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Herzen vorgeschuht und neu besohlt. Der Dieb, vermuthlich ein Mann von auffallender Körper­größe mit einer s. g. Oesterr. Muße, hat ein Paar alte, sehr schadhafte, große Mannsschuhe zurück« gelassen.

Lehrhof. In der Zeit vom 7. biS zum 13- d. M- von 3 Pflügen im Felde die Seche, theils P. J., theils mit Nummern gezeichnet.

Marburg. In der Zeit vom 24. v. M- bis zum 3. d. M. auS einem Privathause ein schwe­rer silberner Löffel, auf welchem sich auf der obe­ren Seite deS Stieles eine .Krone mit darauf gravirtem Löwen und auf der unteren Seite die Buchstaben P. W., sodann 4 Zeichen Der Londo­ner Fabrikherrn befinden.

Cassel- AuS einer nichtverschlossenen Küche 5 silberne Theelöffel, von welchen 3 Stück B. W, einer mit dem Namen »August," der andere mit dem Namen »LouiS" gezeichnet sind;

aus einer gleichfalls nichtverschlossenen Küche ein silberner Eßlöffel, L. E. und auf der Rück­seite „Hachenberg“ eingravirt.

Altenstädt, bei Frißlar. Am 2- d. M. aus einer verschlossenen Tischschublade mittelst Er- brechung 400 Thlr-, aus nur harten Ein- und Zweithalerstücken bestehend. Das Geld war in 3 biS 4 Beutelchen vertheilt und eines derselben be­stand aus dem oberen Theile einer alten, weiß, rotb und dunkelblau gestreiften Strumpfmüße.

Darmstadt. In der Zeit vom 20. v. M. bis zum 2. d- M. auS einer nichtverschlossenen Stube: 1) 4 silberne Theelöffel mit der Präge „Panizza";

2) 4 dergleichen, C. B. gezeichnet; 3) 6 Paar englische Messer und Gabeln; die Stiele schwarz und mit Silber eingelegt. Verdacht fällt auf eine Weibsperson von mittlerer Größe, etwa 25 Jahre alt, ärmlich gekleidet und mit einer Shawl ver­sehen.

Spuren zur Ermittelung der Diebe und der gestohlenen Gegenstände — vor deren Ankauf gewarnt wird — sind alsbald Datier ober bei der nächsten Polizei« oder GerichtSbehörde anzuzeigen. Hanau am 13. Juli 1852.

Kurfürstliches Landrathsamt. Weber.

44t. Hana u. In dem auf dem Wege nach Kessel­stadt gelegenen Gatten deö Fabrikanten Wilhelm Wagner hierselbst ist an dem Gartenhaus in der Nacht zum 11. d. M ein Einbruch versucht und von dem Thäter ein alter, eiserner Nachschlüs­sel zerbrochen im Schloß zurückgelassen worden.

Hanau am 14. Juli 1852.

Kurfürstliches Justizamt II.

R e u I.

442. Hanau. In der Nacht zum 11. d^ M. sind aus dem am Wege nach Kesselstadt gelegenen Gar­tenhaus des HolzhandlerS I. Ph. Bechtel da-

hier mittelst Einbruchs und EinsteigenS entwendet worden:

1) 3 Fenstervorhänge, 2) 2 Handtücher, B. gez., 3) 12 Kniderservietten, B. gez., 4) ein Tassenmch, B. 2 gez., 5) eine weißleinene Schür­ze, B gez-, 6) 12 plattirte Theelöffel, und hat der Dieb einen Talglichtstumpf, den er mitgebracht, an Ort und Stelle zurückgelassen.

Hanau am 14. Juli 1852.

Kurfürstliches Justizamt II.

Reul.

Fahndungsschreiben und Steckbriefe.

443. Fulda. Alle Justiz« und Polizeibehörden werden ersucht, den auf öffentliche Ladung nicht erschienenen EustachiuS Lohrey auü Giesel im BetrecungSfalle zu verhaften und zur Verbüßung einer gegen ihn wegen Mißhandlung durch Ur­theil vom 18. März d. J. erkannten 6tägigen, abwechselnd bei Wasser und Brod zu verbüßenden Gefängnißstrafe durch die Gendarmerieverbindung anher abliefern zu lassen.

Fulda am 27. Juni 1852.

Kurfürstliches Justizamt II.

Kern.

▼t Braun-

444. Fulda. Alle Justiz- und Polizeibehörden werden ersucht, den Taglöhner Johannes Hoh- m a n n auS Nüst im BetretungSfalle verhaften und zur Verbüßung einer wegen Bettelnö wider ihn erkannten achttägigen Gefängnißstrafe anher abliefern zu lassen.

Fulda am 1. Juli 1852.

Kurfürstliches Justizamt I.

Budniß.

▼t. Stockhardt.

445. Marburg. Der Ziegelbrenner Ludwig Hel- wig und der Taglöhner Dietrich Ebert, beide von Schwabendorf, welche durch Urtheil des un­terzeichneten Gerichts vom 14. D. M. wegen Auf« ruhrs und Diebstahls, bzw. nachfolgender Theil­nahme an einem Diebstahle, in eine fünfjäh­rige Eisenstrafe zweiter Klasse, bzw. dreimonatliche ZwangSarbertShauS« strafe verurtheilt worden sind, haben sich der Vollziehung dieser Strafen durch Entfernung aus ihrem Heimathsorte entzogen.

Es werden daher alle betreffende Behörden hier­durch ersucht, nach denselben fahnden, sie im Be­tretungSfalle verhaften und anher abliefern zu lassen.

Marburg am 30. Juni 1852.

Kurfürstliches Kriminalgericht- Becker