deren dermaliger Aufent­haltsort seit 3 Monaten unbekannt ist, wird auf­gefordert, sich so gewiß binnen 14 Tagen der Pfle­ge ihres dortselbst befindlichen, drei Jahre alten Kindes zu unterziehen, als sie sonst steckbrieflich verfolgt werden wird.

Hanau am 8. Juli 1852.

Kurfürstliches Landrathsamt. Weber.

4. Der zum Staatsvermögen gehörige Fischhof bei Hanau, bestehend auS Wohnhaus mit zwei Stall­gebäuden, Hofraum, Gartenanlagen und den nö, thigen Fischteichen und Behältern, soll mit folgen­den Zubehörungen, als:

t) Schenkwirthschaftsberechtigung,

2) Fischerei in der Salisbach und dem Kessel- stadter Hofwiesengraben, .

3) 2 Big. 3 Vtl. Wiesen hinter dem Fifchhvfe, vom 1. Januar 1853 an 411s 3 oder 6 Jahre öf. fentlich verpachtet werden, und ist hierzu ein wei­terer Termin auf

Dienstag den 2 7. d. M-, Vormittags 10 Uhr, hierher anberaumt worden.

Den betreffenden Pachtlustigen diene zur Nach- richt, daß zum Mitbieten nur zahlungsfähige, zu-