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18. Fulda. Der Dienstjunge LeoHohmann von TreiSbach, welcher bei Martin Händler zu Stein­haus im Dienste war, und dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wird hierdurch als An­geklagter zur mündlichen Verhandlung in der An­klagesache wegen Entwendung einer leinenen Hose zum Nachtheile des Adalbert Eckard von Stein­haus auf

den 5. Juli d. J.,

Vormittags 9 Uhr, in das Sitzungszimmer deö unterzeichneten Justiz- amtes mit dem Bedeuten öffentlich vorgeladen, daß er im Falleseines Ausbleibens auf erfolgen­den Anrrag der Staatsbehörde nach §. 55 deö Strafprozeßgesetzes vom 31. Oktober 1848 und §. 43 des provisorischen Gesetzes vom 22. Juli 18dl der angeklagten That alss schuldig angesehen und demgemäß verurcheilt werden soll.

Fulda am 27. Mai 1852.

Kurfürstliches Justizamt 111. Goeßmann.

vt. Günther.

19; Sterbfritz. Zum zwangsweisen AuSgebote des dem Niartus StrauS zu Sterbfritz zuste­henden MiteigenthumS zur Hälfte an dem'in da- siger Gemarkung gelegenen Wohnhause:

G. 352. ^ Ar. 2| N- Wohnhaus und Hof­raum am Aöpenweg, ist erster Termin auf

den 2 6. Juli d. I.,

Vormittags von 11 bis 12 Uhr, hierher, eventuell zweiter Termin auf den 30. A u g n st d. I., und dritter Termin auf

den 27. September d. I.,

Nachmittags 2 Uhr, in die Wohnung des Bürgermeisters zu Sterb­sritz bestimmt worden.

Hypothekargläubiger haben ihre Forderungen im ersten Termine, bei Meldung des gemeinrecht­lichen Nachtheils, bezüglich Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und durch Vorlage der betreffenden Urkunden zu begründen.

SchwarzenfelS am 26. Mai 1852.

Kurfürstliches Justizamt.

M e r tz.

vt. Jordan.

20. Meer holz. Karl Weingärtner ledig von Gondsroth, dessen dermaliger Aufenthaltsort da- hier unbekannt ist, hat sich zur Verbüßung der ihm wegen Forstfrevels von unterzeichnetem Justiz­amte zuerkannten Irrest strafen , bei Vermeidung st'ckbrieflicher Verfolgung, binnen 14 Tagen da- hier zu sistiren.

Meerholz am 2. Juni 1852.

Kurfürstliches Justizamt.

Fresen ius.

vt. Mengen

21. Kerberödorf. In Sachen des RentierS Chri­stian Michael Schmitt zu Hanau, Klägers, gegen den Leinweber Adam Seipel und Konrad Scipcl zu Kerberödorf, Verklagten, pto. aet. hypoth., sind zum zwangsweisen Verkäufe der dem Letzteren zugehörigen, in der Gemarkung von Kerbersdorf liegenden Immobilien:

28 Fl. St.-A. HauS und Garten, mit 3 Kr. 64 Thl. St.-S-:

3 Fl. St.-A. ein Garten beim Hause, an ih­ren HauSgarten stoßend, zu $ Maß Mittel, mit 39 Thl. St.-S., ist erster Termin auf

den 2 2. Juli d. I.,

eventuell zweiter Termin auf

den 19. A u g u st d. I., und dritter Termin auf

den i 6. September b. I.,

jedesmal Nachmittags 2 Uhr, und zwar die beiden ersten Termine in hiesiges Gerichtslokal, der dritte aber in das Wirthshaus zu Kerbersdorf an beräumt worden.

Kaufliebhaber werden hierzu eingeladen, und Gläubiger, welche an jenen Immobilien pfandrecht- liche Forderungen haben, aufgefordert, diese im ersten Termine, bei Verlust deS Pfandrechts im Falle des Zuschlags, anzumelden und durch die darüber sprechenden Urkunden zu begründen.

Salmünster am 27. Mai 1852.

Kurfürstliches Justizamt.

Mülhaase, Subst.

vt. Simon.

22. Noßbach Nachdem die Rechtsnachfolger des verstorbenen Johannes Rothen bücher zu Roß- bach dahier die Erklärung abgegeben haben, den 'Nachlaß desselben nur unter der Rechcswohlrhat des Inventars an treten zu wollen, wird zur Ab­wendung des förmlichen Konkurses und zur sum­marischen Liquidation der Forderungen an den gedachten Nachlaß Termin auf

den 3 0. d. M. anher anberaumt, und werden die nicht erscheinen­den Gläubiger angesehen, dem Beschluß der Mehr­zahl beitreten zu wollen.

Bieber am 2. Juni 1852-

Kurfürstliches Justizamt.

Wachs m u t H.

Zur Beglaubigung: Graff.

23. Ni e de rro denbach. In Sachen des Bäcker­meisters Philipp Haueisen zu Hanau, Klägers, gegen den Ackermann Wilhelm Bach und dessen Ehefrau, Katharine Maria, geb. Schwalbach, zu Niederrodenbach, Verklagten, wegen Hypotheksor- deruug, ist der Zwangsverkauf der den Letzteren zustehenden in der Gemarkung von Niederroden­bach belegenen Immobilien, als: