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Kosten, anzumelden. und unter Vorlage der be­treffenden Urkunden gehörig zu begründen.

Schlüchtern am 14. April 1852.

Kurfürstliches Justizamt. Härtere.

vt Michael, k. A.

13. Hersfeld. — Strafmandat- — Nachdem die Militairpflichtigen:

1) Nikolaus Röther von Allmershaufen; 2) Peter Valentin Hahn, 3) Johann Nikolaus KehreS, und 4) Adam Schneider, von Friedlos; 5) Johannes Läpp von Mecklar; 6) Ernst Döll, und 7) Andreas Sauer- w ein, von Wippershain, von Kurfürstlichem Landrathsamte dahier ange­zeigt worden sind, daß sie bei der jüngsten Mili- tairauöhebung nicht erschienen seien, werden die­selben des Zurückbleibens im Militairauehebungs- termine schuldig erkannt und nach Ansicht des StrafprozeßgeseßeS vom 31. Oktober 1848, §. 215 ff., beziehungsweise des provisorischen Gesetzes vom 22. Juli v- I., §. 29, sowie der §§. 50 und 64 deS RekrutiruNgSgeseyes vom 29. September 1848 in eine Geldstrafe von je 5 Thalern, even­tuell 3 Tage Arrest und in Die Kosten verurtheilt und bedeutet, daß, wenn sie sich durch dieses Ur» theil beschwert halten sollten, sie binnen unerstreck- licher Frist von acht Tagen bei dem unterzeichneten Gerichte auf Anberaumung eines Verhandlungs- termineS anzutragen, oder die Vollziehung des Urtheils, unter Ausschluß eines, vor einem höhe­ren Gerichte anzubringenden, Rechtsmittels zu gewärtigen haben.

Hersfeld am 16. Februar 1852.

Kurfürstliches Justizamt H.

G u n ck e l.

Begl.: Engelhard.

Da dieses Urtheil den Gestraften, weil ihr dermaliger Aufenthalt unbekannt ist, weder zu verkündigen noch zu behandigen steht, so wird solches mit dem Bemerken öffentlich bekannt ge­macht, daß 8 Tage nach dem Datum desjeni­gen Blattes. in welchem die zweite Einrückung zuletzt erfolgte, dasselbe als publizirt gilt.

Hersfeld am 17. März 1852.

Kurfürstliches Justizamt II.

G u n cke l.

vt. Engelhard.

14. uttrichö h a u se n. Zum zwangSweisen Aus- gebote der der Wittwe des Michael Kircher, Elisabeth, geb. Auth, in Fulda, und der Johan­nes Schmikt'S Ehefrau, Margareta, geb. Schleicher, aus Uttrichshausen gehörigen, in da- siger Gemarkung gelegenen Immobilien:

A- 28. 6| R. Wohnhaus und Hofraithe, im Dorfe, am Börnberge, an dem Gemeindeweg;

„ 27. 2^ „ Garten beim Hause,

ist anderweiter zweiter Termin auf

den 10. M a i d. I.,

eventuell dritter Termin aus;

den 1 4. Juni d. I., jedesmal Vormittags von 11 bis 12 Uhr, näher bestimmt worden, was hiermit bekannt ge­macht wird.

Schwarzenfels am 13. April 1852. Kurfürstliches Justizamt.

M e r tz.

vt. Jordan.

15. Kirchbracht. Nachdem in Sachen des Kauf­manns I. M. Braenner, Inhaber des HandlungS- hauses I. 4)6 Braenner zu Frankfurt a. M., Klägers, gegen den Michael Blumenthal zu Kirchbracht, Verklagten, Forderung betreffend, durch Erkenntniß vom heutigen Tage der Ver­kauf nachfolgender Immobilien, als:

1) ein Äcker am Schüxenberg, neben Hein­rich Michel;

2) „ „ auf der Haid, neben Jakob Reutzel;

3) . „ „ auf dem Goldborn, neben Jo­hannes Kaiser Nr. 8;

4) Krautacker am Schützenberg, neben JohS. Kempel Nr. 44, verfügt, und erster VersteigerungStermin auf

den 1 1. Juni d. I.,

Vormittags von 11 bis 12 Uhr, vor hiesige Gerichtsstelle, für den Fall aber, daß der Zuschlag in diesem Termine nicht zu ertheilen steht, zweiter VersteigerungStermin auf!

Den 9. Juli d. I.,

Vormittags von 11 bis 12 Uhr, vor hiesige Gerichtsstelle, sowie nvihigensalls drit­ter VersteigerungStermin auf

D e n 6. A ugust D. I.,

Vormittags von 11 bis 12 Uhr, eben dahin angesetzt worden ist, so wird diejes mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, daß etwaige weitere Hypothekargläubiger, unter dem Rechtsnachtheile des Ausschlusses. ihre vermeintli­chen Ansprüche im ersten Verfteigerüngscermine anzumelden und solche alsbald durch Vorlage der darüber sprechenden Urkunden zu begründen haben. Birstein am 16. April 1852.

Kurfürstliches Justizamt-

v. R a u.

vt. Poppelmann.

16- Birstein. Nachdem in Sachen des Posthal­ters Ferdinand Schlotterbeck zu Birstein, Klä­gers, gegen Den Schlossermeister Heinrich Schmidt daselbst, Verklagten, Forderung be­treffend, durch Erkenntniß vom heutigen Tage der Verkauf der Dem Verklagten an nachfolgen­den Immobilien zustehenden ideellen Hälfte, als: