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Wochenblatt

für die Provinz Hanau.

Hanau, Donnerstag den tO» Juni L8LT.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst gcruher:

den Major v- Sturmfeder vom Meneralstabe als Bataillonskommandeur zum 1. Infanterieregi­ment (Kurfürst) zu versessen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:

den Sekondlieutenant Auffarth vom Füsilier, bataillon zum 2. Infanterieregiment zu versessen;

ferner zu S e ko n d lie ule n an ts zu ernennen:

den Kadelten-Unteroffizier Normann im Artille, rieregiment,

den Kadetten-Unteroffizier von Verschuer im Leibgarderegiment,

den Kadetten Boedicker im 3. Infanterieregi­ment, .

den Kadetten v. Rogueö in demselben,

den Kadetten Kraushaar im 2. Infanterieregi­ment,

den Kadetten v. Trümbach im 1. Infanteriere­giment (Kurfürst),

den Kadetten, Grafen v. Waldeck in der Garde du Korpö,

den Kadetten v. Loßberg im Füsilierbataillon,

den Kadetten DeScoudreS im 2. Husarcnregi- ment.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

11 Bekanntmachung,

öte Pferderevision un d Pränilenver« theilung i m Iahre 1852 b e t v.

zufolge Beschlusses Kurfürstlichen Ministeriums oev innern vom 29. v. M. wird in diesem Jahre

die Pferderevision und Prämienvertheilung in den Provinzen Fulda und Hanau Statt finden,

und zwar:

zu Herrenbreitungen, für den Kreis Schmal-^ kalben......am 5. Iuli

- HerSfeld...... « 7. /

, Hünfeld....... - 8. (A - Fulda........- 9. )» - Schlüchtern.....- 10. . S , Gelnhausen...... - 12. l 2

- Wilhelmsbad, für den Kreis I cr Hanau......» 13- /ST und für sämmtliche Kreise des ganzen Landes zür Bertheilung der goldnen Medaille ein besonderer Termin

zu Fulda ain 16. Juli d. I.,

Morgens 10 Uhr.

Die hierbei zu verabreichenden Preise sind:

1) eine g ol dne Medaille, im Werthe von zehn Louis d'or, nebst fünf Dukaten, für das aus dem Landgestüt abstammende beste Pferd im Lande, welches in jeder Be, Ziehung von ausgezeichneter Beschaffenheit und vom Besisser selbst aufgezogen sein muß ;

2) eine silberne Medaille und drei Du­katen für das vom Landgestüt abstammen­de beste Pferd in jedem Kreise, welches eben» wohl von ausgezeichneter Beschaffenheit und vom Besisser selbst aufgezogen sein muß;

3) ein Geldpreis von sechzehn Thalern für die beste, und

4) ein Geldpreis von zwölf Thalern für die zweit' beste Mutterstute in jedem Kreise, welche beide nicht nur von ausgezeichneter Be­schaffenheit und schon mit gutem Erfolg zur Nachzucht verwendet sein müssen, sondern