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1853.

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Wochenblatt

Hanan, Donnerstag den 13» Mai 18LT.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:

das Fräulein Vuife v. Gilsa zur Hofdame Ihrer Hoheit der Prinzessin Karoline zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:

dem Maurer« und Steinhauermeister Georg CredS zu Cassel das Prädikat vHvfmaurermeister" zu ver­leihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:

den Dr. Lazarus Adler von Kissingen zumLand- rabbinen zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:

dem Geheime Legationsrathe v. Meyer zu Cassel die erbetene Erlaubniß zur Annahme und zum Tra­gen des von Seiner Majestät demKaiser von Oester­reich demselben verliehenen KomthurkreuzeS deS Franz- Josephordens zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Kriminalgerichtssekretar Joseph Rübsam in Eschwege zum Amtsassessor bei dem Justizamte in Hünseid, und

den ObergerichtSreferendar Anton Eduard Wil- helm Hüp.den von Cassel zum Amtsassessor bei dem Justizamte II daselbst zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:

die Stelle des Hauptpfarrers an der Altstädter Gemeinde zuRotenburg dem Pfarrer Karl Sebastian Hopf zu Wippershain, sowie die g^F ' es Hülfs» Pfarrers an der gedachten Gemeil^^ ') ^ Kandidaten des Pfarramtes Friedrich Micha -2-^vtenburg zu übe tragen;

den Professor der StaatSwissenscha^en Leopold Ilse zu Marburg zum ordentlichen Mitgliede deS staatSwirthschaftlichen Instituts daselbst zu ernennen; den praktischen Arzt Dr. Gustav Krupp zu Cassel zum Physikuö in TreiS a. d. L. provisorisch zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:

den Sekondlieutenant Nunkel vom 1. Jnfante« rieregiment (Kurfürst) zum 2. Infanterieregiment zu Versepen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Zahnarzt Robert v. Herpberg aus Berlin zu Allerhöchst Ihrem Hofzahnarzte zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den auf Wartegeld stehenden charakterisirten Haupt­mann v. Buttlar zum wirklichen Hauptmann im Jnvalidenhauö zu Carlshafen zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Bewerber um die Stelle des Gehülfsarztes an dem Landkrankenhause der Provinz Niederhessen