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Man hüte sich deshalb, die für die Kur des Kränkln so höchst nöthige Zeit mit Anwendung von gepriesenen Geheim- oder Familienmitteln, die meist unwirksam sind, zu verschwenden, und durch Unterlassung einer sogleich einzuleitenden, von der Erfahrung erprobten, Heilart den Gebissenen in Gefahr zu bringen.

Die Hauptsache ist, eiligst den PhysikuS, oder einen andern Arzt, oder einen Wundarzt herbeizuholen, selbst im Falle auch keine blutige Wunde, nur eine ganz leichte Verletzung da ist, oder bloß ein Lecken von einem wüthenden Thiere bei einem Menschen Statt fand.

Man säume damit keinen Augenblick, weil nur so lange das in der Wunde bcigebrachte und darin haf- rende Wuthgift durch eine Kur weggeschafft, vernichtet und seine üble Folge abgewendet werden kann, so lan­ge das Gift noch örtlich wirkt und nicht in die allge­meine Säfienmasse übergegangen ist. In Ermanglung eines Kunstverständigen sauge man die Wunde nicht mit dem Munde aus, binde sie nicht zu und bedecke sie noch weniger mit Pflaster, sondern schlage bis zu seiner Ankunft folgendes Verfahren ein.

Alle (nachher zu zerstörende) Kleidungsstücke um die Bißwunde müssen vorsichtig und schnell abgelöst wer­den. Das Bluten der letzteren wird, soviel es nur geschehen kann , befördert. Man wasche sie deshalb au­genblicklich und anhaltend erst mit lauem Wasser, spä­ter, wenn das Bluten nachläßt, mit starker warmer Aschenlauge, oder mit einer Auflösung des ätzenden Lau- gensalzes, oder mit warmem scharfen Salzwasser, oder mit Urin aus. Das Wasser, welches bereits zum Aus­waschen gebraucht worden, schütte man nicht wieder zum reinen, sondern sammle es, und gieße es in ein in die Arve gegrabenes, sorgsam mit Erde zu bedeckendes, Loch.

Die Hände desjenigen, der sich mit der Wunde be. schäftigt, müssen frei von Verletzungen, aufgekratzten Stellen, Bläilerchcn tc. sein.

Der Wundarzt macht hierauf unter der nöthigen Vor- sichl Einschnitte in die Wunde mit dem Messer, und setzt einen Schröpfkopf auf. Das Einschneiden und Aussaugen'läßt man wiederholen, bis kein Blut mehr hervordringt. Nachdem wird die Wunde mit einem

glühenden Eisen oder Schießpulver ausgebrannt, und durch Einstreuen von Spanisch-Fliegen-Pulver, wenig­stens acht Wochen in Eiterung unterhalten.

Ist die Wunde bereits vernarbt, und man hat dann

erst die Ueberzeugung erlangt, daß der Hund, welcher sie verursachte, toll gewesen, so mußssie wieder geöffnet gebrannt und in Eiterung gesetzt werden.

War der Biß so heftig, daß aus der Verletzung eine sshr starke Verblutung entsteht, so darf diese nur vor- stcbtrg und mit Offenhaltcn der Wunde gestillt werden.

Eine von einem tollen Hunde nicht verwundete, son- dessen Zähne gequetschte und begeiferte m( Aschenlauge abgewaschen , und mit Salbe, wie die gebisse- W de, behandelt und in Eiterung erhallen werden.

Ist eine Stelle von einem tollen Hunde nur beleckt, oder mit Geiser besudelt worden, so ist das sorgsame Abwäschen mit warmem Seifenwasser oder mit warmer Lauge hinreichend.

Außer dem oben angeführten gewöhnlichen Verfah­ren bei einer Bißwunde von einem tollen Hunde, ist ein vorzügliches und zuverlässiges, von einem geschick­ten Wundärzte zu unternehmendes, Vorbauungsmittel gegen die Wasserscheu hier noch zu erwähnen. Es ist nämlich das, möglichst bald zu verunstaltende, gänzli­che Ausschneiden der Bißwunde sowohl in die Breite als Tiefe. Nur kann man es nicht an allen Stellen anwenden.

Ist die Ausschneidung gleich nach dem Bisse gesche­hen, und ist sie vollständig verrichtet worden, so bedarf es nach dem hinreichenden Ausbluten der Wunde nichts als das Einlegen von Charpie, und das Verbinden mit Salben, um eine gehörige Entzündung und Eiterung hervorzubringen.

Sind mehrere Tage nach erlittener Verletzung ver­flossen , oder ist die Bißwunde schon länger vernarbt, so kann doch die Ausschneidung gemacht, nur muß nachher noch die Blutung befördert, die Wunde mit einer Auflösung des ätzenden Laugensalzes oft ausge­waschen , und dann durch eine höchst gesättigte Auflö­sung dieses Aetzmiltels eine heftige Entzündung, dran- dige Zerstörung der Wundfläche und starke Eiterung er­regt werden.

Findet die Ausschneidung wegen Häufigkeit der Biß­wunden , oder wegen der Gefahr, wichtige Theile zu zerschneiden, ober wegen der Verstümmelung des Kran­ken nicht Statt, so ist das bloße Erweitern mit dem Messer durch Einschnitte und Auswaschen der Wunden, sowie eine aufmerksame Behandlung derselben mit 5e§< laugesalz anzuwenden.

In der ganzen Zeit vom Bisse an bis zum Ausbruche der Wasserscheu kann die Ausschneidung und Aetzung der Wunde oder Narbe vorgenommen werden.

Während der Behandlung der Bißwunde hat der Verletzte alle heftige Anstrengungen und Arbeiten zu meiden, sich mäßig zu bewegen, und leichte, nicht zu nahrhafte, besonders Pflanzenspeisen zu genießen, al­ler erhitzenden Dinge aber ssich sorgfältig zu enthalten, und in nicht zu heißer Temperatur zu bleiben.

Uebrigens müssen vorzüglich bei dem Gebissenen Muth und Heiterkeit erhalten, alle niederdrückende Ge­müthsbewegungen, Aerger, Schrecken, Kummer, ver­mieden, und eine sehr geregelte Lebensart vom Kran­ken geführt werden.

Weigert sich ein Gebissener, ärztliche Hüfte anzuneh- men, so hat die Polizei das Recht, ihn, um die übri­gen Einwohner vor der Gefahr der Wasserscheu zu schützen, auf viele Wochen in eine Wohnung zu ver­bannen, und unter strenge polizeiliche Aussicht zu setzen

Ganz gleich sind Vorsicht, Verhalten und Behand­lung bei der Bißwunde von einem tollen, wie von ei­nem der Wuth nur verdächtigen Hunde, bei der von ei­nem in die wahre Wuth verfallenen, sowie von einem