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GesetzeS Vcm 22. Juli 1851 in ihren Ungehorsam zu verurchelten ist,
daß fü.cbe Vergehen nach richterlichem Er- Messen geahndet werden, wird die Kacharme Schäfer von Heras dieses Vergehens schuldig erkannt und in einen 46stündigen Arrest und in die Hälfte der Kosten, unter Svli- karverbindlichkeit, verurchcilt. B- R. W.
Gegeben, Fulda am 3. Juni 1852. Kurfürstliches Justizamt 11.
Kern.
Da das Urtheil nicht zu verkündigen steht, so wird solches in das hiesige und Hanauer Pro- Vinzialblatt mit dem Anhänge eingerückt, daß es 8 Tage nach dem Datum desjenigen Blattes, in welchem die zweite Einrückung zuletzt erfolgt, als publizirt gelte und die Verurtheilte vom Tage der Publikation gegen dasselbe, unter Bezeichnung der im Verhandlungstermine sufzu- nehmenden Beweise, mündlich oder durch einen bevollmachrigren Anwalt Einsprache thun könne. Fulda am 9. Juni 1852.
Kurfürstliches Justizamt II.
Ker n.
vt. Braun.
27. F ulda. — Oeffentliche Borladung. — Der Taglöhner Andreas Gärtner von Die» tershan, dessen gegenwärtiger Aufenthalröort unbekannt ist, wird hierdurch als Angeklagter zur mündlichen Verhandlung in der Anklagesache, wegen Betrugs zum Nachtheile des MetzgermeisterS Franz Malkmus zu Hünfeld, auf
den 29. Juli d. I., Vormittags 9 Uhr,
in das Sitzungszimmer des hiesigen Kriminalgerichts mit dem Bedeuten öffentlich vorgelaten, daß nach §. 55 des StrafprozeßgesetzeS vom 31. Oktober 1848 und §. 43 des provisorischen Gesttzes vom 22. Juli v. Z. er im Falle seines Ausbleibens auf erfolgenden Antrag als der angeklagten That schuldig zu verurtheilen ist. Zugleich wird demselben eröffnet, daß ihm von Amtswegen der Obergerichtsanwalt Gärtner kahler als Vertheidiger beigegeben worden ist, und daß alle künftig ergehenden richterlichen Verfügungen, mit Aue, nähme des öffentlich bekannt zu machenden Urtheils, nur seinem Vertheidiger werden bekannt gemacht werden.
Fulda am 11. Juni 1852-
Der Kriminalgerichtökirektor. Kerstin z.
28. Erbssa dt. Schulden halber feilen dem Orts- »urger Martin Lösch und dessen Ehefrau, Anna ^L>na, geb. Waitz, zu Erbstadt nachfolgende, in GemarkMg gelegene Immobilien, als: • ""° halbe Hofraithe (9ir. 6) in der g ^' neben Jvhs. Störkel 6r und Johs.
Kullmann ir gelegen, bestehend in | Wohnhaus, } Scheuer, SchweinstaU und s Garten, die obere Etage; 2) 29$ Acker im Seegrund, neben Daniel Baumann; 3) 20} R. Acker am Blumen stein, Neben Johs. Waltze Wittwe; 4) 21} N. Acker auf dem Wartberg, neben Johs. Rupp sen. • 5) 19j| R. Acker über dem Hainberg, neben Fried, rich Möller; 6) 7s^ R. Sauerwiese, neben Wilhelm Rupp sen.; 7) 9} R. Lugtheil, neben Johs. Seid 4r Wittwe; 8) 41V8 N. Grabgarten, im Seegrund, neben Johs. Seid 4r; 9) 20} R. Acker im Feld nach Bönstadt, neben Johs. Kullmann; 10) ein Stück Baumstück in der Kaichenbach, neben dem Hospitalgut, öffentlich meistbietend verkauft werden, und ist dazu erster Termin auf
den 6. August d. I., eventuell zweiter Termin auf
den 3. September d. I., und dritter Termin auf
den 1. Oktober d. I-,
Vormittags von 9 bis 12 Uhr, hierher anberaumt worden, was Kauflustigen zur Nachricht dient, etwaigen weiteren Pfandgläubigern aber mit der Aufforderung bekannt gemacht wird, ihre Ansprüche in dem anberaumten ersten Ver- kaufstermtne, bei Meibung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bezüglich der Benachrichtigung von dem Verfahren auf eigne Kosten, anzumelden und gehörig zu begründen.
Windecken am 11. Juni 1852.
Kurfürstliches Justizamt.
Schenk zu Schweinsberg, vt. Degen.
29. Ziegenhain. Bei dem unterzeichneten Gerichte finden sich feit vielen Jahren folgende Gegenstände (wahrscheinlich Asservaten aus Untersu- chungösachen) vor, als:
1) eine Mütze von grünem Tuch mit einem breiten rochen Streifen,
2) ein leinener Beutel,
3) ein kesgl., etwas kleiner,
4) ein weißer leinener Kissenüberzug,
5) ein blauleinener Kittel, noch neu,
6) ein weißer leinener Sack,
7) 3 Abschnitte von einer wollenen Decke,
8) 5 neue kattunene Halstücher von verschiedener Farbe, ,
9) 2 Vorhängeschlösser,
10) 3 Schlüssel,
11) mehrere Stücke altes Eilen,
12) ein altes Tischmesser,
13) eine Raspel,
14) ein Stück grauer Bieder,
15) ein Stück (5 Ellen enthaltend) neuer mau« sefarbiger Bieder,
16) ein rothseidenes neues Halstuch,