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7.

Rückvergütung soll denjenigen Produzenten, welche einen erheblichen Theil ihres Obstweins ausgeführt haben, durch Beschluß des Stadtraths mit Zustim­mung des Gemeiudeausschuffeö auf Grund glaub­würdiger Nachweisungen über die stattgehabte Aus­fuhr zugesprochen werden.

8.

Die bei Einführung dieser Berbrauchsabgabe vor­handenen Vorrälhe von Obstwein sind von den Be­sitzern nach Vorschrift der §§. 3 und 4 zu deklarireu, nach vorgängiger Revision festzustellen und ist da­von die Verbrauchsabgabe zur Sladlkasse binnen 30 Tagen nachzuzahlen.

9.

Es bleibt der städtischen Behörde Vorbehalten, zur Kontrole das Keltern zu überwachen und eine Re­vision der Obstweinvorrathe von Zeit zu Zeit und so oft sie dies für nothwendig erachtet, vornehmen zu lassen.

10.

Kontraventionen gegen diese Anordnungen werden nach §. 75 der Gemeindeordnung bestraft.

11. 5

Diese Anordnungen treten mit dem I- Juli 1852 in Vollzug und sind von da an auf 1 Jahr gültig.

Auf den, im Einverständnisse mit dem Gemein- deausschusse von dem -Stadtrathe hierselbst gestellten Antrag werden die vorstehenden Maßregeln hiermit auf die Dauer eines Jahres angeordnet.

Hanau am 10. Juni 1852.

Kurfürstliche Regierung daselbst.

(L- 8.) R a u H. ,

vt. Metz.

Die vorstehenden Anordnungen zur Sicherung der Verbrauchsabgabe vom Obstweine in der Stadt Ha­nau sind durch das Wochenblatt für die Provinz Hanau vom 24. Juni 1852 (Nr- 26) zur öffent­lichen Kenntniß gebracht worden.

Hanau am 2l. Juni 1852.

Der dermalige Stadtvörständ. Michael.

3. Montag den 2'8. d. M.,

Lormucags 9 Uhr, sollen in der Großauhefmer Tprfbruchwiese 3 Mor« gen zum Auögrabetz an Ort und Stelle meistbie­tend verkauft werden. Kaufliebhaber ladet "hiermit ein.

Großauheim am 22. Juni 1852.

Der Bürgermeister- K r o n enbe r g e r.

^' Zufolge Beschlusses des Stadtraths vom 21. d. JJ(. werden die halben Kronenthaler bei Zahlungen an Die hiesige Sradlkasse vom 1. Juli d- I. an

nur zu t Fl. l9 Kr. angenommen, was zu Jeder, Manns Nachricht andürch veröffentlicht wird.

Hanau am 22- Juni 1852.

Der dermalige Stadtvörständ- Michael.

5. Das am 18. d. M- zu Niederrodenbäch, aus dem Distrikt Schäferberg, Forstes Wolfgang, ver- steigerte Gehölz wird, mit Ausnahme Deß Sie« fern-Scheit- und P r ü gelholze s, den Käu­fern nachträglich zugeschlagen.

Die Nummernzettel können vom nächsten Frei­tag an gegen Bezahlung, bzw. Bürgschein dahier in Empfang genommen werden.

Hanau am 22. Juni 1852-

Kurfürstliche Renterei.

Für den beurlaubten Rendanten: Brehm, t. A.

Verehelichte, Gebornc und Gestorbene in kiesiger Stadt.

H erevcli rv t r .

Den 21. Juni. Bürgerlich getraut: Bürger und Bierbrauermeister Johann Wilhelm Ba ader von hier mit Eva Katharine Ncuß von Dorheim. — Dieselben kirchlich getraut denselben Tag, in der evang. Gemeinde der Marienkirche.

Den 21. Juni. Bürgerlich getraut: Bürger und Oberpostamtsassistent Franz Stephan Reis« sert aus Frankfurt a. M. mit Maria Sibylle Johannette Brandt von hier. — Dieselben kirchlich getraut denselben Tag, in der katho­lischen Gemeinde- •

Den 2l. Juni. Bürgerlich getraut: Bürger und Schuhmachermeister Franz Peter Holln, ein Wittwer, von hier mit Katharine Jospha Pfeif« fenroth von Salmünster. — Dieselben kirch­lich getraut denselben Tag, in der evang. Ge­meinde der Johanneskirche.

Den 21. Juni. Bürgerlich getraut: Taglöh. ner Konrad Happ von BeitsteMbach Mit Anna Margaret« Meinhardt von Soden.

G e V o r n c.

In der evangel. Gemeinde dtr Marienkirche.

Den 25- Mai- An Na Maria Karoline Friederike Elisabeth Henriette, des Premierlieutenants im Kurhessifchen 3. Infanterieregiment Wilhelm Edu­ard Boller, T- ,

Den 4. Juni. Elisabeth, des Bürgers und Kauf­manns Georg Heinemann, T.

Den 12, Juni. Friederike Dorothea, deS Bürgers und Goldarbeiters Georg Dörr, T.

Den 13. Juni. Ein'ünehel. S. (tobfätb.).