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2. Bekanntmachung, die Pferderevision und Prämien ver, theilung im Jahre 185 2 betr.

Zufolge Beschlusses Kurfürstlichen Ministeriums deS Innern vorn 29. v. M. wird in diesem Jahre die Pferderevision und Prämienvertheilung in den Provinzen Fulda und Hanau Statt finden,

und zwar:

zu Herrenbreitungen, für den Kreis Schmal- \ kalben......am 5. Iuli - Hersfeld.......# 7. — / - Hünfeld . ...... * 8. — ! § - Fulda........- 9. — , Schlüchtern.....-10— i Z < Gelnhausen...... - 12. — * Wilhelmsbad, für den Kreis j e Hanau...... - 13 —

und für sämmtliche Kreise des ganzen Landes zur Bertheilung der goldnen Medaille ein besonderer Termin

zu Fulda am 16. Juli d. I., Morgens 10 Uhr.

Die hierbei zu verabreichenden Preise sind:

1) eine goldne Medaille, im Werthe von zehn Louisd'or, nebst fünf Dukaten, für das aus dem Landgestüt abstammende beste Pferd im Lande, welches in jeder Be­ziehung von ausgezeichneter Beschaffenheit und vom Besitzer selbst aufgezogen sein muß;

2) eine silberne Medaille und drei Du­katen für das vom Landgestüt abstammen­de beste Pferd in jedem Kreise, welches eben- wohl von ausgezeichneter Beschaffenheit und vom Besitzer selbst aufgezogen sein muß;

3) ein Geldpreis von sechzehn Thalern für die beste, und

4) ein Geldpreis von zwölf Thalern für die zweit' beste Mutterstute in jedem Kreise, welche beide nicht nur von ausgezeichneter Be­schaffenheit und schon mit gutem Erfolg zur Nachzucht verwendet sein müssen, sondern von deren jeder auch wenigstens ein fehler­freies Fohlen gezogen worden ist und mit der Mutter vor geführt wird;

5) ein Geldpreis von ach t Thalern u. eine Neittrense für daö beste, durch Landbe- schaler erzielte und vom Besitzer selbst auf­gezogene, gutgehaltene dreijährige Fohlen in jedem Kreise;

6) ein Geldpreis von acht Thalern für das zweit' beste, in gleicher Weise wie daS vori­ge erzielte und erzogene dreijährige Fohlen in jedem Kreise;

7) ein Geldpreis von sechs Thalern für das beste, in gleicher Weise erzielte und erzogene, jedoch noch n i cht zu m An sp an n ver­wendete zweijährige Fohlen in je­dem Kreise;

8) ein Geldpreis von fünf Thalern für daS beste, in gleicher Weise erzielte und erzogene einjährige Fohlen in jedem Kreise;

9) Geldpreise im Betrage von drei bis zu fünf Thalern an diejenigen Landleute, welche sich durch mustermäßige Herstellung ihrer Pferdeställe ausgezeichnet haben.

Indem wir die Pferdezüchter hiervon in Kennt­niß setzen, wünschen wir, daß die Kurfürstlichen LandrathSämter, die Herren KreiSthierärzte und Bürgermeister auf geeignete Weise dahin wirken mögen, daß eine angemessene Anzahl schöner preis« würdiger Pferde in den anberaumten Terminen vorgeführt werde. Cassel am 12. Mai 1852. Kurfürstliche Landgestütdirektion.

v. Eschstruth.

3. In Gemäßheit Beschlusses Kurfürstlichen Mini­steriums des Innern vom 6. d. M. wird, in Be­ziehung auf die zweite (praktische) Prüfung der Schulamtskandidaten und Schullehrer, zur Kennt­niß Betheiligter gebracht, daß die durch Verfü­gung vom 19. März 1836 angeordnete zweite (praktische) Prüfung der Schulamtskandidaten und Schullehrer von nun an nicht früher, als zwei Jahre nach der wirklichen provisorischen Anstellung der Kandidaten des Schulamtes, jedoch in den bisherigen Zeitpunkte», bei dem Seminar, bei welchem der Kandidat seine Schulamtskandidaten- ’ Prüfung bestanden hat, vorgenommen werden soll. Hanau am 22. Mai 1852.

Kurfürstliche Regierung. Harbordt.

vt. Metz.

4. Nachdem der vorhinnige Landgendarm Adam H o l l auS Schwarzenhasel zum Gerichtsdiener bei dem Justizamte zu Wächtersbach vom 15. d. M. an bestellt worden ist, wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Fulda am 22. Mai 1852.

Für den abwesenden ObergerichtSdirektor: Grandidier.

5. Die Lieferung einer nicht unbeträchtlichen Quan­tität gebleichten Leinens, zu Kasernen- Bett- und Handtüchern, soll in Akkord gegeben werden und sind deSfallsige Anerbietungen, nut Angabe der geringsten Preise, bis spätestens Ende Juni d I. schriftlich und versiegelt anher einzureichen. Proben deS zu liefernden LemenS und die nähe- hen Lieferungsbedingungen können bei der hiesigen - Kaserneninspektion eingesehen werden.

Cassel am 26. Mai 1852.

Kurfürstliches Kriegsministerium, Militairökonomiedepartement.

vt. Speyer.