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'fid)t anzuwenden; auch darf die Milch von verletztem Melkviehe der Art binnen der Zeit von drei Monaten nicht genossen, sondern muß in die aufgegrabene und wieder zu bedeckende Erde geschüttet, überhaupt nichts von einem gebissenen Thiere gebraucht werden. — Bis der ohne Verzug hinzugerufene Tbierarzt kommt, kann man die Wunde, wie die eines Menschen, nach den ge­gebenen Vorschriften behandeln.

Alle Kleidungsstücke, die ein toller Hund zerrissen oder beschmutzt hat, müssen ganz oder zum Theil ver­brannt ober vergraben werden.

Der Aufenthaltsort oder Stall eines tollen oder der Wuth verdächtigen HundeS, oder eines von einem sol­chen oder offenbar tollen Hunde gebissenen andern Haus- hieres, Rindviehes, Schweines rc. muß, sobald das Thier gelobtet worden, mit der möglichsten Sorgfalt gereinigt, auch soviel als thunlich alles, was von dem kranken Thiere berührt worden, weggeschafft werden, weil man nicht gewiß ist, baß sich nicht bas Gift durch den Spei­chel, der sich an etwas angehängt, und durch mehrfa­che Weise auf andere Thiere fortpflanzen könne. Die Ställe müssen deshalb ausgelüftet, mir Essigdämpfen ausgeräuchert, die Wände abgekratzt und frisch getüncht, oder mit Lehmwasser bestricken, der Boden mit schar­fer Lauge abgewascken, oder mit ungelöschtem Kalke gescheuert oder abgebobelt und die Späne verbrannt, Krippen, Raufen und Eimer ganz bei Seite geschafft, oder fleißig gereinigt, die Ketten ausgeglüht, alles aber, was man, ohne zuviel einzubüßen, zerstören kann, muß verbrannt ober verscharrt werden, wie Streu, ge, ringes Holzwerk, kleinere Hundehütten, Freßgeschirke rc. Man hüte sich auch, Stellen, die von dem Blüte oder Geifer eines tollen Hundes befubelt sind, mit blo­ßen Händen zu berühren, besonders wenn die Ober­haut derselben nicht ganz heil ist.

Nothwendig ist es, daß man der Ortspolizeibehörde oder dem Ortsvorstande unverzüglich die Anzeige ma- che, wenn man ein der Wuth überhaupt verdächtiges, ober von einem solchen gebissenes Tbier im Hause hatte, sollte es auch sogleich gelobtet worden sein, oder im Falle ein muthmaßlich oder offenbar toller Hund ent­lauft, oder ein unbekannter, anscheinend wüthender sich an einem Orte sehen läßt. Verheimlichungen fol= cher Fälle sind daher in den meisten Staaten durch Verordnungen der Polizei streng verboten. Diese er. greift die erforderlichen Maßregeln, um ein Vorkommen der Art möglichst unschädlich zu machen, verfügt die Vorkehrungen zur Verfolgung und Erlegung des schäd- lieben Hundes, macht sein Vorhandensein in der gan, zen Umgegend bekannt, damit die Einwohner ihre Häu­ser verwahren, Vorsicht bei dem Aufenthalte ihrer Kin­der im Freien anwenden und genaue Aufsicht auf ihr ,Vich haben können. Vor allem aber verordnet die Po­lizei das Anlegen aller Hunde, und das Todten eines jeden frei umherlaufenden in der betreffenden Gegend wahrend sechs bis neun Wochen.

Beschreibung der Wasserscheu oder Wuch beim Menschen.

Die Zeit, in welcher nach dem Bisse eines. wüthen­den Thieres die Wasserscheu bei einem Menschen ein» tritt, ist unbestimmt. Es können nur einige Tage, aber auch, wie es sehr häufig der Fall ist, mehrere Wochen oder Monate dazwischen verstreichen, ja der Zeitraum vom Bisse an bis zum Ausbruche der Krank­heit kann viele Monate und bis zur Jahresfrist dauern. Man will selbst Fälle beobachtet haben, daß das Gift Jahre lang unthätig im Körper schlummerte und end­lich doch noch erwachte. Indeß gehören solche Beispiele zu den Seltenheiten, und ein Gebissener hat, wenn er nach der nöthigen Vorbauungskur binnen Jahresfrist keinen Anfall erlitten, nichts mehr zu fürchten.

Ist nun die Bißwunde entweder zugeheilt (und eine Wunde der Art heilt gern schnell zu) oder noch offen, so entsteht in oder an derselben eine juckende oder ste­chende Empfindung. Die noch nicht vernarbte Wunde entzündet sich, und nimmt ein übles bläuliches, blei­farbiges Aussehen an. Die geheilte Verletzung oder die Narbe beginnt zu jucken, zu stecken oder zu schwer- zen. Sie geräth in Entzündung, bricht bisweilen auf, und es fließt ein dünner jauchiger Eiter, der bald ei­nen üblen Geruch bekommt, heraus. Die Entzündung und ziehenden Schmerzen der Wunde erstrecken sich in die umliegenden Theile, besonders aber gegen den Hals und Nacken bin.

Jetzt verliert der Kranke, welcher oft vorher einige Zeit ungewöhnlich heiter, aufgeregt, überspannt und zu sinnlichen Genüssen aufgelegt gewesen, seine Mun­terkeit, wird mürrisch, nackdenkend, verdrießlich, miß­trauisch, träge, erschlafft, reizbar, unruhig, beklommen, erschrickt leicht, sucht die Einsamkeit, athmet beengt. Erhat einen unruhigen, durch schwere Träume geflör. ten Schlaf und Widerwillen gegen das Essen, ist ängst. lid), furchtsam, im ganzen Ansehen verändert, ermat. tet, niedergeschlagen, späterhin zornig, hat einen un- stä'ten, wilden, starren Blick, verzerrte Gesichtszüge, Spannung und Brennen in Der Magengegcnv rc.

Mit Ausbildung dieser Nervenkrankheit wird durch einen Krampf in den Schlingwerkzeugen das Vorstel­lungsvermögen des Leidenden so verändert, daß er ei­nen Abscheu gegen alle Flüssigkeiten bekommt.

Anfänglich hat der Kranke blo^etne Beschwerde im Schlingen An einer Stelle im Schlunde nämlich em­pfindet er einen gelinden Schmerz oder ein Gefühl von Verengerung Es veranlaßt dieser Zufall Aengstlick- keit Lust zum Trinken und doch Furcht davor, Trieb zu wiederholten Versuchen und dann konvulsivisches Ath­men Ekel und Widerwillen gegen Flüssigkeiten, Räus- pern, Würgen, Brechen, Schmerzen im Magen und in den Därmen.

(Schluß folgt).

Gedruckt und verlegt in der Buchdrucker« der vereinigten evangel. Waisenhauses.