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sind zum Musterungstermine in Cassel am 1. April 0. 3- nicht erschienen.
Dieselben werden daher aufgefordert, sich binnen 3 Monaten, bei Meidung der im §• 69 des Re« krutirungSgeseyes vom 29. September 1848 auf daS Austreten gesetzten Strafen, dahier zu sieden, um ihre Militairpflicht zu erfüllen-
Rinteln am 14- April 18.52.
Kurfürstliche Regierungökommission.
H e p p e.
vt. Keller-
3. Bewerber um die Stelle des Gehülfsarztes an dem Landkrankenhause der Provinz Niederhessen bei Cassel haben ihre Gesuche binnen 3 Wochen bei der unterzeichneten Behörde einzureichen.
Cassel am 20. April 1852-
Kurfürst!. Direktion des Landkrankenhauses. H e r a e u s.
4. Von der Großherzoglich Badischen Regierung sind die dasigen Viertels- und halben Kronenthaler vom 15. Mai d. I. an außer KourS gesetzt worden, mit der Vorkehrung jedoch, daß die Großherzoglichen Staatskassen diese Münzen bis Ende Juli d. I- dem Gewichte nach, das Badische Loth zu 1 fl. 25 kr, ein lösen.
Diese Maßregel wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Cassel am 28. April 1852.
Kurfürstliches Finanzministerium, Abtheilung für die Berg- und Salzwerke.
F u l d a.
5. Vom 1. k. M. anfangend wird die Windeckeu- Hanauer Personenpost zum Anschluß an den um 8 Uhr Morgens von Hanau nach Frankfurt abgehenden Eisenbahnzug wieder um 6 (statt 7) Uhr Morgens aus Windecken abgefertigt werden. Cassel am 30. April 1852.
Kurfürstliche Generalpostinspektion. Schme rseld.
6. Da vom 1. Mai d. J. an der erste Eisenbahn- zug von Frankfurt nach Hanau um 7 Uhr 15 Minuten Morgens abgebt, so ist angeordnet worden, daß vom gleichen Tage an die Hanau-Zulda- Eisenacher Personenpost bereits um 8 Uhr Morgens von Hanau abgefertigt wird und demgemäß früher an den einzelnen Stationen dieses Kourses eintrifft.
Ferner ist die AbgangSzeit der Hanau-Fuldaer Personenpost aus Hanau auf 8 Uhr Abends (im Anschluß an den Abends 7 Uhr von Frankfurt abgehenden Eisenbahnzug), und die Abfertigungszeit der Fulda-Hanauer Personenpost aus Fulda auf Abends 8 Uhr (zum Anschluß an den ersten, von Hanau nach Frankfurt um 6^ Uhr Morgens abzehenden Bahnzug) festgesetzt worden.
Es wird dies mit dem Beifügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die zufolge der diesseitigen Bekanntmachung vom 26. November v. J. für die Dauer des Winterfahrplans der Frank« furt-Hanauer Eisenbahn eingerichtete interimistische Botenpost zwischen Frankfurt und Hanau mit dem Eintritt des SommerfahrvlanS gedachter Bahn — 1. Mai c. — entbehrlich und deshalb aufgehoben wird.
Cassel am 30. April 1852.
Kurfürstliche Generalpostinspektion. Schmerfeld.
Besondere Bekanntmachungen
der Berwaltungs- und Finanzbehörden.
1. Die Militairpflichtigen:
1) Johann Heinrich Mösta aus Cassel, und 2) Heinrich Wilhelm Rippe auS Eschenstruth, welche sich im Musterungstermine am 2. d. M. nicht sistirt haben, werden in Gemaßheit des §. 68 des RekrutirungSgesetzes vom 29. September 1848 hierdurch aufgefordert, sich binnen 3 Monaten, bei Meidung der in den §§. 69 und 70 des a. G. für daS Austreten bestimmten Strafe, vor der unterzeichneten Behörde zur Erfüllung ihrer Militairpflicht noch zu stellen.
Cassel am 7. April 1852.
Kurfürstliches Landrathsamt. Regierungsrath S t i e r n b e r g.
2- Das Soolbad zu Nauheim in der Wetterau wird in diesem Jahre den 1. Nl a i eröffnet werden. Die ärztliche Prariö bei dem Bade wird von dem PhysikusVi. Bode und dem praktischen Ärzte Dr. Erhardt ausgeübt. Wundärztlicher Hülfeleistung wird sich außer dem erstgenannten Ärzte auch der Amtswundarzt Bechtold unterziehen. Logisbestellungen im Badehause sind zeitig an die Soolbadeinspektion zu richten, die auch jede andere etwa gewünschte Auskunft bereitwilligst ertheilen wird.
Nauheim am 16- April 1852.
Kurfürstliches Lalzamt.
Engelhard t. F- Schreiber.
R- L u d w i z. A v c n a r i u S.
3. In das hiesige Landkrankenhaus wird ein Krankenwärter gesucht.
Bewerber um diese Stelle werden aufgefordert, ihre Gesuche, unter Beifügung von Sittenzeug- nissen, binnen 3 Wochen bei der unterzeichneten Behörde einzureichen.
Hanau am 7. Aprll^1852-
Kurfürstliche ^andkrankenhausdirektion.
,> M o tz.
' vt. Neumann.