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Gestorbene.
In der evangel. Gemeinde der Marienkirche.
Den 21- Juni. Frau Katbarine Margaret«, des Bürgers und Schreinermeifters Johann KaSpar Karl Christian Menger, Ehefrau, geb. Geiger, alt 50 I.
Den 22 Juni- Maria Margaret«, des Bürgers und Schreinermeifters Friedrich Wilhelm Günther, T-, alt 1 I. 1 M. 17 T- Den 25- Juni. Maria Philippine Elisabeth, des Sergeanten im Kurhessischen 3. Infanterieregiment Wilhelm Gottfried Kimpel, T-, alt 3 M. 16 T-
In der evangel. Gemeinde der Johanneskirche.
Den 25. Juni. Konrad Knauf, Dienstknecht, aus
Hütten, Amts Schlüchtern, alt 36 J.
In der französischen Gemeinde.
Den 22. Juni. Kaufmann Georg Guillaume Starck, deö verlebten Bürgers und Eisenhändlers Henri Chrötien Starck, nachgelassener S-, alt 25 I. 9 M- 24 T.
Gemeinnützige Nachrichten.
In Gemaßheit der im §• 14 des die Besteuerung der Hunde und die Verminderung der Gefahren der Hundswuch betreffenden Gesetzes vom 31. Oktober 1833 enthaltenen Vorschrift wird folgende
Belehrung über die Wasserscheu bei Menschen und Thieren
bekannt gemacht.
(Fortsetzung und Schluß aus Nr. 26.)
Immer größer werden diese krankhaften Erscheinungen, die Beängstigungen steigen, das Aeußere des Kranken ändert sich, nimmt bald etwas Trauriges, bald etwas Wildes, Berzweistungsvolles an; die Augen sind starr, düster oder glänzend, feurig, die Stimme heiser, die Zunge hart und trocken, die Bewegungen hastig, das Reden rasch.
Diesen sehr leidenden Zustand begleiten Schlaflosigkeit, Herzklopfen, schwerer Athem, Seufzen, Zittern, höchste Empfindlichkeit der Sinne, Lichtscheu, Abnei- gung gegen Kälte, Fieber, Verstopfung. Den Kran, ken quält innere Hitze und brennender Durst, und dennoch kann er nicht trinken. Der Leidende vermag seinen eigenen, reichlich bervorquellenden Speichel nicht zu verschlucken, er speit ihn von sich. Die Scheu vor etwas Flüssigem wächst endlich so, daß schon die Berührung von Wasser, der bloße Anblick einer Flüssigkeit, zumal einer bewegten, ja von glänzenden Gegenständen, die einigermaßen dem Flüssigen ähneln, von einem Spiegel oder von einer Metallfläche, auch selbst das bloße Wehen der Lust, das Rauschen eines Vorhangs — Zusammenschnüren des Halses, Beängstigungen, Aufschreien, Furcht, Zittern, Zuckungen, Wüthen hervorbringen, und die geringste Bewegung oder ein ungewohnter Eindruck unerträglich wird. Gleiche Wirkung erregt das Geräusch des fließenden Wassers, das Fallen des Regens ic. Feste trockene Dinge vermögen die Kranken gemeinlich zu schlinge». — Ist der Zustand noch nicht von sehr schlimmer Art , so sind die Kranken auch wohl bisweilen im Stande, Flüssigkeiten, im Falle sie solche nicht sehen, zu schlucken.
Im Verlaufe des Uebels treten noch mehr krampfhafte Zufälle ein, Krämpfe der Brust, des Halses, Gesichts , kleiner zusammengezogener Puls, krampfhafte Bewegungen der ©littet mit abwechselnden Ohnmachten, Urinbeschwerden, bald Bläffe, bald Rothe des Gesichts, schmerzhaftes Zusammenziehen derBaüchmuskeln.Zähne- knirschen, höchst gesteigerte Reizbarkeit der Haut, Nacht- schveiße, Schaum vor dem Munde, Vorliegen der ro- then trocknen Zunge, völliges Rasen oder ein tiefsinniger Zustand. Nicht selten ist mit der Krankheit gegen das Ende eine heftige Begierde zu schlagen, zu beißen, zu speien, zu schreien und zu heulen verbunden. In lichteren Zwischenzeiten sehen diese Unglücklichen öfter das Schreckliche ihrer Krankheit ein, erinnern sich dessen, was sie in Den Anfällen begangen haben, bejammern ihre Leiden, warnen die Umgebungen. Endlich erfolgt der Tod unter Krämpsen, Beklemmung, Röcheln, Erstickungszufällen,'Schlafsucht, Speichelfluß — zwei, Drei bis vier Tage nach dem EmirUle der Was. serscheu. Kurz vor ihrem Ende kommen sie gewöhnlich zu sich.
Behandlung der Wunde, welche durch ein wüthendes oder der Tollheit verdächtiges Thier hervorgebracht worden.
Je früher nach dem Bisse die Vorbeugungsvorkeb- rungen getroffen wurden /um desto mehr Hoffnung ist vorhanden, daß die Wasserscheu nicht ausbrechen wer- de. Nur die schnelle Anwendung Der passenden Mittel kann daher wahre Hülfe schaffen, und von einer zweckmäßigen örtlichen Behandlung der Wunde hängt ge. wohnlich Die Rettung des Gebissenen ab.