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4. Im ersten Quartal d. I. sind auf der Kurbessi, schen Strecke der Main-Weserbahn, bzw. auf der mit der Friedrich - Wilhelms - Nordbahngesellschaft gemeinschaftlichen Bahnstrecke Cassel bis Gunterö- hausen folgende Gegenstände gefunden und noch nicht zurückgefordert: 1) drei Tuchmützen, 2) ein schwarzer Seidenhut, 3) ein Muff, 4) ein einzel­ner lederner Handschuh, 5) zwei Paar lederne Handschuhe, 6) ein Paar baumwollene Handschuhe, 7) eine Handmanchette, 8) neun Taschentücher, 9) ein einzelner Damenschuh, 10) ein Mannö- überschuh, 11) ein schwarzer seidener Schirmüber- zug, 12) ein baumwollener Regenschirm mit Ueber# zug, 13) 23 Stöcke, 14) ein Taschenmesser, 15) ein Pfeifenrohr, 16) eine kurze Tabackspfeife, 17) ein Tabacksbeutel, 18) eine Brille, 19) eine Ta­sche mit einem Glas, einem Messer und einerKa« putze, 20) ein silberner Fingerring, 2t) ein sil­berner Zahnstocher, 22) ein F ü n fsi l be rgro sche nstück, 23) ein Geldbeutel mit 13 Sgr. 2 Hlr., 24) ein Porte-monnale mit 5 Thlr. ,4 Sgr. 9 Hlr. , 25) eine messingene Rolle, 26) ein Paquet Formular- papier , 27) eine Pferdedecke mit Gurte, 28) ein Henkelkorb, und 29) ein Etui von Leder, mit Stahl, Feuerstein und Schwefelhölzern.

Die unbekannten Eigenthümer dieser Gegen­stände haben sich zur Empfangnahme derselben innerhalb dreier Monate dahier zu melden, indem später darüber anderweit verfügt werden wird.

Cassel am 23. April 1852.

Kurfürstliche Generaldirektion der Staatseisenbahnen.

R u h l.

vt. Hübner.

Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden.

1. Die dritte vermehrte nnd verbesserte Ank­lage des A B C- und ersten Lesebüchleins, welches mit passenden Vignetten ausge­stattet und die Einführung desselben in allen Schulen der Provinz Hanau von Kurfürstlicher Regierung dahier verfügt worden ist, hat so eben die Presse verlas­sen und ist

in der Waisenhaus-Buchhandlung zu Hanau

roh, das Exemplar für 7 kr., und geb., „ „ „ 12 „ zu haben.

2. In der Waisenhaus-Buchhandlung zu Hanau ist zu haben:

Choral-Melodienbuch von Wiegand, roh und gebunden.

3. Die Kurfürstlichen Rentereien werden hiermit benachrichtigt, daß die in dem Regulativ vo m 25. Oktober 1851, betreffend Die Ueber» Weisung rc. der Geldstrafen und der Gerichts- rc. Kosten vorgeschriebenen Form», lare-.

Nr. V: Verzeichniß über die von der Renterei im Quartal beigetriebenen rc. Gerichtsgebüh­ren ;

Nr. VII und VIII: Verzeichniß der im Semester erhobenen, — desgl. der zur Niederschlagung gekommenen Vorschuß- und AtzungSkosten, in dem Waisenhaus -Verlagskomptoir zu Ca>stel, das Buch für. 7| Sgr., zu haben sind.

4. Landrathsamt Hanau. Der bei der am 26., 27., 28. und 29. Januar d. J. dahier Statt ge­habten Militairaushebunz nicht erschienene und deshalb für ungehorsam erklärte Militairpflichtige Adam Klein von Ravolzhausen wird hierdurch ausgefordert, sich noch binnen 3 Monaten von heute an zur nachträglichen Erfüllung seiner Mi- lüairpfiutt dahier zu sichren, widrigenfalls gegen ihn nach §. 68 des RekrutirungSgesetzeS vom 29. September 1848 als Ausgetretenen Verfahren wer­den wird.

Hanau am 5. April 1852.

Kurfürstliches LandrathSamt. Weber.

5. Die Schäferei-Weidgangsberechtigung in der Gemarkung der Gemeinde Bischoffsheim, welche mit 510 Stück Schafvieh betrieben werden kann, soll von Michaeli d. I. an, unter Vorbehalt hö­herer Genehmigung, auf weitere 9 oder 12 Jahre meistbietend verpachtet werden.

Zu dieser Verpachtung ist Termin auf Donnerstag d.e n 6. M a i d. I.,

Vormittags 10 Uhr, in der hiesigen Rentercistube anbestimmt worden, wozu Pachtliebhaber, welche auf Erfordern zur Sicherheit des Pachtgeldes genügende Bürgschaft leisten können, hiermit eingeladen werden.

Bergen am 5. April 1852.

Kurfürstliche Renterei.

Deuschle.

6. Nachstehendes Verzeichniß enthält eine Anzahl der von unterzeichneter Stelle gesetzlich eröffneten und mit dem GerichtSsiegel wieder verschlossenen Retour- briefe, zu deren Empfangnahme die Absender oder Adressaten gegen gehörige Legitimation und Zah­lung des etwa darauf haftenden Porto mit dem