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M30.

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1853.

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Wochenblatt

für

dte Provinz Hanau.

Hanau, Donnerstag den TT. Juli L8LT.

Allgemeine Verfügungen der Z^berbehörden.

1. Zur anderweiten Verpachtung der zum Staats, vermögen gehörigen, zusammengelegten beiden Güter zu Hersfeld, das Kehrcugut und das Hüt- teroth'sche Gut, wovon ersteres neben den erfor­derlichen Wohn - und Oekonomiegebauden:

6t| Acker 10| Ruthen Vanö, 29H 7| Wiesen, und

i| M. 2| Garten,

und das andere:

26x Acker 7^ Ruthen Land, 33^6 | Wiesen, und

3Z 34 Fulda-Anfluß

Halt, ist dritter Steigerungötermin auf Donnerstag den 5- Augu st d. I.,

VormitmgS 10 Uhr,

in das Geschäftslokal der unterzeichneten Finanzmi- nisterialabtheilung anberaumt worden, zu welchem Pachtliebhaber mit dem Bemerken eingeladen wer­den, daß die Qualifikation zur Uebernahme dieser Gutspacht durch glaubhafte Zeugnisse über Vermögen und landwirthschaftliche Kenntnisse alsbald im Termine dargelegt werden muß, und daß die Pacht­bedingungen auch schon vor dem Termine in dem Pachrsekretariate der unterzeichneten Finanzmini« fterialabtheilung einzusehen sind.

Cassel am 9- Juli 1852.

Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die Domamen.

Wiederhold, k. A-

vt. Schuchardt.

2- Der disponibele Landmesser Karl Hartmann von Blschoffsheim wird, da er sich in das Aus- lanb begeben hat, aufgefordert, zum Termine, den 16. August d. I.,

im Geschäftslokale Kurfürstlichen Finanzministe­riums, Abtheilung für die direkten Steuern, sich einzusinden, utn sich in der wegen VerlassenS des Dienstes ohne Urlaub, in Gemaßheit des §. 18 des provisorischen Gesetzes vom 14. Juli 1851, ge­gen ihn eingelöteten Untersuchung vernehmen zu lassen.

Cassel am 8- Juli 1852.

Koch, k. A., Oberfinanzassessor.

3. Bekanntmachung, die Vorbereitung der Aspiranten für

daS Sch u lle h rersem inar zu Schlüchtern betreffend.

Da bei den Aufnahmeprüfungen der Aspiranten für das Schullehrerseminar zu Schlüchtern sich wiederholt eine unverhaltnißmaßig tief stehende Vorbildung der gedachten Aspiranten gezeigt hat, durch welchen Mangel das Seminar in der Durch­führung seiner Lehrkurse und somit die Bildung des Schullehrerstandes in dem betreffenden Bezirke benachtheiligt wird, so ist bis auf Weiteres Ver­fügung dahin getroffen worden, daß

1) die Lehrer Henkel zu Neukirchen und Schäfer zu Rothenkirchen die Ermächti­gung erhalten haben, am erstgenannten Orte unter Mitwirkung und Beaufsichtigung deö Pfarrers Braun daselbst einen Unterricht zur Vorbereitung auf den Besuch der evan­gelischen Schullehrerseminare zu eröffnen;

2) die Aspiranten durch geeignete Weisungen der Lokal- und Bezirksschulinspektoren zei­tig daran zu erinnern seien, eine solche Vor- bildungsanstalt zu besuchen und den Unter, richt in derselben wenigstens ein Jahr lang sich ertheilen zu lassen, indem hiervon,^ einst­weilen wenigstens, ihre Aufnahme in das