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1852.

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Wochenblatt

Patinn, Donnerstag den ÄV. Mai L8LT.

Allgemeine Verfügungen der Oberbebörden.

1. Bekanntmachung,

die Pferderevi si o n und Prämien v er-

t I) e i l u n g im Jahre 1 852 bet r.

Zufolge Beschlusses Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 29. V. M. >rird in diesem Jahre die Pferderevision und Pramienveriheilung in den Provinzen F u bda und Hanau Statt finden, und zwar:

zu Herrenbreitungen, für den Kreis Schmal-j kalben......am 5. Juli

- HerSfeld....... / 7. /

- Hünfeld....... - 8. ' ~ - Fulda,....... = 9.

- Schlüchtern..... - lD. - Gelnhausen. ..... = 12. - Wilhelmsbad, für den Kreis

Hanau......> 13.

und für sämmtliche Kreise des ganzen Landes zur Bertheilung der goldnen Medaille ein besonderer

Sermin

zu Fulda am 16. Juli d. I., Morgens 10 Uhr.

Die hierbei zu verabreichenden Preise sind:

1) eine gvidne Medaille, im Werthe von zehn Louisd'or, nebst f ü n f Du k a t e n, für das aus dem Landgestüt abstammende beste Pferd im Lande, welches in jeder Be­ziehung von ausgezeichneter Beschaffenheit und vom Besitzer selbst ausgezogen sein muß ;

2) eine silberne Medaille und drei Du­katen für das vom Landgestüt abstammen­de beste Pferd in jedem Kreise, welches eben- wohl von ausgezeichneter Beschaffenheit und vom Besitzer selbst aufgezogen sein muß;

3) ein Geldpreis von sechzehn Thalern für die beste, und

4) ein Geldpreis von zwölf Thalern für die zweit' beste Mutterstute in jedem Kreise, welche beide nicht nur von ausgezeichneter Be­schaffenheit und schon mit gutem Erfolg zur Nachzucht verwendet sein müssen, sondern von deren jeder auch wenigstens ein fehler­freies Fohlen gezogen worden ist und mit der Mutter v o r g e f ü h r t wird;

5) ein Geldpreis von a ch t Thalern u. eine Neittrenfe für das beste, durch Landbe- fchäler erzielte lind vom Besitzer selbst auf­gezogene, gutgehaltene dreijährige Fohlen in jedem Kreise;

6) ein Geldpreis von ach t Thalern für das zweit' beste, in gleicher Weise wie das vori­ge erzielte und "erzogene dreijährige Fohlen in jedem Kreise;

7) ein Geldpreis von s e ch S Thalern für das beste, in gleicher Weise erzielte und erzogene, jedoch noch nicht zum Anspann ver­wendete zweijährige Fohlen in je­dem Kreise;

8) ein Geldpreis von fünf Thalern für das beste, in gleicher Weise erzielte und erzogene einjährige Fohlen in jedem Kreise;

9) Geldpreise im Betrage von drei bis zu fünf Thalern an diejenigen Landleute, welche sich durch mustermaßige Herstellung ihrer Pserdestalle ausgezeichnet haben,

Indem wir die Pferdezüchter hiervon in Kennt­niß setzen, wünschen wir, daß die Kurfürstlichen Landrathsamter, die Herren KreiSthierärzte und Bürgermeister auf geeignete Weise dahin wirken mögen, daß eine angemessene Anzahl schöner preis- würdiger Pferde in den anberaumten Terminen vorgeführt werde. Cassel am 12. Mai 1852.

Kurfürstliche Landgestütdirektion.

V- Eschstruth,