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bett 10. August d. I., eventuell zweiter und dritter auf den 7. September und

7. Oktober d. I., jedesmal LormittagS 11 Uhr, die beiden ersten vor hiesige Gerichtsstelle, der letzte nach Kilianstädten anberaumt worden, welches mit dem Anfügen hierdurch bekannt gemacht wird, daß etwaige sonstige Pfandgläubiger ihre Ansprüche im ersten Termine, bei Strafe der Aus­schließung, bzw. Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzuzeigen und zu begründen haben.

Hanau am 15- Juni 1852.

Kurfürstliches Justizamt H Cöster.

AvenariuS.

14. Lieblos. In Sachen des Handelsmanns Eduard Wallach zu Gelnhausen, als Zessionar der Georg Roth'schen Eheleute zu Roth, Klägers, gegen Johannes Meinhardt") zu Lieblos, Stier# klagten, Kaufschilling betr., ist durch Bescheid vom heutigen Tage der öffentliche Verkauf des nach­genannten, in der Gemarkung Lieblos gelegenen Immobile, als:

Karte. Rth.

H.

582. „ 3t Ackerland im nassen Acker, zwischen JohS. Bien'S Wittwe und Heinrich gebier, erkannt, und dazu erster Termin auf

den 2 2. Juli d. I., eventuell zweiter und dritter Termin auf den 19. August und

16. September d. I., jedesmal Vormittags 11 Uhr, in daS Amtslokal dahier anberaumt worden, wel­ches mit dem Anfügen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß etwaige sonstige Pfandgläubiger ihre Rechte, bei Meidung des ge­meinrechtlichen Nachtheils, bezüglich der speziellen Ladung auf ihre Kosten, im ersten Verkaufster­mine dahier anzuzeigen und zu begründen haben. Gelnhausen am 27. Mai 1852.

Kurfürstliches Justizamt. Heuser.

vt. Geise.

15. Meerholz. — Strafmandat. — Nachdem der Wilhelm Huth von Somborn bei Kurfürst­lichem LandralhSamte in Gelnhausen am 26- d. M. glaubhaft eingestanden hat, gebettelt zu ha­ben , und deshalb Anklage gegen ihn erhoben ist, wird nach Ansicht deS StrafprozeßgesetzeS §. 215 folg., bzw. des provisorischen Gesetzes vom 22. Juli 1851, §. 29, auf den Grund des §. 3 und 13 der Verordnung vom 29. November 1823 we> gen Bettelns außerhalb deS Wohnortes im ersten

*) In Nr. 21 u. 25 d. Wbl. steht irrthümlich W-inhardt.

Betretungsfalle Vorgenannter in 8 Tage Arrest, mit Niederschlagung der Kosten, verurtheilt und bedeutet, daß, wenn er durch dieses Urtheil sich beschwert halten sollte, er binnen unerstrecklicher Frist von 8 Tagen bei dem unterzeichneten Ge­richte auf Anberaumung eines Verhandlungster- mineS anzutragen, oder die Vollziehung des Ur» theils, unter Ausschluß eines, vor einem höheren Gerichte anzubringenden, Rechtsmittels zu gewär­tigen habe.

Meerholz am 28. Mai 1852.

Kurfürstliches Justizamt.

Fresen iuS.

Da. vorstehendes Strafmandat wegen Abwe­senheit des Verurtheilten nicht zu behandigen steht, so wird in Gemäßheit deö Strafprozeß- gesetzes vom 31. Oktober 1848 dessen öffentli­che Bekanntmachung verfügt, mit dem Anhänge, daß 8 Tage nach dem Datum desjenigen Blat­tes, in welchem die zweite Einrückung zuletzt erfolgt, solches als publizirt gilt.

Meerholz am 22. Juni 1852.

Kurfürstliches Justizamt.

Frefenius.

vt. Pfeiffer, k. A-

16. Hütte ngesaß. In Sachen des Kammer« kasstrers Volz zu Meerholz, Klägers, wider den Gastwirth Johannes Lochmann in Hüttenge- säß, Verklagten, wegen Kaufschilling, ist auf An-' trag d-s Klägers der Zwangsverkauf nachstehen­der, auf den Namen des Beklagten eingetragenen, in der Gemarkung Hüttengesäß gelegenen Grund­stücke:

Unter selb:

1) 1 V. 16 R. in der Eckenbach, neben Joh. Lochmann; 2) 30 R. auf dem Binger Weg, ne# ben Konrad Jakob; 3) 1 V> am Ermetsacker, neben Johannes Lochmann; 4) 1 V. 20 R- auf dem Hires, neben JohS- Köhler.

Oberfeld:

5) 1 V. 10 R. im Weiler, neben Johannes Lochmann; 6) 2 V. 6 R. auf der Langenbäune, neben Jakob Schmul.

GelnHäuserfeld:

7) t V- 10 R. in der Wietzbach, neben Phj. lipp Brack rel.; 8) 1 V. 7 R. am Baumwicser« berg, neben Georg Köhler; 9) 37 R. im Riehrig, neben Johannes Lochmann; 10) 36 R. im Rsl» zengrund, neben Heinrich Fischer; 11) t V. 9 R. auf der Hohl, neben Johannes Lochmann.

Garten:

12) 3| R- vor'm Dorf, neben Justus Hainbuch, erkannt, und zu dessen Vollziehung erster Ver« kaufötermin auf

den 6. August d. I., eventuell zweiter und dritter auf