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^19.

1852,

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Wochenblatt

für

die Provinz Hanau.

Hanau, Donnerstag den 6» Mai 1858»

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst, geruhet:

den Obergerichtsassessor Ferdinand v. Schutzbar, gen. Milchling, zu Cassel zum Obergerichtörathe, und

den Unterstaatsprokurator Karl Wangemann zu Cassel zum Obergerichrsassessor am dasigen Ober­gerichte zu ernennen; auch

den Obergericbtsrarh Karl Theodor Fenn er von Hanau in den Ruhestand zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller» gnädigst geruhet:

den außerordentlichen Assessor bei'm Stadtgerichte zu Cassel, Hermann Budnitz, als Amtsassessor zum Justizamte I in Fulda zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller» gnädigst geruhet:

den Rentmeister Schneider zu Sontra in glei­cher Eigenschaft zur Renterei Hofgeismar zu ver­setzen. ___________

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst gerubet:

den zweiten Prediger an der Hof- und Garnisons- gemeinde zu Cassel, Andreas Christian Karl Böl­ler stedt, zum außerordentlichen Hauptlehrer an dem Gymnasium zu Rinteln zu ernennen;

dem Dr. med. Eduard WacheNfeId aus Schmal- kalden die ärztliche und geburtshülfliche Praris, mit dem Wohnsitze am genannten Orte, zu gestatten;

den Landrath Ludwig HünerSdorf zu Kirch» Hain wegen eingetretener Dienstuntauglichkeit auf sein allerunterthänigsteS Nachsuchen in den Ruhe­stand zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Premierlieutenant Kleyensteuber vom Jägerbataillon zum Hauptmann und Kompagniechef im 2. Infanterieregiment,

den Sckondlieutenant M oyv vom 2. Infanterie­regiment zum Premierlieutenant im 3. Infanterie­regiment , und

den Sckondlieutenant Breßler voM 2. Infan­terieregiment zum Premierlieutenant in demselben zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Nachdem die Bestellung eines Physikus und Amtswundarzteö (in einer Person) für das Amt Frankenau, mit dem Wohnsitze in der Stadt Fran« kenau , genehmigt worden ist, werden qualisizirte Kompetenten aufgefordert, ihre Bewerbungsge­suche, unter Nachweisung ihrer allenthalbigen Be­fähigung, bei unterfertigter Behörde binnen vier Wochen einzureichen. Zugleich wird bemerkt, daß nach Besetzung der Stelle auf die Anlegung einer Apotheke in Frankenau Bedacht genommen wer- den wird.

Marburg am 6. April 1852.

Kurfürstliche Regierung der Provinz Oberhessen.

W e g n e r.

vt. Etienne^.

2. Nachbenannte Militairpflichtige der diesjährigen Aushebung:

Karl August Humbrächt aus Nannenberg, Johann Konrad Meier, und Jakob Selig» mann, aus Grove,